Region: Wien
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Wiener Gäste-Registrierung außer Kraft setzen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, Wiener Stadtsenat und Landesregierung, Wiener Gemeinderat
39 Unterstützende 25 in Wien

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

39 Unterstützende 25 in Wien

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

24.05.2022, 20:30

Liebe Unterstützer!
Obwohl ich ein Freund der Maske bin und obwohl die Registrierungspflicht nun gefallen ist, gibt es noch eine laufende Petition zum Rücktritt des Bgm. Ludwigs.
Nicht zu unrecht, denn zwar ist Wien das einzige Bundesland, dass Masken in Öffis beibehält sondern Wien erlaubt auch den 4.Stich im Kindesalter(*)!
Quelle: Wiener impfservice vom 23.Mai 2022.
(* wenn dies der Arzt goutiert. Was Anmerkung: Millionen Impfdosen übrig, oft der Fall sein wird).
Und das sind bloß die neusten Argumente.
Maske Pflicht bleiben in Wien:
wien.orf.at/stories/3157738/

Petition zum Rücktritt(bitte weiterleiten/weiterschicken):
www.openpetition.eu/at/petition/online/gehludwig-offizielle-petition-zum-ruecktritt-des-buergermeisters-von-wien


27.01.2022, 02:37

Liebe Unterstützer!
Lange ist es her, besser gesagt einen Sommer.
Da ich kürzlich von 3G-Pflicht bei Arzt-Terminen erfahren musste(scheinbar normal:https://www.krone.at/2537507 ), und wohl die Gasthäuser ohne 2G oder 2G+ in Wien zu bleiben, aber die Registrierungspflicht "nur" on top inzwischen ist, muss etwas schleunigst in Wien etwas unternommen werden aber auch gegen Verordnungen von oben (Ärztekammer-Präsident) auf die österreichischen Ärzte herab.
Deshalb gibt es zwei weitere Petitionen:
Eine zum Rücktritt von Bürgermeister Michael Ludwig www.openpetition.eu/at/petition/online/gehludwig-michael-ludwig-darf-nicht-mehr-buergermeister-bleiben#petition-main
und eine Petition mit dem Appell an Präsident Univ.Prof Szekeres die Ärzte ungestört arbeiten zu lassen:
www.openpetition.eu/at/petition/online/herr-praesident-szekeres-lassen-sie-die-aerzte-und-ihr-team-in-ruhe-arbeiten

Es gibt in der aktuellen Zeit wenig positives zu berichten, aber je früher wir unser Recht auf ein wirklich normales Leben den Kampf um unsere Freiheit, mit demokratischen Mitteln führen, desto früher ist dieses wieder da, und wir schätzen es dann noch mehr.

Alles liebe


10.12.2021, 00:01

Liebe UnterstützerIn!

Die SPÖ hat sich einen neuen Fehltritt erlaubt.
Dr. Rendi-Wagner heißt nicht bloß die Off-Label Kinderimpfung gut, sondern hat zudem der Bundesregierung bei der Impfpflicht im Parlament zugestimmt, Bürgermeister Ludwig heißt dies beides auch gut:
wien.orf.at/stories/3133759/

Da wir uns nicht als Petition gegen die Impfung(obwohl ich Kinderimpfungen bei Corona zutiefst ablehne) oder gegen Tests ansehen aber gegen Pflichten und Bedrängung und Unterdrückung von oben wollten wir mehr machen.
Freunde von mir sind geimpft, aber heißen immer noch was ich tue gut
Leider hat nicht jeder ein so verständnisvollen Umfeld!
Ich fürchte mit 2G oder 2G+ endet es nicht:

Was indirekt einem baldiges 1G in der Gastronomie zusätzlich bringen könnte, früher oder später...

Ich will daher keinen von dieser möglichen Petition vorenthalten
#rendirücktrittsbegehren
www.openpetition.eu/at/petition/online/rendiruecktrittsbegehren-dr-pamela-rendi-wagner-soll-als-spoe-bundesparteivorsitzende-endlich-gehen

Aber niemand muss diese unterstützen oder weiterpfehlen, ich weiß dass diese Petition hochpolitisch ist.
Leider ist es die kommende Impfpflicht auch!

