Umwelt

Für den Erhalt des Waldes "Tumbach Ost" in Gallneukirchen

Petition richtet sich an
Gemeinde Gallneukirchen, Amt der Oö. Landesregierung
852 Unterstützende 357 in Gallneukirchen
170% von 210 für Quorum
852 Unterstützende 357 in Gallneukirchen
170% von 210 für Quorum
  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung noch 8 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

09.05.2024, 13:00

Verlängerung um mehr Unterschriften sammeln zu können.


Neues Zeichnungsende: 04.07.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 852 (357 in Gallneukirchen)


17.03.2024, 21:42

Verlängerung um mehr Unterschriften sammeln zu können.


Neues Zeichnungsende: 12.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 828 (348 in Gallneukirchen)




12.01.2024, 06:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.eu/at/petition/stellungnahme/fuer-den-erhalt-des-waldes-tumbach-ost-in-gallneukirchen

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.

Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.


19.12.2023, 12:12

Formatierung, kleine Änderungen und Ergänzungen


Neue Begründung:

Kriterium 1: Primär Baulücken (2-3 Parzellen) schließen -> Kriterium nicht erfüllt, weil ca. 35 Parzellen gewidmet bzw. verbaut werden, von einer Baulückenschließung kann somit nicht gesprochen werden.

Kriterium 2: Entwicklungsflächen in Zentrumsnähe bevorzugen -> Kriterium nicht erfüllt, denn der am weitesten entfernte Punkt vom Zentrum kann nicht als zentrumsnähe bezeichnet werden, ansonsten wäre das gesamte Gemeindegebiet zentrumsnähe und der Kriterienpunkt wäre überflüssig. Auch kann man nicht von zentrumsnähe sprechen, wenn zwischen dem bebauten Grundstück und dem Ortskern eine Bundesstraße mit 100 km/h befahren werden kann, selbst in Linz sind nur 80 km/h auf der Stadtautobahn erlaubt.

Kriterium 3: Siedlungsergänzungen raumstrukturell integriert -> Kriterium nicht erfüllt, denn von einer geordneten Siedlungsentwicklung kann wohl nicht gesprochen werden, wenn ein Wohnriegel mit 100 m Länge entsteht und im gesamten Siedlungsgebiet keine 3-geschossige Bauweise erlaubt ist. Das Argument einer verdichteten Bebauung würde nur dann zählen, wenn es sich in Ortsnähe um bereits gewidmete Flächen, Leerstände, etc. handeln würde, eine Waldrodung ist hier nicht gemeint.

Kriterium 4: Primär im Einzugsbereich und entlang des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs (ÖV Güteklassen B-D) -> Kriterium nicht erfüllt, eine Postbushaltestelle entspricht weder einer hochrangigen, noch sehr guten bzw. guten ÖV-Erschließung. Die Postbusintervalle entsprechen lt. ÖV-Güteklassen der Kategorie VII und somit der vorletzten (Güteklasse F gute Basiserschließung). Da es sich um eine Nebenbuslinie handelt sind auch in naher Zukunft keine besseren Intervalle geplant.

Kriterium 5: beim verdichteten Wohnbau (ab 12 Wohneinheiten) ist ein Mobilitätskonzept (umfassen auch die Stellplätze) zwingend erforderlich -> Kriterium nicht erfüllt, denn es gibt kein vorliegendes Mobilitätskonzept, es sind nicht ausreichend Stellplätze geplant und eine öffentliche Bushaltestelle mit überschaubaren Fahrzeiten ist noch lange kein Mobilitätskonzept. Die Mobilität bei diesem Projekt besteht darin, dass nahezu jeder mit dem eigenen Auto fahren muss, was unweigerlich zu erhöhtem Individualverkehr führen wird.

Kriterium 6: potentielle sichere und schnelle Rad- und Fußwegverbindungen ins Zentrum (Rathaus, Schulen, Nahversorgung, ...) bzw. ÖV-Haltestellen -> Kriterium nicht erfüllt. Ein Radweg ist nicht vorhanden und das Befahren der B125 mit dem Rad an dieser Stelle, vor allem auch für Kinder und Jugendliche, ist lebensgefährlich (durch schlechte Einsicht {Bergkuppe} bzw. sehr hohen Geschwindigkeiten). Abgesehen davon, erreichen die Straße und der Fußweg eine Steigung von mindestens 15 Prozent (lt. Verkehrszeichen), was, egal ob mit dem Rad oder zu Fuß im Alltag (mit Einkäufen, für/mit Kindern, für/mit Senioren oder auch für Alltagsradfahrer uvm.) nicht oder kaum zu bewältigen ist. Für die angedachte Errichtung des Radweges fallen erhebliche Kosten für den Steuerzahler an, bei einer, wie oben diskutiert, gleichzeitig nur eingeschränkten Nutzungswahrscheinlichkeit. Ein Fußweg ist vorhanden, jedoch von schneller Verbindung zum Rathaus, zur Schule oder zum Nahversorger kann ohnehin keine Rede sein und sämtliche schulpflichtigen Kinder müssen mit Bus bzw. Auto zur Schule gebracht werden und das Einkaufen zu Fuß beim Nahversorger ist nur Theorie.

Kriterium 7: nur in Bereichen, wo die vorhandene technische Infrastruktur (Wasser, Kanal, Energieversorgung, nicht fossile Wärme, … ausreichend vorhanden ist) -> Kriterium nicht oder nur teilweise erfüllt, denn die technische Infrastruktur für Kanal und Wasser ist nicht vorhanden und würde extra für das Projekt von Gallneukirchen nach Tumbach hochgezogen werden, da auch ein Anschluss an die Nachbargemeinden als bautechnisch nicht möglich angesehen wird. Eine entsprechende Energieversorgung ist nicht vorhanden und es gibt lt. Aussage der Gemeindevertreter zu diesem Zeitpunkt auch noch kein fortgeschrittenes Konzept dazu.

Kriterium 8: im Zuge der Baulandwidmung Grünzüge, Freizeitflächen und Durchwegung (kurze Wege) sichern -> Kriterium nicht erfüllt, Grünzüge und Durchwegung sind zwar teilweise geplant, kurze Wege zu einer entsprechenden Infrastruktur gibt es nicht, Freizeitflächen für Bewohner, Kinder und Jugendliche sind ebenfalls nicht vorhanden und Kinder ab 6 Jahren finden nur in den angrenzenden Gemeinden entsprechende Freizeitflächen.

Wir möchten zusätzlich auf das Fehlen eines adäquaten Verkehrskonzepts, die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit Schwerpunkt auf zentrumsnahe Alternativen, und die Bedeutung einer angepassten Ortsbildentwicklung hinweisen.

Eine Bodenbündnis und Klimabündnis Gemeinde wie Gallneukirchen, hat auch die Verantwortung klimafreundlich zu handeln.

Unterstützen Sie uns daher mit Ihrer Unterschrift, damit unser Wald erhalten bleibt.

www.krone.at/3015118

www.meinbezirk.at/6191450


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2 (0 in Gallneukirchen)


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