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Die Sezession der Krim war keine flagrante Voelkerrechtsverletzung

Peter Scholl-Latour zweifelt, dass die Anexion der Krimm eine flagrante Voelkerrechtsverletzung war. Auch Helmut Schmidt hat Verstaendnis. Staatsrechtler Schachtschneider sagt: Sezessionen in der Ukraine entsprechen Völkerrecht (<a href="https://www.compact-online.de/staatsrechtler-schachtschneider-sezessionen-der-ukraine-entsprechen-voelkerrecht/" rel="nofollow">www.compact-online.de/staatsrechtler-schachtschneider-sezessionen-der-ukraine-entsprechen-voelkerrecht/</a>) Ebenso der EU-Abgeordneter Stadler der selber Rechtsanwalt ist und in der Krim Wahlbebachter war, sagt die Wiedervereinigung mit Russland laut UN-Charta legal war (<a href="https://www.youtube.com/watch?v=5L8ALCupF2Q" rel="nofollow">www.youtube.com/watch?v=5L8ALCupF2Q</a>).

Quelle: <a href="https://www.compact-online.de/staatsrechtler-schachtschneider-sezessionen-der-ukraine-entsprechen-voelkerrecht/" rel="nofollow">www.compact-online.de/staatsrechtler-schachtschneider-sezessionen-der-ukraine-entsprechen-voelkerrecht/</a>

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