Währenddessen gibt es zumindest in Deutschland Silberstreifen am Horizont:
NRW und Bayern haben die Registrierungspflicht gekippt!
rp-online.de/nrw/staedte/haan/neue-verordnung-beendet-app-aerger-vorerst_aid-62267653 www.br.de/nachrichten/amp/bayern/viel-arbeit-wenig-nutzen-datenerfassung-in-restaurants-endet,Slu1a8v

Immerhin in Deutschland hat man es schon Mal kapiert, hoffentlich bald auch Wien und ganz Österreich.

Lieben Gruß Benjamin aus Wien


14.11.2021, 17:05

Liebe Unterstützer!

Heute 18 Uhr soll über die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung abgestimmt werden.

Diese 23 Abgeordneten bestimmen darüber:
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A-HA/A-HA_00001_00868/MIT_00868.html

Das besonders arge daran, es reichen gar nicht die Stimmen der Bundesregierung, es muss zumindestens eine weitere Fraktion dafür stimmen im Falle voller Anwesenheit.
Also gut merken wer heute den "Unimmunisierten-Lockdown" beschließt(es ist nicht ganz klar ob der seltsamen Formulieren ob dass ein 2G oder 1G Lockdown ist).

Es könnte sein, dass ab morgen nicht mal mehr erlaubt ist als Geteste Person zur Arbeit zu erscheinen.
Diese Nacht und Nebel-Aktion der Bundesregierung (mit Unterstützer einer oder mehrer Oppositionsparteien) ist total verrückt!

Liebe Grüße Benjamin aus Wien
Quelle:
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211113_OTS0044/hauptausschuss-sizung-zur-neuen-covid-19-verordnung-fixiert


22.10.2021, 23:02

Liebe Unterstütze! Danke für eure loyale Hilfe, dass ihr uns mitgemacht habt diese Petition solange und so erfolgreich zu machen. Das war ein Verdienst von jedem von euch nicht mir. Und in diesem Sinne muss ich ankündigen, dass ich die Petition jetzt als gescheitert zu den Akten legen. Wir hatten die Hoffnung, dass im Falle eines Regieru gswechsels oder "Freien Spieler Kräfte" eine Aussetzung der Registrierungspflicht zumindest für den Herbst 2021 an die politische Agenda kommt. Der schnelle Wechsel des hochpopulären Sebastian Kurz(von dem wir gewiss noch länger politisch hören werden was wir tun müssen) zum Platzhalter Schallenberg(wie ist sein Vorname?) nahm dieser Möglichkeit den Wind aus den Segeln. Ob zum Glück,weiß ich nicht. Allerdings ist den Nationalitäten wichtiger 90-100% Durchimpfungsuote mit der Brechstange zu erreichen obwohl bereits Mutationen entstanden sein sollen wo die derzeitigen Impfstoffe kaum Wirkung zeigen. 3G ist besser als 1G deshalb haben wir dieses Konzept auch nie in Form einer Petition zu bekämpfen versucht. Aber trotzdem ein Einschnitt klar vor 2020 war das Leben freier! In diesem Sinne möge 2022 besser werden und die Menschen realisieren,dass man eine Pandemie einfach genauso nicht kontrollieren kann wie Naturkatastrophen!

Bleibt tapfer, bleibt Menschen!
Danke!


04.08.2021, 11:51

Liebe Unterstützer!

Wie schon desöfteren gab es Änderungen von Gesetzen /Verordnungen.

Dieses Mal bezogen auf Wien.
Am 21.Juli 2021 wurde der Paragraph zur "Erhebung von Kontakdaten" wieder gestrichen:
"§ 4. entfällt; LGBl. für Wien Nr. 41/2021 vom 21. Juli 2021"
Quelle:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000633

Deshalb musste ich die Petition zurückziehen, da es keine Pflicht auf Landesverordnungsebene (zum Petitionsthema) mehr gibt im Moment.

Ich hoffe, dass diese Aktion keinen sauer aufstößt!
War tatsächlich sehr unerwartet das ganze.

Mit freundlichen Grüßen


04.08.2021, 11:50

Liebe Unterstützer!

Wie schon desöfteren gab es Änderungen von Gesetzen /Verordnungen.

