Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Grundgesetz

Laut Grundgesetz ist die Pressefreiheit geschützt, aber keine Petition kann jemandem seine Freiheit aufzwingen. Wenn RT nicht in D senden will, dann halt nicht. Sollten sich die Verantwortlichen des Senders dafür entscheiden, dann steht zu hoffen, dass die Bürger Deutschlands intelligent genug sind, die freie Berichterstattung einer seit knapp 70 Jahren bestens funktionierenden Demokratie von einem kontrollierten Staatsfernsehen zu unterscheiden. Dann hätte man auch die Möglichkeit, die aberwitzige Propagada Putins aus erster Hand zu sehen.

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

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