Udtalelserne offentliggjort af Deutscher Bundestag gennem openPetition er ikke bindende beslutninger. Disse er Ansvaret for Udvalget for Andragender efter officielle behandling af andragendet. Alle udtalelser supplerer processen og er en forpligtelse til en gennemsigtig dialog i øjenhøjde mellem politikere og borgere.
kommentarer: Deutscher Bundestag Tyskland
René Springer
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
AfD, sidst redigeret den 15.07.2021
Jeg er enig / overvejende enig.
Jeg støtter en anmodning i Parlamentet, hvis der er nok andre repræsentanter.
Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.
Jeg går ind for en offentlig høring i Parlamentet / plenarforsamlingen.
Die Verhinderungspflege hat das Ziel pflegende Angehörige flexibel und auch
kurzzeitig zu entlasten, ohne dass dafür der Pflegebedürftige sein gewohntes
häusliches Umfeld verlassen muss.
Die AfD- Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Pflegende Eltern
unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken“
(BT-Drs. 19/30415) die Begrenzung der Verhinderungspflege zu Gunsten
vollstationärer Pflegeformen öffentlich kritisiert und gefordert, den
Leistungsbetrag für Verhinderungspflege um 20 % zu erhöhen und den
derzeitigen Rahmen für die stundenweise Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege auf bis zu 80 % des Gesamtjahresbetrages zu erhöhen.
Dies muss besonders auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gelten.
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Unser Antrag möchte vor allem pflegende Eltern unterstützen. Mit dem Begriff
der Pflegebedürftigkeit wird zumeist das Bild eines älteren Menschen
assoziiert. Dass es deutschlandweit auch über 73 000 Kinder und Jugendliche
mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, wissen die wenigsten.
Verhinderungspflege ist die wichtigste Entlastungsleistung in der
Pflegeversicherung, gerade für Menschen und Familien mit behinderten
Kindern. Diese Entlastungsleistung darf in ihrer Flexibilität nicht
eingeschränkt werden.
Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in
letzter Minute einzelne Regelungen für die Pflege im nun verabschiedeten
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf den Weg gebracht
hat, doch fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der
Pflege. Die Reform der Pflegeversicherung wurde kurzfristig in das GVWG
aufgenommen, weshalb es kein eigenständige Reformgesetz für die
Pflegeversicherung gibt.
Insbesondere die ambulante Pflege, die grundsätzlich von der
Pflegeversicherung als primäre Versorgungsform vorgesehen ist, ist dabei
außen vor geblieben, obwohl über zwei Drittel der Pflegebedürftigen von etwa
4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten
Pflegediensten zu Hause versorgt werden. Das ist unglaublich familien- und
behindertenfeindlich. Dies hat die AfD Bundestagsfraktion öffentlich
kritisiert. Die häusliche Pflege muss endlich aus ihrem Schattendasein
herausgeholt werden. Die AfD fordert Vorfahrt für die häusliche Pflege!
Sie ist nicht nur aus sozialen, sondern auch aus finanziellen Gründen
vorzuziehen. Die kleinteiligen Änderungen der Bundesregierung bei den
Leistungsbeträgen für die Pflegesachleistung (ab dem 01.01.2022 um fünf
Prozent und für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent) sowie die stufenweise
Begrenzung des Eigenanteils, führen zu keiner wesentlichen Verbesserung: Die
im häuslichen Pflegealltag wichtigen Leistungen der Verhinderungspflege
wurden nicht angehoben, die versprochene Senkung der Eigenanteile in der
stationären Pflege wurde nicht vorgenommen und in der häuslichen Pflege
haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen
geführt. Für die Kurzzeitpflege stehen in der Praxis regelmäßig zu wenig
Plätze zur Verfügung und das im Koalitionsvertrag versprochene
Entlastungsbudget findet sich nicht in der vermeintlichen Pflegereform.
