Περιοχή: Γερμανία
Ασφάλεια

UN-Sicherheitsrat: Friedenssicherung durchsetzungsfähiger machen: Vetorechte abschaffen

Η αναφορά απευθύνεται σε
Außenministerin Annalena Baerbock
180 Υποστηρικτικό 174 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

180 Υποστηρικτικό 174 σε Γερμανία

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  1. Ξεκίνησε 2022
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Προετοιμασία υποβολής
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Die deutsche Außenministerin Frau Annalena Baerbock soll sich bei den Vereinten Nationen für zwei Schritte zur Demokratisierung und besseren Durchsetzbarkeit der Friedenssicherung einsetzen:

Änderung der Artikel 108 und 109 der UN-Charta,

so dass künftig für Änderungen an der Charta zwar weiterhin die Empfehlung der UN-Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit und die Ratifizierung durch eine 2/3-Mehrheit aller UN-Mitgliedsstaaten, aber nicht mehr die Ratifizierung durch alle fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats notwendig ist.

Änderung des Artikels 27 Absatz (3) der UN-Charta,

so dass künftig für Sicherheitsrats-Beschlüsse zwar noch eine Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Stimmen, aber nicht mehr aller fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats notwendig ist.

Αιτιολόγηση

In wirklich kritischen Konflikten wie im derzeitigen Ukraine-Krieg kann der Sicherheitsrat häufig keine militärischen Maßnahmen wie eine Flugverbotszone beschließen, weil eine der Konfliktparteien zu den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats gehört, denen bisher ein Vetorecht zusteht. Deshalb soll Artikel 27 Absatz (3) geändert werden.

Auch eine Änderung der UN-Charta, die für die Beseitigung oder zumindest Einschränkung der Vetorechte notwendig ist, braucht bisher die Ratifizierung nicht nur durch 2/3 aller UN-Mitgliedsstaaten, sondern auf jeden Fall auch die Ratifizierung durch jedes der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Deshalb sollen die Artikel 108 und 109 der Charta geändert werden, damit Charta-Änderungen künftig nicht mehr an einer einzelnen Nicht-Ratifizierung eines der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats scheitern können.

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Warum sollten die Staaten mit Vetorecht sich darauf einlassen? Derzeit ist Deutschland nicht einmal ein ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat.

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