Tierschutz

Tierschutzgesetz 2017

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament und Bundespräsident
25.210 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

25.210 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.07.2017, 17:14

Unterschreibende sind mit dem text nicht zufrieden gewesen


Neuer Petitionstext: Wo sollen in Zukunft alle ungewollten Tiere untergebracht werden?
Auswirkungen des neuen Tierschutzgesetzes 2017 auf den Tierschutz:
Bisher haben sich österreichweit unzählige private Tierschutzvereine, Pflegestellen
Tierschutzgesetz 2017
-
Sehr geehrte Leser/innen, Tierfreunde/innen
und auch Privatpersonen zusätzlich zu Tierheimen um ungewollte Tiere gekümmert, im Regelfall ehrenamtlich, nicht an Öffnungszeiten gebunden, aus Liebe zum Tier. Tierheime und TierärztInnen haben sogar um Hilfe ersucht, weil z. B. in der „Hochsaison” der Kitten durch ungewollte Vermehrung der Zustrom nicht zu bewältigen war. So wurden auch von Tierheimen noch Tiere an Vereine oder Pflegestellen ausgelagert. Für die Tiere ein großer Gewinn, durften sie auf Pflegestellen integriert in die Familie leben, waren weder in Zwinger gesperrt noch außerhalb von Öffnungszeiten auf sich alleine gestellt.
Durch
Unterstützer/innen,
das neue Gesetz Tierschutzgesetz, Tiere online nicht mehr zum Verkauf und Verschenken anbieten zu dürfen, ist in meinen Augen eine Frechheit und kontraproduktiv!
Oft
werden von den Vereinen und Pflegestellen zum größten Teil Unerfüllbares gefordert. Durch das Verbot, Tiere abgegeben, die wegen Allergie, Wohnungsumzug oder Berufswechsel nicht mehr gehalten werden können. Meinen Sie nicht, dass es jetzt mehr ausgesetzte Tiere geben wird??? Oder schlimmer! Um Abhilfe zu bewerben schaffen, könnten sie gequält oder gar ermordet werden. Ich bin mir sicher, die Dunkelziffern dafür werden die Vereine handlungsunfähig gemacht. Ohne vorhandene Tiere zu vermitteln, können aber auch keine weiteren Nottiere aufgenommen werden.
Einerseits
steigen. Demnach müssten die Vereine und Pflegestellen nun ihre Tiere in Tierheimen abgeben, damit diese Vermittlungschancen erhalten, das sind täglich in ganz Österreich mehrere tausend Tiere. Gleichzeitig müssen die Tierheime aber auch alle zukünftigen Fund- Personen patrouillieren, um dies zu verhindern und Abgabetiere aufnehmen können. Durch die in Zukunft unkontrollierte Vermehrung von Hunden und Katzen in der Landwirtschaft, wird die Anzahl rasant ansteigen.
Nicht nur leicht vermittelbare Tiere kommen ins Tierheim, sondern auch Handaufzuchten, alte Tiere, kranke Tiere, solche, die regelmäßige Medikamente oder Betreuung brauchen oder rehabilitiert werden müssen. All das haben Tierschutzorganisationen und Pflegestellen abgefangen.
Wohin sollen die Abgabetiere von Tierschutzvereinen, Pflegestellen und Privatpersonen und all die neuen Tiere, die ununterbrochen dazu kommen? Schon jetzt werden Privatpersonen nahezu bei allen Tierheimen abgewiesen, wenden sich an Tierschutzvereine und Pflegestellen und werden dort ebenfalls weg geschickt. Einer Privatperson
nicht einmal dann ist es durch das neue möglich, alle zu erwischen.
Bitte bedenken Sie, dass unsere Tierheime ohnehin schon überfüllt sind. Ich würde Ihnen aus Tierschutzgründen empfehlen, dieses
