04/08/2025, 09:27
Liebe Freundinnen und Freunde der Bürgerinitiative,
Wir benötigen erneut eure Unterstützung.
Bitte schreibt den Damen und Herren Landtagsabgeordneten der Oppostion, dass ihr so wie die BI, an die Opposition appelliert, sich gegen die Änderung des Krankenanstaltengesetzes zusammen zu tun, um vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Unten unser Brief, der gerade an jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten der Opposition per Email versendet wurde. Am Ende findet ihr auch die Email-Adressen der FPÖ-und ÖVP Abgeordneten. Gerne formuliert ihre eure Briefe auch selbst. Eure BI
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete der Opposition FPÖ und ÖVP
Die Bürgerinitiative „Ja zum Krankenhaus-Nein zur Verbauung der Golser Wiesäcker“ tritt erneut an sie heran. Sie erinnern sich, dass wir bereits im November 2024 die Zusammenarbeit der Opposition zum Thema „Standort Wiesäcker“ angeregt haben.
Wir geben nicht auf, denn wir sind nach wie vor der Meinung, dass es nicht rechtens ist, dass wir und „Pro Thayatal“ aus einem laufenden Verfahren, welches wir vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH vom 11.12.2023, Ra 2023/06/0160-1) gewonnen haben, durch Anlassgesetzgebung verdrängt wurden und unseres Rechts auf Verhandlung vor dem burgenländischen Verwaltungsgericht beraubt wurden.
Wir appellieren an sie, nach Art 36 des Landes-Verfassungsgesetzes vom 14. September 1981 über die Verfassung des Burgenlandes ihr Recht wahrzunehmen, Beschwerde gegen die anlassmäßige Änderung des Krankenanstaltengesetzes § 6 und die damit verbundene Änderung des RPGs Burgenland, einzureichen. Im Art 36 wird folgendes geregelt:
Mindestens ein Drittel der Mitglieder des Landtages können beantragen, dass ein Landesgesetz - hier das KAG § 6 zur Gänze oder dass bestimmte Stellen dieses Landesgesetzes vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden. Der Antrag hat die gegen die Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes sprechenden Bedenken im einzelnen darzulegen.
Diese Bedenken sind aus unserer Sicht folgende:
- Verletzung des Unionsrechts
- Verletzung des Europaschutz-Gesetzes, wegen Natura 2000 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutz-Richtlinie (Vogel-RL)
- Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
- Anlassgesetzgebung, um in einem laufenden rechtlichen Verfahren wichtige Rechtsfragen nicht beantworten zu müssen bzw. deren Klärung zu verhindern
- „Anlassgesetzesänderung“ könnte zur „Gepflogenheit“ werden, wie zum Beispiel verkürzte Verfahren bei anderen Bau-Projekten, bereits so geschehen bei Windkraftanlagen, Aushebelung der UVP-Prüfung
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, nehmen sie eine ihrer wichtigsten Aufgaben in die Hand und kontrollieren sie die Landesregierung auch zu diesem Thema.
Wenn sie gegen den Standort votieren, bedeutet das NICHT, dass sie gegen den Bau eines Krankenhauses sind, das möchte die Regierung durch ihre manipulative Öffentlichkeits-Arbeit der Bevölkerung erzählen. Vielmehr wird es Zeit, einen Bauplatz zu finden, der in keinem Schutzgebiet liegt, der bereits eine gewisse Infrastruktur aufweist und auf dem, vorausgesetzt die Finanzierung stünde, kosten-und zeitsparend gebaut werden könnte.
Der Standort „Wiesäcker“ Gols sollte aufgrund seiner hohen NATURSCHUTZFACHLICHEN Bedeutung sowohl für das Landschaftsbild als auch aufgrund des europäischen Natura-2000 Schutzes, als auch aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum ältesten Naturschutzgebiet den „Zitzmannsdorfer Wiesen“ und dem direkt angrenzendem RAMSAR-Gebiet (Feuchtgebietschutz EU-Gesetz) unantastbar sein und bleiben.
Gerade wegen der unmittelbaren Nähe zum Nationalpark Neusiedler See wurde diesem Weingartengebiet die höchste Schutzstufe zuerkannt, eben jene Flora-und Fauna-Habitatschutz-Richtlinie sowie die Vogelschutz-Richtlinie! Das projektierte Gebiet liegt vor allem auch direkt im Vogelschutzkorridor.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte denken Sie an die Zukunft der Menschen. Eine intakte Natur ist die wichtigste Grundlage für unsere Gesundheit. Erst wenn wir krank sind, benötigen wir ärztliche Betreuung. Hierbei benötigen wir vorrangig eine ausreichende Versorgung mit niedergelassenen Ärzten und erst im dritten Schritt ist eine Versorgung durch ein evtl. neu zu errichtendes Krankenhaus wichtig.
Ihre Bürgerinitiative „Ja zum Krankenhaus - Nein zur Verbauung der Golser Wiesäcker“
Nikolaus Gracher
Obmann
Email: 7122wiesenaecker@gmail.com
Tel: 0664-22 60 781
FPÖ:
norbert.hofer@fpoeklub-bgld.at
michaela.brandlhofer@fpoeklub-bgld.at
thomas.grandits@fpoeklub-bgld.at
mario.jaksch@fpoeklub-bgld.at
christian.ries@fpoeklub-bgld.at
johann.tschuertz@fpoeklub-bgld.at
sandro.waldmann@fpoeklub-bgld.at
michelle.whitfield@fpoeklub-bgld.at
markus.wiesler@fpoeklub-bgld.at
ÖVP:
christian.sagartz@oevpklub-bgld.at
markus.ulram@oevpklub-bgld.at
patrik.fazekas@oevpklub-bgld.at
gerald.handig@oevpklub-bgld.at
carina.laschober-luif@oevpklub-bgld.at
thomas.steiner@oevpklub-bgld.at
bernd.strobl@oevpklub-bgld.at
hans.unger@oevpklub-bgld.at