Grundgesetz
Diese Petition kann und wird keinen Erfolg haben. Das Ziel ist mir unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Es liegt nicht in der Handlungsfreiheit der Deutschen Bahn einzelne politische oder religiöse Gruppen zu verbieten. Ich bin wahrlich kein Fan dieser Sekte, jedoch hat sie in Deutschland, leider, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bahnhöfe sind öffentliche Orte, an denen die Versammlungsfreiheit gilt. Dies bestätigte auch längst das Bundesverfassungsgericht.
Bron: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-018.html