Kein Immissionsschutz in Österreich. Gravierende Mängel bei zuständigen Stellen. BITTE informieren Sie die Volksanwaltschaft, wenn Sie von zuständigen Stellen (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferaten) nur Ignoranz und Willkür erfahren haben. Gemäß gültigem Recht, müssen die Behörden selbst nur bei Verdacht von tieffrequenten Geräuschimmissionen und Erschütterungen im Wohnumfeld tätig werden. Es ist nicht Aufgabe von belasteten Bürgerinnen und Bürgern, die Quelle eindeutig zu orten bzw. teure Messungen zum Nachweis einer Belastung zu beauftragen. Die Behörde muss Verdachtsfälle prüfen und muss Maßnahmen von Anlagenbetreibern einfordern. BITTE unterstützen Sie die Plattform weiter im Einsatz bundesweit einheitlich geregelten Immissionsschutz für UNS ALLE zu erreichen. DANKE!
Das Land Steiermark (FPÖ/ÖVP) schafft im Zuge der Baugesetznovelle 2026 Genehmigungsverfahren für Klimaanlagen ab. Das Baugesetz tut im vereinfachten Meldeverfahren so, als ob die neu aufgestellten privaten Klimaanlagen in einem akustischen Vakuum stünden. In der Realität treffen die haustechnischen Geräte auf eine massive, bundesrechtlich genehmigte Vorbelastung im Tiefschallbereich (TFS, Infraschall, Körperschall), was vermutlich zum fatalen Summationseffekt (Pegeladdition) führen wird. Ein Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung ist in Ausarbeitung.
LH Termin: Das Büro von LH Mario Kunasek zeigt sich im Juni 2026 bemüht, einen Termin für eine Sachverhaltsdarstellung zu finden. Noch wurde keiner fixiert. Städtebund Schreiben unter NEWS, www.brummtonplattfom.at
Wir planen weitere Initiativen und bedanken uns für IHRE Unterstützung. NEUE Adresse: immissionsschutz@aon.at Messgerät und Unterlagen anfordern: https://www.ib-ekrasser.at/brummton/
Information: Die Plattform hat aus Sicherheitsgründen eine NEUE MAIL-ADRESSE: immissionsschutz@aon.at Trotz steter Bemühungen der Plattform gibt es leider keine Fortschritte in Österreich. In Deutschland werden zumindest medizinische Studien vorangetrieben und es gibt die Spezifikation 2026 zur Norm DIN 45680/1997. Bei all Ihren Bemühungen Hilfe von öffentlichen bzw. staatlichen Stellen zu bekommen zitieren Sie bitte diese Spezifikation und fordern Sie Messungen und Beurteilungen nach STAND DER TECHNIK. "Seit Januar 2026 ist eine technische Spezifikation (TS) DIN/TS 45610-1:2026-01 verfügbar, die dem Entwurf von 2020 entspricht. Diese TS ersetzt nicht die Norm von 1997. Diese ist gültig und wird auch weiterhin gültig bleiben."