Bürgerrechte

Für den Erhalt der Wegefreiheit im Nationalpark Hohe Tauern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung Salzburg
3.343 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.343 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

18.02.2017, 13:09

Nach einer weiteren Recherche liegen uns sowohl die geltende Verordnung von 1995 als auch der neue Entwurf vom Februar 2017 vor. Beim Vergleich der Texte fällt auf, dass viele Passagen aus der alten Verordnung übernommen wurden. Hinzugefügt wurde jedoch eine massive Einschränkung bezüglich des Wegerechts.

ALT: Nach geltender Verordnung sind vom Eingriffsverbot ausgenommen: "die herkömmlichen Formen des Wanderns, Bergsteigens und Tourenschilaufens". Damit durfte man bisher im Sonderschutzgebiet auch abseits der Wege wandern.

NEU: Im neuen Verordnungsentwurf findet sich nun eine strengere Regel, ausgenommen ist nur "die herkömmlichen Formen des Wanderns und Bergsteigens auf den hierfür bestehenden, markierten bzw ausgewiesenen Wegen und Steigen sowie die Ausübung des Tourenschilaufes. [...] Wandern und Bergsteigen abseits der Pfade ist somit verboten."


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