Region: Raaba
Soziales

Recht auf selbstbestimmtes Leben

Petition richtet sich an
Landeshauptmann der Steiermark
1.067 Unterstützende 142 in Raaba
118% von 120 für Quorum
1.067 Unterstützende 142 in Raaba
118% von 120 für Quorum
  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung noch 15 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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27.12.2023, 17:01

Originalsatz: Auch haben Gutachter, beauftragt von der zuständigen Behörde, einerseits von der dringend benötigten Medikation für mein neurologisches Krankheitsbild definitiv abgeraten und anderseits die Wirkungsweise des Medikamentes falsch beschrieben!

Verändert: Anzahl der Gutachter hinzugefügt.


Neue Begründung:

Keine Hilfsmittel, keine Pflegeerfahrung, keine Grundpflegeversorgung. Ich verbrachte den ganzen Tag auf einem Sofa und verrichtete dort alle Dinge des täglichen Lebens, während meine selbst schwer körperlich behinderte Mutter, die mich rund um die Uhr versorgte und in ihrer knappen Freizeit unermüdlich auf der Suche nach Hilfe war. Es folgten unbeschreiblich schwere Zeiten und anstelle von Hilfe wurde der Schulterschluss der Verantwortlichen noch enger und absolut untragbare Dinge wurden seitens der für mich zuständigen Behörden veranlasst.

Wir konnten in dieser Situation die minimalsten Pflegeanforderungen nur noch unter Einbeziehung von Freunden, Nachbarn und ehemaligen Arbeitskollegen und von spontan angesprochen Menschen auf der Straße bewerkstelligen.

Obwohl die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, die für mich zuständige Behörde mehrfach zur Übernahme der Pflege- und Therapieversorgung aufforderte, hat diese weiterhin ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Anstelle den vielfachen Aufforderungen, der mir gesetzlich zustehenden Versorgung, nachzukommen, die auch von Sachverständigen und Ärzten geteilt und niedergeschrieben wurde, folgten unfassbare Maßnahmen unter massiven Einflussnahmen. Es wurden mehrere Sachwalterschaftsverfahren - eines sogar in allen Belangen des täglichen Lebens beantragt, die ein selbstbestimmtes Leben verhindert hätten - die von der zuständigen Richterin umgehend eingestellt wurden. Die Vormundschaft wäre einer stationären Unterbringung hilfreich gewesen! Diese Unterbringung hätte in einem Zentrum für schwer geistig behinderte Menschen im Mehrbettzimmer in Vollbettpflege erfolgen sollen! Es wurde versucht mir im Jahr 2021 meine Autonomie zur Gänze abzusprechen! Es war keine einzige Minute Freizeitgestaltung mehr vorgesehen, ich hätte 24 Stunden im Bett verbringen müssen und wäre somit wie lebendig begraben gewesen!

Auch haben zwei Gutachter, beauftragt von der zuständigen Behörde, einerseits von der dringend benötigten Medikation für mein neurologisches Krankheitsbild definitiv abgeraten und anderseits die Wirkungsweise des Medikamentes falsch beschrieben! Eine Beurteilung, die mich beinahe meine Zukunft gekostet hätte! Erst durch das Eingreifen zweier engagierter Ärzte in den Jahren 2021/2022, konnte eine enorme Verbesserung erzielt werden. Durch die Verabreichung der erforderlichen Medikation, die angeblich bei mir keine Wirkung haben würde, sowie entsprechender Behandlungen, ist es wieder möglich geworden, mich ohne Komplikationen zu mobilisieren und an allen Körperstellen zu berühren ohne Krampfanfälle auszulösen!

Beim Landesverwaltungsgericht sah sich die Richterin im Jahr 2022 nicht in der Lage, aufgrund der Stellungnahme des Amtssachverständigengutachtens eindeutig zu erkennen, ob ich grundsätzlich eine Behinderung im Sinne des Stmk. Behindertengesetzes, welche länger als 6 Monate andauert, hätte! Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits 6 Jahre einen Behindertenpass des Sozialministeriums, im Jahre 2016 mit 70%, im Jahr 2017 mit 100% und ab 2022 mit 100% unbefristet! Zufolge dieser Entscheidung lebe ich weiterhin komplett isoliert sowie therapeutisch gänzlich unversorgt nur mit Hilfe der Betreuung meiner Eltern, ausgeschlossen von jeglichem gesellschaftlichen Leben!

Laut Durchsicht meiner Unterlagen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gibt es keinen einzigen Grund, mir die Pflegeversorgung abzulehnen, auch müssten die Therapien im benötigten Umfang übernommen werden. Man hätte jedoch auf Bundesebene keine Weisungskompetenz, dass wäre Sache des jeweiligen Landeshauptmannes!

All diese sehr bedenklichen Vorkommnisse wurden jedoch von einer Aussage gekrönt. Im Juli 2023 wurde mir von einem sozial sehr engagierten und angesehenen Mitbürger meiner Gemeinde eine Gedächtnisnotiz über ein mit dem Bezirkshauptmann geführtes, einstündiges 4-Augen-Gespräch übermittelt. Daraus ging im Wesentlichen hervor, dass die Behörde zur zeitnahen Pflegekostenübernahme auf jeden Fall bereit wäre, jedoch müsste ich guten Willen zeigen und laufende Verfahren gegen die betroffenen Behörden zurückziehen! Die Gedächtnisnotiz wurde auch dem Bezirkshauptmann übermittelt, der bis heute dem Inhalt nicht widersprochen hat!

Ich könnte aus dem Verlauf der Jahre noch seitenweise über das mir angetane Leid und die Qualen berichten und darf bei Interesse Ihrerseits auf meine Website tinarobitsch.at/ verweisen.

Ich bitte Sie, diese Petition zu unterstützen und zu verbreiten, damit mein Fall Gehör findet und ich wieder für mein Alter ein entsprechendes Leben führen darf.

Nutzen Sie bitte die Hashtags um in den sozialen Netzwerken Aufmerksamkeit zu erlangen: #GerechtigkeitFürTinaRobitsch

#SelbstbestimmtesLebenTinaRobitsch

Ich appelliere an:

  • All jene Mitmenschen, die sich auf Grund meiner Leidensgeschichte für mich einsetzen wollen.
  • Landeshauptmann
  • Medienvertreter, um die Missstände öffentlich zu machen und für Veränderung zu sorgen.

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2 (2 in Raaba)


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