Bürgerrechte

Für den Erhalt der Wegefreiheit im Nationalpark Hohe Tauern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung Salzburg
3.343 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.343 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


30.03.2017, 10:04

Offiziell haben wir das neue Schreiben der Regierung noch nicht erhalten, aus diesem Grund verlängern die Petition


Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


27.02.2017, 08:00

Ein herzliches Dankeschön, dass ihr uns mit eurer Unterschrift unterstützt habt!
Am Dienstag, den 21. Februar fand in Bramberg eine Versammlung statt. Das Interesse unter den Bürgern war groß, der Saal war voll. Neben Vertretern von Alpenverein, Bergrettung, Bergführern, Mineraliensammlern, Hüttenwirten waren auch viele verantwortliche Politiker vertreten. Wir freuen uns, dass sogar Frau Dr. Rössler erschienen ist.

Die Stimmung im Saal war gut und es wurde uns von Seiten der Nationalparkverwaltung und der Politiker einige mündliche Zusagen gemacht, die jedoch noch geprüft werden müssen.
Wir warten nun gespannt auf den geänderten Verordnungstext und damit die schriftlichen Zusagen.

Natürlich werden wir euch sofort informieren, sobald uns die Neuigkeiten erreichen.


18.02.2017, 13:09

Nach einer weiteren Recherche liegen uns sowohl die geltende Verordnung von 1995 als auch der neue Entwurf vom Februar 2017 vor. Beim Vergleich der Texte fällt auf, dass viele Passagen aus der alten Verordnung übernommen wurden. Hinzugefügt wurde jedoch eine massive Einschränkung bezüglich des Wegerechts.

ALT: Nach geltender Verordnung sind vom Eingriffsverbot ausgenommen: "die herkömmlichen Formen des Wanderns, Bergsteigens und Tourenschilaufens". Damit durfte man bisher im Sonderschutzgebiet auch abseits der Wege wandern.

NEU: Im neuen Verordnungsentwurf findet sich nun eine strengere Regel, ausgenommen ist nur "die herkömmlichen Formen des Wanderns und Bergsteigens auf den hierfür bestehenden, markierten bzw ausgewiesenen Wegen und Steigen sowie die Ausübung des Tourenschilaufes. [...] Wandern und Bergsteigen abseits der Pfade ist somit verboten."


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