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Wahlgesetz, Grundgesetz Artikel 116(1)GG

Grundlage der Mediendiktatur ist die Parteiendiktatur, die sich zu jeder Wahl ihr Staatsvolk über die Stimmen schafft, dann über die Wahlkreise das Staatsgebiet definiert und dann mit rechtungültigen Schreiben Macht ausübt. Niemand ist aber in Deutschland wahlberechtigt, weil niemand den Artikel 116(1) Grundgesetz mit Personalausweis, Reisepass oder gelben Schein wirklich nachweisen kann. Seit dem 18.7.1990 0:00Uhr hat das Volk die Aufgabe eine Verfassungswahl zu machen. Das haben die Alliierten erlaubt, sonst haften sie für Schäden. Also brecht mit GG die Mediendiktatur.

Quelle: Grundgesetz Medienfreiheit, Artikel 116(1) GG und EuWG §6

4.8

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