Die AfD Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der
häuslichen Pflege familienfreundlich zu flexibilisieren und durch eine
weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur
für pflegende Angehörige und deren Familien. Uns ist wichtig, die stationäre
Pflegebedürftigkeit, nicht nur aus finanziellen Gründen, soweit, wie möglich
hinauszuschieben. Die Leistungen pflegender Angehöriger und ihrer Familien
wollen wir wertschätzen, denn sie sind eine tragende Säule unserer sozialen
Gemeinschaft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 25.06.2021
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Katrin Göring-Eckardt
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 25.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Ingrid Nestle
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Claudia Müller
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
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Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
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Canan Bayram
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Konstantin von Notz
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
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Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Manuel Sarrazin
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Hamburg-Bergedorf - Harburg
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Lisa Paus
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Julia Verlinden
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Friedrich Ostendorff
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
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Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Annalena Baerbock
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 16.06.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Katrin Göring-Eckardt .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er enig / overvejende enig.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
AfD, sidst redigeret den 03.06.2021
Jeg er enig / overvejende enig.
Jeg støtter en anmodning i Parlamentet, hvis der er nok andre repræsentanter.
Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.
Jeg går ind for en offentlig høring i Parlamentet / plenarforsamlingen.
Die Pflege in Deutschland ist ein weites Problemfeld, bei dem die Unterfinanzierung eine
zentrale Rolle spielt. Die häusliche Pflege vor allem durch Angehörige entlastet nicht nur das
System, sondern hat auch einen hoch einzuschätzenden positiven psychologischen Aspekt
für den Gepflegten. Das Leben ist aber unvorhersehbar und es kommt vor, dass der pflegende
Angehörige kurzfristig für einige Stunden eine Vertretung braucht. In dem aktuellen
Referentenentwurf würde die Reform am meisten diese Menschen treffen, was sowohl vom
wirtschaftlichen wie auch vom moralischen Standpunkt abzulehnen ist.
Die Vorgehensweise der Regierung in diesem Fall ist typisch. Die Mittel für die essenziellen
Sachen werden gekürzt, während man der Bevölkerung dieses als Entbürokratisierung
verkauft. Auf der anderen Seite werden ungeheure Geldmengen in politisch erwünschte
Projekte gesteckt. Wir lehnen die geplanten Einschränkungen der Verhinderungspflege
eindeutig ab und setzen uns mit ganzer Kraft für eine Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige ein.
DIE LINKE., sidst redigeret den 21.05.2021
Jeg er enig / overvejende enig.
Ich unterstütze ihre Petition vollumfänglich.
Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. DIE LINKE hat in der aktuellen Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Kerstin Kassner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
DIE LINKE., sidst redigeret den 21.05.2021
Jeg er enig / overvejende enig.
Jeg støtter en anmodning i Parlamentet, hvis der er nok andre repræsentanter.
Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.
Wir als Linksfraktion unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können.
Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen.
DIE LINKE., sidst redigeret den 21.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
FDP, sidst redigeret den 20.05.2021
Jeg er enig / overvejende enig.
Jeg går ind for en offentlig høring i Parlamentet / plenarforsamlingen.
Zur Petition "Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!" erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig:
Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag betrachten wir das Vorhaben des Gesundheitsministers mit großer Sorge. Denn der Minister plant hier, Leistungen zu kürzen, die für viele Familien und Menschen mit Pflegebedarf die Grundlage für eine selbstbestimmte Gestaltung ihres Alltags darstellen. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Selbstverständlich sollte bei allen Entscheidungen die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen an oberster Stelle stehen. Hier setzen wir aber auf Information statt auf Bevormundung. Ziel muss es sein, Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen niederschwelligen Zugang zu umfassender und unabhängiger Beratung zu ermöglichen. Nur so kann dann im Team mit Pflegeexperten, Hausärzten und der Familie eine bedarfsgerechte Versorgung nach den Wünschen und individuellen Bedürfnissen der Betroffenen organisiert werden.
