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Vergewaltigung verurteilen Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern

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Österreichischer Nationalrat (Parlament)
5 178 Støttende

Begjæringen ble tatt til følge

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Begjæringen ble tatt til følge

  1. Startet 2014
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Les nyheter

2013 in Österreich: 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung stehen 104 Verurteilungen gegenüber.

Die meisten Sexualdelikte werden aber nicht angezeigt. Nach derzeit geltendem Recht sind sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nur strafbar, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentziehung angewandt wurden.

Ein NEIN der Betroffenen reicht für eine Verurteilung nicht aus. Das muss sich im österreichischen Strafrecht ändern.

Weitere Informationen und Fakten (auch mehrsprachig) auf https://www.staedtebund.gv.at/gewalt

Grunnen til

Wenige von sexueller Gewalt Betroffene stehen das Gerichtsverfahren durch, denn sie müssen massive Gegenwehr, Freiheitsentzug oder gefährliche Drohung nachweisen. Gelingt das nicht, haben sie wenig Chancen, dass Gerichte die Beschuldigten verurteilen.

Viele Unterschriften bedeuten einen klaren Auftrag an die Gesetzgeber, das Strafrecht so zu reformieren, dass der Sexualkontakt ohne beiderseitiges Einverständnis strafbar ist.

Die derzeit in Österreich laufende Strafrechtsreform bietet die Möglichkeit, die Situation für Opfer von sexueller Gewalt zu verbessern. Österreich hat sich dazu auch verpflichtet: Und zwar mit der Ratifizierung des „ Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz „Istanbul-Konvention“).

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nyheter

  • Die Petition war ein voller Erfolg: Justizminister Wolfgang Brandstetter hat in einem Interview mit der APA erklärt, das Sexualstrafrecht bei der Strafrechtsreform zu verbessern - genau das war die Forderung. Am 18.2.2015 gab es dazu einen ausführlichen Bericht in der ZIB 2 (der österreichischen Nachrichtensendung). Am 25.2.2015 hat Alexandra Schmidt, Frauenbeauftragte der Stadt Salzburg und Projektkoordinatorin die Unterschriften über Nationalrätin Gisela Wurm als parlamentarische Petition an Doris Bures, Präsidentin des österreichischen Nationalrates, übergeben. Inzwischen liegt ein konkreter Gesetzesentwurf vor, der jetzt in Begutachtung ist: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00098/index.shtml; DANKE!

    Bericht und Foto von... lengre

Diese Petition ist deshalb so wichtig, weil zu viele Frauen, die regelmäßig von ihren Partnern unterdrückt, gedemütigt und vergewaltigt werden. Es geht nicht um das partnerschaftliche Geplänkel von "hier und jetzt" oder "Migräne und Gegenmittel" sondern um Unterdrückung, Missachtung, Verhöhnung, blaue Flecken, erzwungenen Oralverkehr, Erniedrigung. Ich sehe es überhaupt nicht ein, dass sich Frauen halbtot prügeln lassen müssen, um ausreichenden Widerstand bewiesen zu haben.

Leider gibt es nur pro und contra. Dabei ist es nicht wirklich ein Contra-Argument, eher eine kritische Frage. Wie soll ein Tatbestand wie "Nein gesagt zu haben" beweisbar sein, wenn das schon bei Gegenwehr so schwierig ist? Was kann es in der Praxis nützen?

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