02.06.2026, 14:26
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich verstehe, dass Budgetkonsolidierung notwendig ist. Der Kern unseres Anliegens bleibt jedoch der Vertrauensschutz.
Viele Unternehmen haben auf Basis klarer politischer Signale und steuerlicher Rahmenbedingungen investiert: in E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Photovoltaik, Leasingverträge und Mitarbeitervereinbarungen. Wenn diese Grundlagen während laufender Investitionszyklen verändert werden, entsteht ein Schaden, der weit über den konkreten Sachbezug hinausgeht.
Sie schreiben, dass die Prozentsätze bis 2030 nicht weiter erhöht werden dürfen und andere Vorteile, etwa in der Umsatzsteuer, unverändert bleiben sollen. Genau diese Passage zeigt das Problem besonders deutlich: Nach einem Eingriff in bereits getroffene Investitionsentscheidungen reicht eine neuerliche politische Zusicherung nicht mehr aus.
Wenn Unternehmen erleben, dass geltende Rahmenbedingungen nachträglich verändert werden, wird jede weitere Zusage zwangsläufig unter Vorbehalt gelesen. Das ist der eigentliche Schaden: Nicht nur der Sachbezug ändert sich, sondern das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Standortzusagen.
Neue Regeln für neue Entscheidungen sind legitim. Bereits getroffene Investitionen brauchen Bestandsschutz.
Daher ersuchen wir um eine faire Lösung: Bestandsschutz für bereits angeschaffte, bestellte oder vertraglich fixierte E-Dienstfahrzeuge sowie für bestehende Leasing- und Mitarbeitervereinbarungen bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Das wäre aus meiner Sicht die einzige glaubwürdige Möglichkeit, nach diesem Vertrauensbruch wieder Vertrauen herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Schmidbauer
email vom 1.6.2026
"Sehr geehrter Herr Dr. Schmidbauer,
sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
vielen Dank für Ihren offenen Brief und die darin angesprochenen Anliegen rund um die geplante Neuregelung des Sachbezugs für vollelektrische Dienstfahrzeuge.
Die breite Unterstützung Ihres Schreibens durch zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer aus unterschiedlichsten Branchen zeigt deutlich, dass es hier nicht nur um eine steuerliche Einzelmaßnahme geht, sondern um eine grundsätzliche Frage von Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen in wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen.
Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren bewusst in nachhaltige Mobilität investiert — von der Elektrifizierung ihrer Fuhrparks über Ladeinfrastruktur bis hin zu Photovoltaikanlagen und langfristigen Mitarbeitervereinbarungen. Diese Entscheidungen wurden auf Basis der damals geltenden politischen Zielsetzungen und steuerlichen Rahmenbedingungen getroffen. Dass Unternehmen in diesem Zusammenhang Verlässlichkeit und Planbarkeit erwarten, ist absolut nachvollziehbar. Gerade deshalb nehmen wir die vorgebrachten Bedenken sehr ernst.
Gleichzeitig stehen wir als Bundesregierung aktuell vor der Aufgabe, Österreichs Budget nachhaltig zu konsolidieren Die Einigung im Bereich des Sachbezugs für E-Fahrzeuge trägt zur Konsolidierung im Bereich der Reduktion klimaschädlicher Subventionen bei und ist damit Teil eines größeren Gesamtpakets Dabei ist es gelungen, erstmals eine konkrete budgetäre Vereinbarung zur schrittweisen Verringerung solcher Subventionen zu verankern: Für das Jahr 2028 wurde ein Volumen von insgesamt rund 190 Millionen Euro vereinbart — davon 150 Millionen Euro direkt als Ökologisierungsbeitrag im Bereich Abgaben — mit einem weiteren Aufbau auf bis zu 600 Millionen Euro bis 2031. Damit wurde erstmals ein klarer budgetärer Pfad zur Reduktion klimaschädlicher Subventionen festgelegt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem ökologisch treffsichereren und budgetär verantwortungsvollen Steuersystem.
Uns ist bewusst, dass Unternehmen stabile und nachvollziehbare Rahmenbedingungen benötigen — gerade bei langfristigen Investitionen. Ihr Hinweis, dass eigentümergeführte Unternehmen und der Mittelstand nicht in Quartalen, sondern in Jahren und Jahrzehnten denken, ist absolut berechtigt. Gerade deshalb wurde jedoch versucht, bei dieser alternativlosen Maßnahme möglichst minimalinvasiv vorzugehen und wurde der Sachbezug möglichst gering ausgestaltet. Es ist uns gelungen den Ausmaß des Sachbezugs mit 0,625% (ab 2028, 2027: 0,375%) mit großem Abstand vom Sachbezug für Verbrenner-PKWs (von 2.0% bzw 1,5%) zu belassen und damit die Anreizwirkung klar zu erhalten. Außerdem wurde sichergestellt, dass die Prozentsätze bis zum Jahr 2030 nicht weiter erhöht werden dürfen. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass andere Vorteile in Zusammenhang mit E-Fahrzeugen, beispielsweise in der Umsatzsteuer, unverändert weiterhin bestehen und auch nicht angegangen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Beate Meinl-Reisinger