Dieses Mal bezogen auf Wien.
Am 21.Juli 2021 wurde der Paragraph zur "Erhebung von Kontakdaten" wieder gestrichen:
"§ 4. entfällt; LGBl. für Wien Nr. 41/2021 vom 21. Juli 2021"
Quelle:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000633

Deshalb musste ich die Petition zurückziehen, da es keine Pflicht auf Landesverordnungsebene (zum Petitionsthema) mehr gibt im Moment.

Allerdings kann ich empfehlen dieses Video zu teilen welches sich mit der Registrierung außerinandersetzt.
Damit diese E-Mail nicht ganz umsonst ist.

Ich hoffe, dass diese Aktion keinen sauer aufstößt!
War tatsächlich sehr unerwartet das ganze.

Mit freundlichen Grüßen


03.08.2021, 03:23

Diese neue Registrierungspflicht gilt in vielen Bereichen unseres Lebens.

Was wollen wir ändern:In Form einer (Landes)-Verordnung kann die Registrierungspflicht in Wien fortgesetzt(selbst wenn diese im Bund enden sollte!) werden!


Neuer Petitionstext:

Bundesweit gibt es seit Frühjahr 2021 abermals eine Registrierungspflicht, diese wurde angekündigt, mit 22. Juli 2021 auszulaufen.

Diese neue Registrierungspflicht erstrecktegilt sichin übervielen vieleBereichen Bereiche.unseres Lebens.

Was wollen wir ändern:Inändern:In Form einer (Landes)-Verordnung 'Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021' wirdkann die Registrierungspflicht in Wien fortgesetzt(selbst wenn diese im Bund enden sollte!)!sollte!) werden! Die Registrierungspflicht bleibt also in der Gastronomie und bei Beherbergungen weiter in Kraft (sie gilt weiters in Kinos, Tennishallen, Fitnessstudios sowie Diskotheken).

Das wollen wir nicht!

Die Kontaktdatenerhebung zwecks Contact-Tracing kann im Fall einer Aufkraftsetzung im Bund sonst in Wien fortgesetzt halt zur Not mittels Landesrecht. Da auch Identitätsprüfungen ermöglicht werden, wo u.a. Namen und Geburtsdatum erfasst werden dürfen ähnlich wie die Polizei(dürfen finden wirklich nur Polizisten so etwas) "Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln", finden wir dies datenschutzrechtlich sehr bedenklich(Datenkrake/Datensammelei)!

Wir wollen kein Contact-Tracing in Wien, der Lockdown lässt sich weder mittel Contact-Tracing verhindern, noch würde das ausreichen, wenn Wien Contact-Tracing macht.

Die Landesregierung Wien möge beschließen:

Die Verordnung zur Kontaktdatenerhebung(Registrierungspflicht) (in der Gastronomie, Veranstaltungen, Bäder, Fitnessstudios, Tennishallen, Beherbergungen etc.) als Teil der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung soll unverzüglich wieder außer Kraft gesetzt werden.

Quellen:

1.) Verordnung Bund

2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung:

"[...]mit 22. Juli 2021 in Kraft; gleichzeitig treten § 8 Abs. 5 zweiter Satz und § 17 samt Überschrift außer Kraft.

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

Zuerst die Erneuerung der Öffnungsverordnung (gilt bis es eigene Landesverordnungen gibt für alle 9 Bundesländer), Wien hat aber Tage später eine eigene Verordnung "Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" erlassen, damit gilt in Wien zusätzlich dieses Landesrecht.

2.)Landesverordnung

"Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" (gilt nur das Land Wien):

Erhebung von Kontaktdaten siehe: §4: (2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/LGBLA_WI_20210630_33..pdf

§4 regelt die Erhebung von Kontaktdaten.

Der Beweis, dass die Verordnung eine Kontinuität der Erhebung von Kontaktdaten aus der 2.Covid-19-Öffnungsverordnung darstellt:

(2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

Bericht des Kuriers vom 01.07.2021, über die Änderungen durch die Wiener "Landesverordnung":

kurier.at/chronik/wien/ludwig-zu-massnahmen-machen-das-ja-nicht-aus-jux-und-tollerei/401430862


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39 (25 in Wien)


03.08.2021, 03:19

"medial" gestrichen da auch bei ris.gv.at angenkündigt
da es die Wiener Covid 19 Öffnungsbegleitverordnung gibt.

