"Daraufhin habe ich das Thema auch aufgegriffen und als Antrag in den Landtag eingebracht („Lärmschutz für Anrainer:innen"). Wir haben intensiv diskutiert und Herr Dr. Nordmeyer wurde auch als Experte befragt. Leider wurde das Thema von allen anderen Fraktionen – also ÖVP, FPÖ, SPÖ und KPÖ – nicht ernstgenommen und unser Antrag wurde abgelehnt! Sie können die Diskussion im Bericht nachlesen: https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/17Gesetzgebungsperiode/3Session/403.pdf Wir GRÜNE werden das Thema Lärm jedoch in die weiteren Diskussionen einbringen. Wenn jedoch die politische Mehrheit fehlt, dann bewegt sich leider nicht viel im Land... Wichtig wäre, wenn Sie Ihr Anliegen auch an die anderen Parteien im Landtag herantragen – und Sie auch andere Betroffene dazu ermutigen. Es ist wichtig, dass die Politik hier aktiv wird und von vielen Menschen auf diese Belastungen hingewiesen werden." Mag.a Martina Berthold MBA Klubobfrau DIE GRÜNEN
Sollten Sie dem Schreiben der Plattform an den Rechnungshof oder an die Volksanwaltschaft etwas Wesentliches hinzuzufügen haben dies bitte direkt an die genannten Stellen adressieren mit Info an die Plattform. DANKE!
Bitte Nachricht teilen. Demnächst ergeht ein Schreiben an den Rechnungshof. Steuermittel wurden für das beinahe zweijährige Brummton-Projekt in der Steiermark "verschwendet" ohne wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und ohne Hilfe für stark betroffene Haushalte. Durch technische Spezifikation 2026 ist der rein technische Brummton-Bericht 2024 wissenschaftlich überholt.
Kein Immissionsschutz in Österreich. Gravierende Mängel bei zuständigen Stellen. BITTE informieren Sie die Volksanwaltschaft, wenn Sie von zuständigen Stellen (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferaten) nur Ignoranz und Willkür erfahren haben. Gemäß gültigem Recht, müssen die Behörden selbst nur bei Verdacht von tieffrequenten Geräuschimmissionen und Erschütterungen im Wohnumfeld tätig werden. Es ist nicht Aufgabe von belasteten Bürgerinnen und Bürgern, die Quelle eindeutig zu orten bzw. teure Messungen zum Nachweis einer Belastung zu beauftragen. Die Behörde muss Verdachtsfälle prüfen und muss Maßnahmen von Anlagenbetreibern einfordern. BITTE unterstützen Sie die Plattform weiter im Einsatz bundesweit einheitlich geregelten Immissionsschutz für UNS ALLE zu erreichen. DANKE!
Das Land Steiermark (FPÖ/ÖVP) schafft im Zuge der Baugesetznovelle 2026 Genehmigungsverfahren für Klimaanlagen ab. Das Baugesetz tut im vereinfachten Meldeverfahren so, als ob die neu aufgestellten privaten Klimaanlagen in einem akustischen Vakuum stünden. In der Realität treffen die haustechnischen Geräte auf eine massive, bundesrechtlich genehmigte Vorbelastung im Tiefschallbereich (TFS, Infraschall, Körperschall), was vermutlich zum fatalen Summationseffekt (Pegeladdition) führen wird. Ein Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung ist in Ausarbeitung.
LH Termin: Das Büro von LH Mario Kunasek zeigt sich im Juni 2026 bemüht, einen Termin für eine Sachverhaltsdarstellung zu finden. Noch wurde keiner fixiert. Städtebund Schreiben unter NEWS, www.brummtonplattfom.at