Region: Hirzel
Erfolg
Bildung

Erhaltung der Sekundarschule Hirzel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat Hirzel
552 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

552 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

12.09.2016, 20:18

Liebe Unterstützer unserer Petition

Wir wollten nie Gegner der Fusion sein, doch sind wir nun in diese Ecke gedrängt worden?
Die Pro-Fusions-Gegner haben sich formiert, und auch wir brauchen Unterstützer!

Wer ist bereit, namentlich als Unterstützer/Mitglied der IG aufgeführt zu werden? Wir bitten bis 17. September um Mitteilung auf pro-hirzel@gmx.ch.

Ähnlich wie das Pro-Kommittee bereiten wir einen weiteren Flyer vor, auf welchem wir die Namen unserer Unterstützer namentlich nennen wollen - sodass endlich klar wird, dass wir nicht eine kleine, militante und selbsternannte Oppositionsgruppe sind, sondern eine Gruppe, ursprünglich aus Mitgliedern des Elternforums Hirzel, welche eine gute und solide Verankerung in der Bevölkerung hat und die Meinung einer wesentlichen Teils der Stimmbürgerschaft vertritt.

Interessierten Personen stellen wir gerne die genannten Rechtsschriften per Email zu.

Seit Einreichung der Petition ist viel passiert: Nebst der Petition wurde unsere Initiative vom Gemeinderat Hirzel ebenso kurz abgehandelt und es wurde deutlich, dass keine Diskussionen mehr stattfinden sollen. Das Gutachten von Prof. Schweizer wurde heruntergespielt, uns gegenüber sowie auch an der Info-Veranstaltung vom 14. Juli in Horgen, und das Gemeindeamt Zürich vertritt die Meinung, dass der Fusionsvertrags-Entwurf rechtens ist, obwohl er nachweislich erhebliche schwere Rechtsmängel beinhaltet. Frau Regierungsrätin Fehr, die Direktorin des zuständigen Departements, war weder für uns noch für Herrn Prof. Schweizer für eine ausführliche Stellungnahme verfügbar.

Was blieb uns da anderes übrig, als einen Stimmrechtsrekurs - das gute demokratische Rechtsmittel jedes Stimmbürgers - zu erheben? Mit diesem Rekurs verlangen wir, dass die Abstimmung vom 25.9. verschoben wird und der Vertrag dem Volk neu vorgelegt wird.

Mit unserer Rechtsschrift bemängeln wir zusammenfassend Folgendes:

Die Informationspolitik des Gemeinderates verstösst in schwerem Masse gegen Art. 34 der Bundesverfassung, welche die Behörden anweist, eine freie und unverfälschte Willensbildung und Stimmabgabe - sozusagen als das Rückgrat jeder ernstzunehmenden Demokratie - zu gewährleisten. Dies war nie der Fall. Hier einige Beispiele:

1. enthält die Weisung kein Wort über die IG, unsere Petition, Initiative, das Gutachten von Prof. Schweizer und Dr. Perez - doch ist es doch Pflicht, die Stimmbürger auch über die Argumente der Opposition zu informieren und es stellt eine grobe Rechtsverletzung dar, die Opposition einfach mundtot zu machen!

2. An der Info-Veranstaltung vom 21. April 2016 war der Vertragsentwurf des Zusammenschlusses, über welchen informiert wurde, den Stimmbürgern gar nicht verfügbar (obwohl dieser seit Ende Februar vorlag), sondern erst vier Tage später auf die Homepage Hirzel aufgeschaltet. Wie soll man sich informieren, wenn man nicht rechtzeitig die Unterlagen zur Hand hat?

3. Der Vertragsentwurf genügt nicht den Anforderungen des neuen kantonalen Gemeindegesetztes § 152, welcher als notwendiger Vertragsinhalt eine Übergangsordnung und eine Übergangsbehörde fordert. Konkret bedeutet dies, dass die Naturschutzverordnung Hirzel oder die Bewilligung für Besenbeizen per 1.1.18 ersatzlos dahinfallen. Wie hoch werden die Beitragsleistungen an die Betreuungsverhältnisse im Altersheim Spyrigarten nach der Fusion aussehen? Diese Themen wurden nie erwähnt! Wir Bürger wurden mangelhaft informiert!

4. Ein weiterer Verstoss gegen die Bundesverfassung, Art. 41 Abs. 1 BV: Die Fahr- und Verpflegungskosten der Eltern von Sekundarschüler, die in Horgen zur Schule müssen sind diskriminierend: nicht jede Familie kann sich das leisten! Und was noch gravierender ist: die genauen Fakten und Zahlen sind immer noch nicht verfügbar! Von uns Stimmbürger wird wirklich erwartet, die Katze im Sack zu übernehmen?

5. Dass die Gemeindeverwaltung verschwinden wird, ist die eine Ungehörigkeit, die wir akzeptieren sollen, wenn wir dem Vertrag zustimmen. Aber dass es selbst in Hirzel keine Urne bei Wahlen oder Abstimmungen mehr gibt? Das ist ein weiterer Fall von Diskriminierung und Verstoss gegen § 19 Abs. 1 GPR (Gesetz über die politischen Rechte)

6. Auf den an alle Haushalte verteilten Flyer unserer IG ("Entscheiden Sie selbst!") reagierte der Gemeinderat Hirzel mit einer "Klarstellung" auf der Homepage Hirzel sowie einer Berichterstattung in der Zürichseezeitung. Darin wurde erwähnt, dass wir IG Mitglieder uns in der Anonymität verstecken, im Flyer Unwahrheiten verbreiten sowie dass die Verwendung der Ortswappen von Hirzel und Horgen unrechtmäßig und strafbar sei. All diese Argumente sind falsch: der Gemeinderat sowie die Bevölkerung Hirzel weiss ganz genau, welche Personen zur IG gehören; zudem hat unser Anwalt bestätigt, dass wir im Flyer weder Unwahrheiten verbreiten noch die Wappen zu unrecht verwendet haben; Unser Anwalt fordert nun den Gemeinderat auf, diese Falschbehauptungen ebenso in der Zürichseezeitung zu berichtigen. Das Agieren des Gemeinderates Hirzel ist ein schwerer Verstoss gegen die Rechte von Art. 34 BV!

Wir fordern mit unserem Rekurs, dass die Abstimmung verschoben wird und das Stimmvolk zu den einzelnen Themen ein direktes Mitspracherecht an der Gemeindeversammlung erhält. Der Gemeinderat wusste schon immer, dass die Frage der Schule das Zünglein an der Waage bei der Abstimmung sein wird - und hatte damit vollkommen recht!


Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Eure IG zur Erhaltung der Schule und eines intakten Dorflebens Hirzel


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