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Gerechte Grundsteuer für Rheinland-Pfalz! Transparenz für Bürger sichern, Steuermesszahl ändern

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Bei der Reform der Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz das wertorientierte Bundesmodell angewendet. Mit Stichtag 01. Januar 2022 wird der Wert des Grundstücks neu ermittelt und dann mit der Steuermesszahl sowie dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die jährliche Grundsteuerhöhe. Dieses Modell führt zu ungerechten Mehrbelastungen für Eigenheimer, die ihre Häuser oftmals für ihre Altersvorsorge über Kredite erworben haben. Bei der neuen Grundsteuer dürfen Eigenheim- und Wohnungsbesitzer nicht deutlich stärker belastet werden wie bisher.

Die Bürger brauchen zudem Transparenz bei der Festlegung der neuen Hebesätze und müssen dabei mit einbezogen werden. Denn die Aufkommensneutralität, also keine kommunalen Mehr- oder Mindereinnahmen, ist versprochen, aber leider nicht gesetzlich festgeschrieben.

Die Landesregierung und der Landtag in Mainz müssen jetzt handeln und ihrer Verantwortung für eine sozial gerechte und aufkommensneutrale sowie transparente Grundsteuerreform nachkommen:

 

Änderungen bei der Steuermesszahl

Änderungen bei der Steuermesszahl zur Entlastung der Eigenheim- und Wohnungsbesitzer können abweichend vom Bundesmodell nachträglich vorgenommen werden. Die Finanzämter haben durch einfache Anpassungen bei der Software dadurch auch keinen signifikanten Mehraufwand. Wir fordern deshalb bei der neuen Grundsteuer eine Absenkung der Steuermesszahl für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen sowie Mehrfamilienhäuser. Diese Steuermesszahl wird für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert um 40 Prozent abgesenkt, danach gestaffelt um 25 beziehungsweise 15 Prozent bis zu einer Obergrenze von 1.000.000 Euro. Kleinere Häuser werden damit stärker entlastet, teurere Immobilien dagegen weniger stark.

Transparenzregister für alle Bürger

Wir fordern vom Land Rheinland-Pfalz ein Transparenzregister über die kommunalen Grundsteuereinnahmen und die dazugehörigen Hebesätze nicht nur für die Kommunen, sondern zeitgleich auch für alle Bürger. Ein solches Transparenzregister zeigt an, welcher Hebesatz das Grundsteueraufkommen der jeweiligen Kommune konstant halten würde zwischen dem Zeitpunkt der Verabschiedung der neuen Grundsteuer durch Bundestag und Bundesrat Ende 2019 und Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01. Januar 2025. Damit erhalten Kommunen wie Bürger zeitgleich und transparent von den Finanzämtern eine Übersicht über die kommunalen Einnahmen bei der Grundsteuer. So werden Bürger in die Lage versetzt, auf Augenhöhe mitzudiskutieren, damit die Hebesätze durch die Kommunen nicht so verändert werden, dass die Grundsteuereinnahmen in einer Kommune steigen.

Grunnen til

Mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 werden Eigenheim- sowie Wohnungsbesitzer deutlich stärker belastet. Zwar haben sich Bund und Länder das Ziel gesetzt, durch die Reform der Grundsteuer insgesamt nicht mehr einzunehmen. Diese angestrebte Aufkommensneutralität errechnet sich jedoch immer über die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien. Die Gefahr besteht, dass dies besonders einseitig zu Lasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern geht. Das Land Rheinland-Pfalz kann aber über die Steuermesszahl und die Kommunen über den Hebesatz immer noch die Grundsteuerlasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern anpassen. Es ist also noch Zeit, die Grundsteuererhöhungen abzufedern.

Mehr Informationen unter www.vdgn.de/grundsteuer

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