Gesetz jebenfalls verboten, für das Familientier ein neues Zuhause zu suchen – beispielsweise stirbt die Oma und der Hund wird von der Verwandtschaft nicht übernommen, so hat die Familie keinen legalen Weg mehr, den Hund öffentlich zu bewerben, weder im Internet, noch in der Zeitung, keine Plakate oder ähnliches. Vereine und Pflegestellen fallen ebenfalls weg, Tierheime weisen ab …. was passiert mit diesem Hund? Oder wenn ein Halter wegen schwerer Krankheit sein geliebtes Tier abgeben muss, dann möchte er den bestmöglichen Platz finden und den neuen Besitzer selbst auswählen. Aber wie soll der Halter eine neue Familie finden, ohne öffentlich Werbung zu machen? Es ist keine Option, dass das Tier ins Tierheim gegeben werden muss, wenn es schon den Verlust des Lebensmenschen kaum verkraftet. Das Tierschutzgesetz darf Privatpersonen nicht verbieten, den besten Lebensplatz für ein geliebtes Familienmitglied zu suchen. Sie sollen selbst ihre Tiere bewerben und somit vermitteln dürfen, müssen jedoch z. B. mittels einer Meldebestätigung hinterlegen, wo sich der Wohnsitz befindet, um eine eventuelle Kontrolle zu ermöglichen.
Der einzige Lösungsansatz für den Moment besteht darin, dass Tierschutzvereine, die im Zentralen Vereinsregister ohnehin bereits eingetragen sind, und jahrelang erfolgreich, legal, ehrenamtlich arbeiten, weiterhin helfen dürfen und ab sofort ein Gespräch zwischen Politik und Obleuten der Vereine stattfindet, um in Zukunft gemeinsam lösungsorientiert zu arbeiten. Denn auch die Vereine wünschen eine Verbesserung des Tierschutzgesetzes im Sinne der Tiere und sind gesprächsbereit.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes wurde ohne Kommunikation mit Experten beschlossen, weder Tierschutzvereine wurden zu den Gesprächen geladen, noch Pflegestellen. In keinem anderen Teilbereich der Gesetzgebung findet eine Überarbeitung ohne Absprache mit den Betroffenen statt, die alleine den Einblick haben, wie der tatsächliche Ablauf ist, was verbessert werden könnte und sollte, was machbar ist und nötig, oder eben völlig unnötig und undurchdacht.
Wir fordern daher per sofort:
Die Aussetzung der Novelle des Tierschutzgesetzes und Verhandlungsbeginn zwischen Gesetzgebung und Experten aus Tierschutzvereinen, um ein Gesetz auszuarbeiten, das tatsächlich
zum Wohle der Tiere gemacht wird.
Weiterführende Schritte könnten sein:
In Österreich ins ZVR eingetragene Tierschutzvereine dürfen
zurückzunehmen oder zumindest zu ändern!
Durch diese Maßnahme ist der Handel nicht unterbunden, sondern wird nur aus der Öffentlichkeit gezogen.
Daher fordern wir eine Änderung des Gesetzes, sodass
Tiere legal aufnehmen, vermitteln, wieder öffentlich feilbieten und zum Kauf bzw. zur Abgabe anbieten, sowohl öffentlich als auch im Internet.
Die Haltung von
feilgeboten werden dürfen.
Mit diesem Gesetz erschweren Sie sicherlich, illegal gehaltenen
Tieren auf Pflegestellen von Tierschutzvereinen erfordert keine Genehmigung iSd § 31 iVm §23.
Änderung TSchG §31a. Ausnahme für eingetragene Tierschutzvereine, sodass keine Meldungen bei der Behörde über ihre Tätigkeiten notwendig sind.
Keine „absurden" Regelungen für Quarantäneräume und Betriebsstät
oder schlecht gehaltenen Tieren zu helfen.


Neue Begründung: Ich habe mich in einigen Foren und Online-Plattformen umgehört und habe festgestellt, dass diese Petition nicht nur mich betrifft, sondern ganz Österreich am Herzen liegt. Bitte unterstützen auch Sie mein Anliegen: openpetition.eu/!tierschutzgesetz2017
Quellen:
"Verschärfte Regeln im neuen Tierschutzgesetz", tirol.orf.at/radio/stories/2837826/
Sollte der Text meinen bisherigen Unterschreibern Nicht gefällt bitte um Kontaktaufnahme



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern