La petición está dirigida a:
Österreichischer Nationalrat (Parlament)
2013 in Österreich: 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung stehen 104 Verurteilungen gegenüber.
Die meisten Sexualdelikte werden aber nicht angezeigt. Nach derzeit geltendem Recht sind sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nur strafbar, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentziehung angewandt wurden.
Ein NEIN der Betroffenen reicht für eine Verurteilung nicht aus. Das muss sich im österreichischen Strafrecht ändern.
Weitere Informationen und Fakten (auch mehrsprachig) auf https://www.staedtebund.gv.at/gewalt
Razones.
Wenige von sexueller Gewalt Betroffene stehen das Gerichtsverfahren durch, denn sie müssen massive Gegenwehr, Freiheitsentzug oder gefährliche Drohung nachweisen. Gelingt das nicht, haben sie wenig Chancen, dass Gerichte die Beschuldigten verurteilen.
Viele Unterschriften bedeuten einen klaren Auftrag an die Gesetzgeber, das Strafrecht so zu reformieren, dass der Sexualkontakt ohne beiderseitiges Einverständnis strafbar ist.
Die derzeit in Österreich laufende Strafrechtsreform bietet die Möglichkeit, die Situation für Opfer von sexueller Gewalt zu verbessern. Österreich hat sich dazu auch verpflichtet: Und zwar mit der Ratifizierung des „ Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz „Istanbul-Konvention“).