Die Kürzung des Tagespflegebudgets träfe in empfindlichem Maße Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sie versorgen. Gerade berufstätige pflegende Angehörige sind auf zuverlässige Tagespflege angewiesen. In letzter Konsequenz kann die Kürzung dazu führen, dass sie sich beruflich einschränken müssten. Dies benachteiligt vor allem Frauen und trägt zur Altersarmut bei.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich das Angebot an Tagespflegeplätzen reduziert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung brauchen wir jedoch mehr Tagespflegemöglichkeiten statt weniger. Es gilt, die große Gruppe der pflegenden Angehörigen bestmöglich zu entlasten, denn wir können es uns nicht leisten, dass diese Versorgung wegbricht. Dazu gehören umfangreiche Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Deckelung der Verhinderungspflege auf 40 Prozent für die Inanspruchnahme stundenweiser Betreuung für uns nicht hinnehmbar. Denn die stundenweise Betreuung stellt eine wesentliche Entlastung des Pflegealltags der Angehörigen dar – sei es zur Wahrnehmung von Arztterminen oder für eine kurze Auszeit. Gerade auch für Familien von Kindern mit Pflegebedarf schafft diese finanzielle Unterstützung den dringend benötigten Freiraum zur Bewältigung des Alltags.
Selbstbestimmt in allen Lebenslagen, so lautet einer unserer Grundsätze als Freie Demokraten, und das sollte auch für Menschen mit Pflegebedarf und diejenigen, die für sie sorgen, gelten. Wir wollen Pflegebedürftigen keine Vorschriften machen, sondern setzen auf vielfältige Konzepte, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dazu wollen wir unterschiedliche Wohnformen wie Pflege-WGs oder Mehrgenerationenhäuser voranbringen.
Wir fordern ein Entlastungsbudget, das alle finanziellen Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege unbürokratisch bündelt, ohne sie zu kürzen. So kann jeder Mensch mit Pflegebedarf seine Versorgung individuell planen und dabei auch die Menschen in seinem Umfeld miteinbeziehen – und zwar sowohl die Familie, Freundinnen und Freunde als auch das Nachbarschaftsnetzwerk. Flankiert von einer guten und regelmäßigen Pflegeberatung schaffen wir so Raum für innovative Versorgung, statt Menschen durch immer mehr Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Ansprüche förmlich ins Heim zu „zwingen“.
Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag werden uns weiter für ein Entlastungsbudget einsetzen, das bei der Tages- bzw. Verhinderungspflege keine Kürzungen enthält und so die Selbstbestimmung auch für Menschen mit Pflegebedarf sicherstellt.
Helin Evrim Sommer
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Andreas Wagner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Friedrich Straetmanns
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Bielefeld - Gütersloh II
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Pascal Meiser
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Fabio De Masi
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Anke Domscheit-Berg
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Birke Bull-Bischoff
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Doris Achelwilm
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Norbert Müller
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Lutze
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Nord
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Sabine Leidig
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dr. Sahra Wagenknecht
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Ralph Lenkert
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Martina Renner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Köln II
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Kersten Steinke
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Kirsten Tackmann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Jutta Krellmann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Hameln-Pyrmont - Holzminden
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Heidrun Bluhm
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Dietmar Bartsch
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
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Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. André Hahn
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., sidst redigeret den 20.05.2021
Gruppeafgørelse offentliggjort af Susanne Ferschl .
Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen DIE LINKE.
Jeg er enig / overvejende enig.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Marja-Liisa Völlers
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Nienburg II - Schaumburg
SPD, sidst redigeret den 22.06.2021
Jeg afstår.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf .
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle das Recht, den direkten Dialog mit ihren Abgeordneten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog.
Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeitende: Laura Eder, Frederik Jagielski, Janina Lettow
Telefon: (030) 227-77570
E-Mail: marja.voellers@bundestag.de
www.marjavoellers.de
SPD, sidst redigeret den 17.06.2021
Jeg afstår.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Ich werbe aber dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft.
Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Die Ausschussmitglieder können sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Ansonsten besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus dem Wahlkreis direkt zu kontaktieren und ihr bzw. ihm das Anliegen zu schildern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann
SPD, sidst redigeret den 17.06.2021
Jeg afstår.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Deutschen Bundestages werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich:
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
SPD, sidst redigeret den 28.05.2021
Jeg afstår.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Gyde Jensen
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Nordfriesland - Dithmarschen Nord
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Sonja Amalie Steffen
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Armin-Paulus Hampel
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Hameln-Pyrmont - Holzminden
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Gerald Ullrich
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Prof. Dr. Harald Weyel
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rheinisch-Bergischer Kreis
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Düsseldorf I
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rheinisch-Bergischer Kreis
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Linda Teuteberg
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Dr. Dietlind Tiemann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Dr. Manja Schüle
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Martin Schulz
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Ulrike Schielke-Ziesing
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Dr. Robby Schlund
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Johannes Schraps
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Hameln-Pyrmont - Holzminden
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Dr. Frauke Petry
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Jürgen Pohl
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
sidst skrevet til den 16.06.2021
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Hagen Reinhold
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rostock - Landkreis Rostock II
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Roman Reusch
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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AfD
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Ulrich Oehme
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Dr. Birgit Malsack-Winkemann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Christoph Matschie
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Christoph Meyer
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Siemtje Möller
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
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Rüdiger Lucassen
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Christian Lindner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rheinisch-Bergischer Kreis
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Enrico Komning
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Steffen Kotré
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Wolfgang Kubicki
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Steinburg - Dithmarschen Süd
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Elisabeth Kaiser
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Thomas L. Kemmerich
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Stefan Keuter
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Michael Kießling
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Norbert Kleinwächter
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Bruno Hollnagel
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Leif-Erik Holm
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Mittelsachsen
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Mariana Harder-Kühnel
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Verena Hartmann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Roland Hartwig
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rheinisch-Bergischer Kreis
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Martin Hebner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Katrin Helling-Plahr
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
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Markus Herbrand
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Peter Felser
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Anton Friesen
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Alexander Gauland
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Prof. Dr. med. Axel Gehrke
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Ostholstein - Stormarn-Nord
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Franziska Gminder
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Wilhelm von Gottberg
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Gottfried Curio
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Astrid Damerow
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Nordfriesland - Dithmarschen Nord
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Christian Dürr
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Stephan Brandner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Mario Brandenburg
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Philipp Amthor
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Christine Aschenberg-Dugnus
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rendsburg-Eckernförde
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Klaus-Peter Willsch
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rheingau-Taunus - Limburg
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rhein-Sieg-Kreis I
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Prof. Dr. Matthias Zimmer
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Frankfurt am Main I
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Dr. h. c. Albert H. Weiler
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Volkmar Vogel
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Johann David Wadephul
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Rendsburg-Eckernförde
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Marco Wanderwitz
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Kai Wegner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Sebastian Steineke
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Christian Freiherr von Stetten
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Schwäbisch Hall - Hohenlohe
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Karin Strenz
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Michael Stübgen
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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Dr. Peter Tauber
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Antje Tillmann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Detlef Seif
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Johannes Selle
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Prof. Dr. Patrick Sensburg
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Hochsauerlandkreis
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Dr. Klaus-Peter Schulze
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Cottbus - Spree-Neiße
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Alexander Radwan
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Eckhardt Rehberg
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Jana Schimke
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Martin Patzelt
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Hans-Georg von der Marwitz
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Märkisch-Oderland - Barnim II
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Dr. Angela Merkel
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Coburg
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Dietrich Monstadt
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
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Dr. Carsten Linnemann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Jan-Marco Luczak
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Berlin-Tempelhof-Schöneberg
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Christian Hirte
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Dr. Matthias Heider
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Olpe - Märkischer Kreis I
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Klaus-Dieter Gröhler
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Astrid Grotelüschen
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Manfred Grund
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Christian Haase
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Jürgen Hardt
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Solingen - Remscheid - Wuppertal II
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Mark Hauptmann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Norbert Brackmann
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Norbert Barthle
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Backnang - Schwäbisch Gmünd
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Stefan Schwartze
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Herford - Minden-Lübbecke II
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Susanne Mittag
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Swen Schulz
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
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Michael Gerdes
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Bottrop - Recklinghausen III
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Michael Roth
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Dr. Nina Scheer
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Dr. jur. Johannes Fechner
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Emmendingen - Lahr
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Leverkusen - Köln IV
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Frank Junge
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Dagmar Ziegler
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Carsten Schneider
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Christian Lange
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Backnang - Schwäbisch Gmünd
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Bettina Hagedorn
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Ostholstein - Stormarn-Nord
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Bettina Müller
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Cansel Kiziltepe
er medlem af parlamentet Deutscher Bundestag
valgkreds : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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