Umwelt

Für den Erhalt des Waldes "Tumbach Ost" in Gallneukirchen

Petition richtet sich an
Gemeinde Gallneukirchen, Amt der Oö. Landesregierung
849 Unterstützende 356 in Gallneukirchen
169% von 210 für Quorum
849 Unterstützende 356 in Gallneukirchen
169% von 210 für Quorum
  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung noch 15 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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In der Stadtgemeinde Gallneukirchen wurde im Jahr 2020 ein Grundsatzbeschluss zur Umwidmung der Waldflächen 641/8 und 641/4 im Gesamtausmaß von ca. 15.500m² auf Bauland beschlossen. Nun ist auf den 1,5 Hektar Wald eine Wohnanlage mit ca. 90 Wohneinheiten in der Peripherie von Gallneukirchen geplant. Entlang der B125 soll ein ca. 100 m langer Wohnriegel entstehen, was vermutlich im Mühlviertel einzigartig ist. Bebaut soll 3-geschossig werden, obwohl ringsum nur Einfamilienhäuser erlaubt sind.

Wir fordern die Gemeinde Gallneukirchen und das Amt der Oö. Landesregierung hiermit auf, den Bebauungsplan Nr. 95 „Tumbach-Ost“ und die damit verbundene Rodung bzw. Umwidmung der derzeit als Grünland für Land- und Forstwirtschaft bestimmten Grundstücke zu stoppen und die Waldflächen zu erhalten.

Grünland, Klimaschutz, Mikroklima, Klimaanlage:

Eine Waldfläche zu roden und in Bauland zu widmen ist wohl das schlimmste Szenario im Hinblick auf Klimaschutz und Bodenversiegelung. Gerade in einer Zeit in der es in Österreich eine viel zu hohe Bodenversiegelung gibt und dies große Auswirkung auf das Klima hat. Fast täglich lesen wir über den enormen Bodenverbrauch in den Medien und dass Österreich europäischer Spitzenreiter ist, was das Zubetonieren grüner Flächen angeht (2022 ist der Bodenverbrauch in Österreich auf 12 Hektar pro Tag angestiegen und damit entfernen wir uns noch weiter vom Nachhaltigkeitsziel von 2,5 Hektar pro Tag, WWF - 06.06.2023). Unser Bundesland Oberösterreich ordnet sich bundesweit bei der Bodenversiegelung auch an der Spitze ein.

Bäume spielen eine entscheidende Rolle bei der Minderung der Auswirkungen des Klimawandels. Als Schlüsselaspekte in diesem Zusammenhang sind erwähnt:

  • CO2-Absorption,
  • die Temperaturregelung, denn Bäume bilden Schatten und helfen die Erderwärmung zu lindern,
  • Bäume helfen den Wasserhaushalt (Grundwasserstand, Reinigung des Wassers) zu regulieren,
  • Bäume sind wichtige Bestandteile in Ökosystemen, Mikroklima und unterstützen die Biodiversität,
  • Bäume helfen vor allem auch die Luftqualität zu verbessern indem sie Schadstoffe (Stickoxide, Ammoniak etc.) aus der Luft filtern.

Mit dieser Waldrodung und Baulandumwidmung in Gallneukirchen/Tumbach fällt die letzte Grüne Zone zwischen zwei großen Siedlungsgebieten, fällt ein wichtiger Wind und Wetterschutz, fällt ein wichtiger Lärmschutz, fällt wichtiges Ökosystem und Mikroklima, fällt ein Erholungsraum und Natur-Spielplatz für Kinder und Erwachsene, fällt ein weiteres Rückzugsgebiet für die in diesem Waldstück lebenden Tiere (Eulen, Buntspechte, Eichhörnchen, Fasane, Hasen, Rehe mit ihren Kitz und auch Fledermäuse sind zu beobachten sowie jede Menge anderer Vögel und Kleintiere). Bei den in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden überdurchschnittlich heißen Sommermonaten wirkt diese Fläche wie eine Klimaanlage und sorgt für eine verbesserte Luftqualität für das gesamte Siedlungsgebiet. Dies alles würde durch die Verbauung gänzlich zerstört werden. Die gesamte Fläche würde verdichtet, kein Grundwasser könnte mehr versickern, sondern sämtliches Oberflächenwasser würde direkt in den Kanal fließen.

