Das Land Steiermark (FPÖ/ÖVP) schafft im Zuge der Baugesetznovelle 2026 Genehmigungsverfahren für Klimaanlagen ab. Das Baugesetz tut im vereinfachten Meldeverfahren so, als ob die neu aufgestellten privaten Klimaanlagen in einem akustischen Vakuum stünden. In der Realität treffen die haustechnischen Geräte auf eine massive, bundesrechtlich genehmigte Vorbelastung im Tiefschallbereich (TFS, Infraschall, Körperschall), was vermutlich zum fatalen Summationseffekt (Pegeladdition) führen wird. Ein Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung ist in Ausarbeitung.
LH Termin: Das Büro von LH Mario Kunasek zeigt sich im Juni 2026 bemüht, einen Termin für eine Sachverhaltsdarstellung zu finden. Noch wurde keiner fixiert. Städtebund Schreiben unter NEWS, www.brummtonplattfom.at
Wir planen weitere Initiativen und bedanken uns für IHRE Unterstützung. NEUE Adresse: immissionsschutz@aon.at Messgerät und Unterlagen anfordern: https://www.ib-ekrasser.at/brummton/
Information: Die Plattform hat aus Sicherheitsgründen eine NEUE MAIL-ADRESSE: immissionsschutz@aon.at Trotz steter Bemühungen der Plattform gibt es leider keine Fortschritte in Österreich. In Deutschland werden zumindest medizinische Studien vorangetrieben und es gibt die Spezifikation 2026 zur Norm DIN 45680/1997. Bei all Ihren Bemühungen Hilfe von öffentlichen bzw. staatlichen Stellen zu bekommen zitieren Sie bitte diese Spezifikation und fordern Sie Messungen und Beurteilungen nach STAND DER TECHNIK. "Seit Januar 2026 ist eine technische Spezifikation (TS) DIN/TS 45610-1:2026-01 verfügbar, die dem Entwurf von 2020 entspricht. Diese TS ersetzt nicht die Norm von 1997. Diese ist gültig und wird auch weiterhin gültig bleiben."
Lärm ist Schall der belästigt, belastet und die Gesundheit beeinträchtigt, so laut WHO.
Auch für einen Teil der Bevölkerung "unhörbarer" Schall, der psychische und physische Reaktionen bei bis zu 50% der Bevölkerung auslöst ist demnach LÄRM und in dieser Form gefährlich. Öffentliche Stellen, Politik, selbst das Gesundheitssystem und - wie im Beitrag im Fall Neuberg an der Mürz - das Verwaltungsgericht Graz, Sachverständige und "Experten" verdrängen, verleugnen, bagatellisieren und ignorieren die wissenschaftlich erwiesene biologische Wirkung dieser Umweltfaktoren. Der Plattform ist es leider nicht gelungen, Frau Gadenstätter (ORF) auch für dieses Thema umfänglich zu sensibilisieren. Aussage des Verwaltungsgerichts Graz in der "Brummton-Sache Neuberg an der Mürz": Am Ohr des Schläfers ist es nicht gesundheitsschädlich. Wir sprechen hier von Unwissen, Willkür und Ignoranz. Die biologische Wirkung wird systematisch und nun auch durch Gerichtsurteil in der Steiermark und Sachverständigen Expertise unter den Tisch gekehrt und bewusst wahrnehmende Menschen damit pathologisiert, stigmatisiert, diskriminiert und isoliert. Dieses Gerichtsurteil ist zusammen mit dem Brummton-Bericht des Landes Steiermark der Höhepunkt des staatlichen Versagens.
„Der Mensch ist kein statistischer Mittelwert. Die Summe technisch getakteter Immissionen (Frequenzkombinationen) erzeugt einen biologischen Stress-Cocktail, der die Regenerationsfähigkeit des Organismus zerstört. Die Leugnung dieser Interferenz-Effekte durch staatliche Stellen stellt eine vorsätzliche Gefährdung der Volksgesundheit dar.“
Kinder und Jugendliche: Hörschäden, Schlaflosigkeit, Verhaltensauffälligkeiten > auch auf Umweltfaktoren wie Infraschall, tieffrequenten (hochfrequenten) Schall und Körperschall (Vibrationen) aus technischen Quellen zurückzuführen. Wir suchen Fallbeispiele aus ganz Österreich. Melden Sie sich unter brummtonplattform@gmx.at
Schutz und VORSORGE statt Versorgung - helfen Sie mit die Bevölkerung zu sensibilisieren.