"Sogar" gestrichen
"Sie nennt sich" gestrichen und Satz mit obigen verknüft
"gab es zuletzt ab" mit 'gibt es seit' ersetzt

Satz pukto Dringlichkeit konkretisiert: In Form einer (Landes)-Verordnung 'Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021' wird die Registrierungspflicht in Wien fortgesetzt(selbst wenn diese im Bund enden sollte!)!
Die Kontaktdatenerhebung zwecks Contact-Tracing kann im Fall einer Aufkraftsetzung im Bund sonst in Wien fortgesetzt halt zur Not mittels Landesrecht.


Neuer Petitionstext:

Vorgeschichte: Bundesweit gabgibt es zuletzt abseit Frühjahr 2021 abermals eine Registrierungspflicht, diese wurde medial angekündigt, mit 22. Juli 2021 auszulaufen.

Diese neue Registrierungspflicht erstreckte sich über viele Bereiche.

Was wollen wir ändern:

In Form einer (Landes)-Verordnung 'Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021' wird die Registrierungspflicht sogar in Wien fortgesetzt!Siefortgesetzt(selbst nenntwenn sichdiese Wienerim COVID-19-ÖffnungsbegleitverordnungBund 2021.enden sollte!)!

Die Registrierungspflicht bleibt also in der Gastronomie und bei Beherbergungen weiter in Kraft (sie gilt weiters in Kinos, Tennishallen, Fitnessstudios sowie Diskotheken),Diskotheken).

Das dawollen eswir die Wiener Covid 19 Öffnungsbegleitverordnung gibt.nicht!

Die Kontaktdatenerhebung zwecks Contact-Tracing wirdkann im Fall einer Aufkraftsetzung im Bund sonst in Wien fortgesetzt halt nunzur Not mittels Landesrecht. Da auch Identitätsprüfungen ermöglicht werden, wo u.a. Namen und Geburtsdatum erfasst werden dürfen ähnlich wie die Polizei(dürfen finden wirklich nur Polizisten so etwas) "Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln", finden wir dies datenschutzrechtlich sehr bedenklich(Datenkrake/Datensammelei)!Das wollen wir nicht!

Wir wollen kein Contact-Tracing in Wien, der Lockdown lässt sich weder mittel Contact-Tracing verhindern, noch würde das ausreichen, wenn Wien Contact-Tracing macht.

Die Landesregierung Wien möge beschließen:

Die Verordnung zur Kontaktdatenerhebung(Registrierungspflicht) (in der Gastronomie, Veranstaltungen, Bäder, Fitnessstudios, Tennishallen, Beherbergungen etc.) als Teil der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung soll unverzüglich wieder außer Kraft gesetzt werden.

Quellen:

1.) Verordnung Bund

2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung:

"[...]mit 22. Juli 2021 in Kraft; gleichzeitig treten § 8 Abs. 5 zweiter Satz und § 17 samt Überschrift außer Kraft.

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

Zuerst die Erneuerung der Öffnungsverordnung (gilt bis es eigene Landesverordnungen gibt für alle 9 Bundesländer), Wien hat aber Tage später eine eigene Verordnung "Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" erlassen, damit gilt in Wien zusätzlich dieses Landesrecht.

2.)Landesverordnung

"Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" (gilt nur das Land Wien):

Erhebung von Kontaktdaten siehe: §4: (2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/LGBLA_WI_20210630_33..pdf

§4 regelt die Erhebung von Kontaktdaten.

Der Beweis, dass die Verordnung eine Kontinuität der Erhebung von Kontaktdaten aus der 2.Covid-19-Öffnungsverordnung darstellt:

(2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

Bericht des Kuriers vom 01.07.2021, über die Änderungen durch die Wiener "Landesverordnung":

kurier.at/chronik/wien/ludwig-zu-massnahmen-machen-das-ja-nicht-aus-jux-und-tollerei/401430862


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39 (25 in Wien)


03.08.2021, 03:03

*Beistrichsetzung korrigiert

*Streichungen und Ergänzungen:

Vorgeschichte: Bundesweit gab es zuletzt ab Frühjahr 2021 abermals eine Registrierungspflicht, diese wurde angekündigt mit 22.Juli 2021 auszulaufen.