Auch wenn die Aufforstung als Ersatzmaßnahme gewährleistet ist, sind die fast 16000m2 Grünland (reife Waldfläche) auf immer und ewig zubetoniert und sie ersetzen nicht die sofortigen negativen Effekte auf das Klima und verlorenen ökologischen Funktionen eines gerodeten Waldes. Der Schutz bestehender Wälder ist daher genauso wichtig wie die Neupflanzung von Bäumen.

Junge Wälder absorbieren CO2 schneller als alte Wälder. Allerdings kann ein junger Wald nicht sofort die Menge an CO2 speichern, die ein ausgewachsener, bestehender Wald gespeichert hat. Der Kohlenstoff, der in den Bäumen und dem Boden eines reifen Waldes gespeichert war, wird bei der Rodung in die Atmosphäre freigesetzt, was einen sofortigen negativen Effekt auf das Klima hat. Bis der Jung-Wald die gleiche ökologische Funktion wie der gerodete, natürlich gewachsene Wald erfüllt und bis die Biodiversität und Vielfalt von Tieren und Pflanzen wiederhergestellt sind, kann es Jahrzehnte bis Jahrhunderte dauern. Der Kampf gegen den Klimawandel lässt sich aber keine Jahrzehnte mehr aufschieben.

Die Widmung bzw. Bebauung widerspricht zum Großteil den im Gemeinderat am 06.07.2023 beschlossenen 8 Widmungskriterien, welche im Folgenden als Begründung diskutiert werden.

Weiters möchten wir betonen, dass es neben den hier erwähnten Argumenten noch zahlreiche weitere Gründe gibt, die für den Schutz des Waldes und gegen seine Rodung sprechen. Diese weiteren Argumente werden in dieser Petition nicht im Detail ausgeführt, um deren Umfang angemessen zu halten.

Begründung

Kriterium 1: Primär Baulücken (2-3 Parzellen) schließen -> Kriterium nicht erfüllt, weil ca. 35 Parzellen gewidmet bzw. verbaut werden, von einer Baulückenschließung kann somit nicht gesprochen werden.

Kriterium 2: Entwicklungsflächen in Zentrumsnähe bevorzugen -> Kriterium nicht erfüllt, denn der am weitesten entfernte Punkt vom Zentrum kann nicht als zentrumsnähe bezeichnet werden, ansonsten wäre das gesamte Gemeindegebiet zentrumsnähe und der Kriterienpunkt wäre überflüssig. Auch kann man nicht von zentrumsnähe sprechen, wenn zwischen dem bebauten Grundstück und dem Ortskern eine Bundesstraße mit 100 km/h befahren werden kann, selbst in Linz sind nur 80 km/h auf der Stadtautobahn erlaubt.

Kriterium 3: Siedlungsergänzungen raumstrukturell integriert -> Kriterium nicht erfüllt, denn von einer geordneten Siedlungsentwicklung kann wohl nicht gesprochen werden, wenn ein Wohnriegel mit 100 m Länge entsteht und im gesamten Siedlungsgebiet keine 3-geschossige Bauweise erlaubt ist. Das Argument einer verdichteten Bebauung würde nur dann zählen, wenn es sich in Ortsnähe um bereits gewidmete Flächen, Leerstände, etc. handeln würde, eine Waldrodung ist hier nicht gemeint.

Kriterium 4: Primär im Einzugsbereich und entlang des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs (ÖV Güteklassen B-D) -> Kriterium nicht erfüllt, eine Postbushaltestelle entspricht weder einer hochrangigen, noch sehr guten bzw. guten ÖV-Erschließung. Die Postbusintervalle entsprechen lt. ÖV-Güteklassen der Kategorie VII und somit der vorletzten (Güteklasse F gute Basiserschließung). Da es sich um eine Nebenbuslinie handelt sind auch in naher Zukunft keine besseren Intervalle geplant.

