Am 29.9. habe ich eine Anregung zur Prüfung – Verkehrsmaßnahmen Hauptstraße Kritzendorf (L118, ONr. 48–54, Gemeinde Klosterneuburg) an den Landesrechnungshof NÖ gestellt -siehe hier hochgeladenes Dokument.
Ich habe heute, am 26.9.2025 eine offizielle Eingabe gem. § 88 NÖ Gemeindeordnung sowie ein Auskunftsbegehren gem. § 4 Abs. 3 NÖ ROG zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes 01/2025 (TOP 25, Gemeinderatssitzung 27. Juni 2025) bei der NÖ Landesregierung eingebracht.
Die vollständigen Dokumente stelle ich hier öffentlich zur Verfügung, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Alle Angaben (Name, Adresse, Kontakt) stammen aus meinen öffentlich zugänglichen Firmendaten.
Ich wurde heute vom Bürgermeisteramt informiert, dass am 17.9. in der Stadtrat-Sitzung beschlossen wurde, dass ich unser Anliegen in der GR-Sitzung vortragen darf, aber leider sind die Tagesordnungspunkte am 26.9. so umfangreich, dass unser Anliegen erst in der darauffolgenden Sitzung am 21.11. behandelt werden kann. Ich werde zu diesem Termin eingeladen.
Ich bin sehr traurig darüber, weil es mir signalisiert, dass Bürgerbeteiligung augenscheinlich nicht diesen Stellenwert hat, wie er in einer Demokratie haben sollte - oder bin ich zu kleinlich?