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BBG §10

In Deutschland haben wir ein sogenannten öffentlich-rechtliches Fernsehen. Um den Status öffentlich-rechtliches Fernsehen zU Recht führen zu dürfen ist eine Ernennungsurkunde des zuständigen Innenministers der Gebietskörperschaft nötig auf dem doe öffentliche-rechtliche Anstalt tätig sein will. Problem diesen Status hat der Innenminister seit 2006 selber nicht mehr. Folglich gibt es nur bundesparteirechtliches Fernsehen.

Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__10.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__10.html</a>

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