Kriterium 5: beim verdichteten Wohnbau (ab 12 Wohneinheiten) ist ein Mobilitätskonzept (umfassen auch die Stellplätze) zwingend erforderlich -> Kriterium nicht erfüllt, denn es gibt kein vorliegendes Mobilitätskonzept, es sind nicht ausreichend Stellplätze geplant und eine öffentliche Bushaltestelle mit überschaubaren Fahrzeiten ist noch lange kein Mobilitätskonzept. Die Mobilität bei diesem Projekt besteht darin, dass nahezu jeder mit dem eigenen Auto fahren muss, was unweigerlich zu erhöhtem Individualverkehr führen wird.

Kriterium 6: potentielle sichere und schnelle Rad- und Fußwegverbindungen ins Zentrum (Rathaus, Schulen, Nahversorgung, ...) bzw. ÖV-Haltestellen -> Kriterium nicht erfüllt. Ein Radweg ist nicht vorhanden und das Befahren der B125 mit dem Rad an dieser Stelle, vor allem auch für Kinder und Jugendliche, ist lebensgefährlich (durch schlechte Einsicht {Bergkuppe} bzw. sehr hohen Geschwindigkeiten). Abgesehen davon, erreichen die Straße und der Fußweg eine Steigung von mindestens 15 Prozent (lt. Verkehrszeichen), was, egal ob mit dem Rad oder zu Fuß im Alltag (mit Einkäufen, für/mit Kindern, für/mit Senioren oder auch für Alltagsradfahrer uvm.) nicht oder kaum zu bewältigen ist. Für die angedachte Errichtung des Radweges fallen erhebliche Kosten für den Steuerzahler an, bei einer, wie oben diskutiert, gleichzeitig nur eingeschränkten Nutzungswahrscheinlichkeit. Ein Fußweg ist vorhanden, jedoch von schneller Verbindung zum Rathaus, zur Schule oder zum Nahversorger kann ohnehin keine Rede sein und sämtliche schulpflichtigen Kinder müssen mit Bus bzw. Auto zur Schule gebracht werden und das Einkaufen zu Fuß beim Nahversorger ist nur Theorie.

Kriterium 7: nur in Bereichen, wo die vorhandene technische Infrastruktur (Wasser, Kanal, Energieversorgung, nicht fossile Wärme, … ausreichend vorhanden ist) -> Kriterium nicht oder nur teilweise erfüllt, denn die technische Infrastruktur für Kanal und Wasser ist nicht vorhanden und würde extra für das Projekt von Gallneukirchen nach Tumbach hochgezogen werden, da auch ein Anschluss an die Nachbargemeinden als bautechnisch nicht möglich angesehen wird. Eine entsprechende Energieversorgung ist nicht vorhanden und es gibt lt. Aussage der Gemeindevertreter zu diesem Zeitpunkt auch noch kein fortgeschrittenes Konzept dazu.

Kriterium 8: im Zuge der Baulandwidmung Grünzüge, Freizeitflächen und Durchwegung (kurze Wege) sichern -> Kriterium nicht erfüllt, Grünzüge und Durchwegung sind zwar teilweise geplant, kurze Wege zu einer entsprechenden Infrastruktur gibt es nicht, Freizeitflächen für Bewohner, Kinder und Jugendliche sind ebenfalls nicht vorhanden und Kinder ab 6 Jahren finden nur in den angrenzenden Gemeinden entsprechende Freizeitflächen.

Wir möchten zusätzlich auf das Fehlen eines adäquaten Verkehrskonzepts, die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit Schwerpunkt auf zentrumsnahe Alternativen, und die Bedeutung einer angepassten Ortsbildentwicklung hinweisen.

Eine Bodenbündnis und Klimabündnis Gemeinde wie Gallneukirchen, hat auch die Verantwortung klimafreundlich zu handeln.

Unterstützen Sie uns daher mit Ihrer Unterschrift, damit unser Wald erhalten bleibt.

https://www.krone.at/3015118

https://www.meinbezirk.at/6191450

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