04-04-2026 06:05
Der Beklagte hat wegen Befangenheit der Richterin Einspruch gegen das Urteil des Bezirksgericht Urfahr im Mai 2024.
Nach unserem Kenntnisstand konnte die Frage der möglichen Befangenheit der Richterin bis heute immer noch nicht abschließend durch die zuständigen Instanzen (?) einer Entscheidung zugeführt werden.
Die Folge ist: Das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig!
Für uns als Laien ist dieser Sachverhalt schwer nachzuvollziehen. Der Wanderweg wird nach wie vor von vielen Wanderern/,Spaziergängern begangen. Dies zeigen die Spuren, die von Seiten Dießenleiten bis zur Grüngutsperre des Beklagten gehen.
Wir haben uns daher am 31.3.2026 dazu entschlossen, diesen Sachverhalt an 6 Medienvertreter zu kommunizieren.