Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesfinanzministerium Deutschland

5.160 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Debatte

Neues Pro Argument

Pro

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Steuergelder bezahlen primär Sozialausgaben und Infrastruktur. Bei Grenzgängern bezahlt aber die luxemburgische Krankenkasse alle Arzt- und Krankenhaus besuche. KFZ-steuern werden nach wie vor in Deutschland bezahlt. In den Grenzgemeinden, wo die Grenzgänger wohnen, gibt es bis auf die Kita & die Schule nicht viel. Folglich gibt es keinen Grund auf die Einkommensteuer in Deutschland zu bestehen. Im Gegenteil. Ohne die Arbeit in Luxemburg würde hier keiner Wohnen, weil es keine Jobs gibt. Es kostet Deutschland nichts und belebt die Randregion. Schulkostenausgleiche sollten besprochen werden.

Quelle: Eigene Realität

4.3

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Neues Contra Argument

Contra

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Gesamtsteuerbelastung

Ein gezieltes Überschreiten der 19-Tage-Grenze kann gesamtsteuerlich günstiger sein. Die anteilige, gesamte Steuer aus beiden Ländern addiert ist dann niedriger als 100% in nur einem dieser beiden Länder zu versteuern. Ursache hierfür ist die unterschiedliche Progression der Steuertarife sowie Grenzen für die Höchststeuersetze beider Länder. Dies lässt sich mit zahlreichen Rechenbeispielen belegen. z.B. bei Einnahmen von 70-100 tsd und Auslandstagen 30-50

Quelle: eigene Berechnungen

0.7

1 Antwort

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