'wurde medial angekündigt mit' +'auszulaufen.' =>Da Außerkraftsetzung doch nicht erfolgt ist.
"Aber nach dem 22.Juli endet diese in 8 der Bundesländer Österreichs, was begrüßenswert ist." ->gestrichen,
da vorerst nicht passiert.

"ich bin leider noch nicht sicher, ob Sie sich auch in anderen Bereichen weiterhin gilt wie"
gestrichen" und 'sie gilt weiters in' + 'sowie Diskotheken' ergänzt.

'Die' ergänzt (der richtige Artikel für Kontaktdatenerhebung)


Neuer Petitionstext:

Vorgeschichte: Bundesweit gab es zuletzt ab Frühjahr 2021 abermals eine Registrierungspflicht, diese läuftwurde medial angekündigt, mit 22.Juli22. Juli 2021 aus.auszulaufen.

Diese neue Registrierungspflicht erstreckte sich über viele Bereiche.Aber nach dem 22.Juli endet diese in 8 der Bundesländer Österreichs, was begrüßenswert ist.

Was wollen wir ändern:

In Form einer (Landes)-Verordnung wird die Registrierungspflicht sogar in Wien fortgesetzt!

Sie nennt sich Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021.

Die Registrierungspflicht bleibt also in der Gastronomie und bei Beherbergungen weiter in Kraft (ich bin leider noch nicht sicher, ob Sie sich auch in anderen Bereichen weiterhin(sie gilt wieweiters in Kinos, Tennishallen, Fitnessstudios),Fitnessstudios sowie Diskotheken), da es die Wiener Covid 19 Öffnungsbegleitverordnung gibt.

Die Kontaktdatenerhebung zwecks Contact-Tracing wird in Wien fortgesetzt halt nun mittels Landesrecht. Da auch Identitätsprüfungen ermöglicht werdenwerden, wo u.a. Namen und Geburtsdatum erfasst werden dürfen ähnlich wie die Polizei(dürfen finden wirklich nur Polizisten so etwas) "Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln", finden wir dies datenschutzrechtlich sehr bedenklich(Datenkrake/Datensammelei)!

Das wollen wir nicht!

Wir wollen kein Contact-Tracing in Wien, der Lockdown lässt sich weder mittel Contact-Tracing verhindern, noch würde das ausreichen, wenn Wien Contact-Tracing macht.

Die Landesregierung Wien möge beschließen:

Die Verordnung zur Kontaktdatenerhebung(Registrierungspflicht) (in der Gastronomie, Veranstaltungen, Bäder, Fitnessstudios, Tennishallen, Beherbergungen etc.) als Teil der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung soll unverzüglich wieder außer Kraft gesetzt werden.

Quellen:

1.) Verordnung Bund

2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung:

"[...]mit 22. Juli 2021 in Kraft; gleichzeitig treten § 8 Abs. 5 zweiter Satz und § 17 samt Überschrift außer Kraft.

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

Zuerst die Erneuerung der Öffnungsverordnung (gilt bis es eigene Landesverordnungen gibt für alle 9 Bundesländer), Wien hat aber Tage später eine eigene Verordnung "Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" erlassen, damit gilt in Wien zusätzlich dieses Landesrecht.

2.)Landesverordnung

"Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021" (gilt nur das Land Wien):

Erhebung von Kontaktdaten siehe: §4: (2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/LGBLA_WI_20210630_33..pdf

§4 regelt die Erhebung von Kontaktdaten.

Der Beweis, dass die Verordnung eine Kontinuität der Erhebung von Kontaktdaten aus der 2.Covid-19-Öffnungsverordnung darstellt:

(2) § 4 tritt mit 22. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.

Bericht des Kuriers vom 01.07.2021, über die Änderungen durch die Wiener "Landesverordnung":

kurier.at/chronik/wien/ludwig-zu-massnahmen-machen-das-ja-nicht-aus-jux-und-tollerei/401430862


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39 (25 in Wien)


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