19.09.2016, 16:24
mit der herrn traupe darüber gemailt.
danke.
zu emot. geschrieben, zu wenig sachlich. mein fehler. pardon. ingrid trinkaus-reindl
danke
lg
Neue Begründung: Der österr. Staat verweigert einem kranken Menschen eine Therapie.
Freiheit für MICHAEL REINDL.
„Maßnahme“ erfolgt und diese ist zeitlich unbegrenzt. Michael Reindl - Therapieverweigerung – Maßnahme
Maßnahme bedeutet Inhaftierung ohne Grenze.
Freiheit für Michael REINDL
Der österr. Staat verweigert einem suchtkranken,e. Therapie.
Maßnahme niemand weiß, wann d. je endet. endet welche zeitlich unbegrenzt ist!!!
Für Michael Reindl / „Maßnahme“ - statt Therapie
Freiheit für Maßnahmenopfer Michael Reindl Seit dem 13.5.2016 sitzt der junge Mann, in der Justizanstalt Josefstadt.
„Maßnahme statt Therapie!“
Aufgrund seines Suchtproblems, in Schwierigkeiten geraten.
Festgenommen und inhaftiert in einer JA, die dem tiefsten Mittelalter entsprungen ist. welche eine Reformierung bedarf.
Der Gutachter nur interessiert an seinem Einkommen.
Zitat eines Gutachters.“Weggesperrt gehören Sie!“ (Nach der 1. Begutachtung!)
Staatlicher Verfahrenshelfer uninteressiert und ohne Engagement.
Am 19.7.2016 war die Hauptverhandlung unter „einem Richter!“
Auf Eingaben bekommt man von dem Richter, keine Antworten.
Das Bundesministerium für Justiz und deren Statements, sind nur kontraproduktiv.
Seit dem 13.5.2016 erhält der junge Mann, keine sinnvolle Therapie – aber dafür jede Menge anderer Tabletten. Tabletten
Aufgrund der Suchtkrankheit wurde ein behördl. Gutachter von der Staatsanwaltschaft Wien beaufragt.
Der Gutachter, konnte nach wenigen Minuten ein Gutachten erstellen.
"Es besteht eine Gefahr für sich und für andere Personen", wurde in kurzer Zeit begutachtet.
Dann sperrt man den jungen Mann, zu anderen Insassen in eine Zelle.
Ein staatlicher Verfahrenshelfer wurde bestellt, leider ohne wenig Engagement.
Urteil: 19.7.2016 errechnetes Strafende: 12.8.2016
Maßnahmenbeginn: 19.7.2016 11.30 Uhr errechnetes Strafende: Maßnahme Maßnahme (ohne Datumsfrist, unbegrenzt).
Nächster Überprüfungstermin: 19.7.2017
Ein Jahr muß verstreichen, bis es zu einer neuerlichen Begutachtung kommt.
Auf Eingaben bekommt man vom d Richter, keine Antworten.
Das Bundesministerium für Justiz und deren Statements, sind nur kontraproduktiv.
Maßnahme ist der Begriff für „Einweisung“ in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher, in diesem Fall (ganz sicher gilt dies auch, bei anderen „Maßnahme-Opfern!“)
+++ In Österreich sitzen Menschen oft, über Jahrzehnte Menschen, oft jahrelang in einer „Maßnahme!“ +++ solchen Maßnahmen.++++
Menschenrechte bedürfen in Österreich einer neuen Entwicklung.
Phsychische Folter .. anerkannt von Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte.
Österreich´s Rechtssprechung, ist prähistorisch und menschenfeindlich.
Der junge Mann, wartet auf seinen Transport in die JA „Am Mittersteig“ im 5. Wiener Gemeindebezirk, dort wo auch Triebtäter einsitzen.
Worte wie „Klassifizierung“ und „Begutachtungsabteilung“ - kommen hier zum Vorschein..
Depotspritzen, Unterbindung sämtl. soz. Kontakte zur Außenwelt..es geht endlos weiter..darüber kann man auch genug lesen.. Für jede Unterschrift und Unterstützung ein herzl. Danke!
Man hat aus der Zeitgeschichte, nicht gelernt – absolut nichts.