Trafikk

Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen
8 966 Støttende

Begjæringen ble ikke tatt til følge

8 966 Støttende

Begjæringen ble ikke tatt til følge

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  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
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20.07.2019, 20:51

Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat in einem Bußgeldverfahren die Verwertbarkeit einer Blitzermessung mit dem Gerät Traffistar S 350 verneint. Mit diesem Gerät wird auch im Bodenseekreis an 9 Blitzmessstellen gemessen, die Messdaten werden bei dem Gerät jedoch nicht gespeichert. Gutachter können die Messdaten aber im Nachhinein nicht mehr überprüfen. Das Urteil hat vorerst nur für das Saarland Gültigkeit. Beim Verfassungsgerichtshof Stuttgart ist für Baden-Württemberg ebenfalls ein Verfahren anhängig. Während Bußgeldstellen in Nachbarkreisen ihre Anlagen mit diesem Messtyp außer Betrieb nehmen und erst mal abwarten, blitzt es im Bodenseekreis weiter.

Betroffene Autofahrer die einen Bußgeldbescheid erhalten und diesen gerichtlich überprüfen lassen wollen, sollten bei einer Messung mit diesem Gerätetyp S 350 eventuell Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Übrigens wurde in der Petitionssache -Aufhebung Tempo 30, innerorts Bodenseekreis- die beiden ablehnenden Beschlüsse des Petitionsausschusses Landtag Baden-Württemberg den zuständigen Gerichten (AG Überlingen, LG Konstanz und VG Sigmaringen) zur Kenntnisnahme übersandt.


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