Regio: Österreich
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Vergewaltigung verurteilen Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern

Verzoeker niet openbaar
Petitie is gericht aan
Österreichischer Nationalrat (Parlament)

5.178 handtekeningen

De petitie werd geaccepteerd

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De petitie werd geaccepteerd

  1. Gestart 2014
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Verzoekschrift gericht aan: Österreichischer Nationalrat (Parlament)

2013 in Österreich: 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung stehen 104 Verurteilungen gegenüber.

Die meisten Sexualdelikte werden aber nicht angezeigt. Nach derzeit geltendem Recht sind sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nur strafbar, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentziehung angewandt wurden.

Ein NEIN der Betroffenen reicht für eine Verurteilung nicht aus. Das muss sich im österreichischen Strafrecht ändern.

Weitere Informationen und Fakten (auch mehrsprachig) auf https://www.staedtebund.gv.at/gewalt

Reden

Wenige von sexueller Gewalt Betroffene stehen das Gerichtsverfahren durch, denn sie müssen massive Gegenwehr, Freiheitsentzug oder gefährliche Drohung nachweisen. Gelingt das nicht, haben sie wenig Chancen, dass Gerichte die Beschuldigten verurteilen.

Viele Unterschriften bedeuten einen klaren Auftrag an die Gesetzgeber, das Strafrecht so zu reformieren, dass der Sexualkontakt ohne beiderseitiges Einverständnis strafbar ist.

Die derzeit in Österreich laufende Strafrechtsreform bietet die Möglichkeit, die Situation für Opfer von sexueller Gewalt zu verbessern. Österreich hat sich dazu auch verpflichtet: Und zwar mit der Ratifizierung des „ Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz „Istanbul-Konvention“).

Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 27-10-2014
Collectie eindigt: 08-01-2015
Regio: Österreich
Categorie: Veiligheid

Nieuws

Diese Petition ist deshalb so wichtig, weil zu viele Frauen, die regelmäßig von ihren Partnern unterdrückt, gedemütigt und vergewaltigt werden. Es geht nicht um das partnerschaftliche Geplänkel von "hier und jetzt" oder "Migräne und Gegenmittel" sondern um Unterdrückung, Missachtung, Verhöhnung, blaue Flecken, erzwungenen Oralverkehr, Erniedrigung. Ich sehe es überhaupt nicht ein, dass sich Frauen halbtot prügeln lassen müssen, um ausreichenden Widerstand bewiesen zu haben.

Leider gibt es nur pro und contra. Dabei ist es nicht wirklich ein Contra-Argument, eher eine kritische Frage. Wie soll ein Tatbestand wie "Nein gesagt zu haben" beweisbar sein, wenn das schon bei Gegenwehr so schwierig ist? Was kann es in der Praxis nützen?

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