Region: Telfs

NEIN zur Hühnerfarm im Naherholungsgebiet Lehen/St. Veit, Telfs, Tirol

Petition richtet sich an:
Gemeinderat
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

561 Unterschriften

100 %
421 von 390 für Quorum in Telfs Telfs

561 Unterschriften

100 %
421 von 390 für Quorum in Telfs Telfs
  1. Gestartet 05.09.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Gemeinderat

Unsere Bürgerinitiative ist entschieden gegen den Bau einer Hühnerfarm im Naherholungsgebiet Lehen/St. Veit, Telfs, Tirol.
Bereits 1.320 Telfer/innen (davon 410 Anrainer/innen) haben schriftlich Widerspruch eingelegt.
Vielen Dank für jede weitere Online-Unterstützung!

Unsere Hauptgründe für die Ablehnung:

  • Zerstörung eines Naherholungsgebietes, das von erholungssuchenden Einheimischen, Besuchern und Touristen gerne und häufig genutzt wird.
  • Unerträgliche Geruchsbelästigung durch den stechenden Ammoniakgeruch von Hühnerkot.
  • Massive Gesundheitsrisiken durch Bioaerosole (Viren, Bakterien), multiresistente Keime und hohen Feinstaub aus der Abluftanlage.
  • Enorme Minderung der Lebensqualität durch Zunahme des Ungezieferrisikos (Fliegenplagen) und Lärm der Lüftungsanlage.

Begründung

Dieses Projekt dient aus meiner Sicht nicht der Stärkung der regionalen Landwirtschaft, sondern ist als industrieller Betrieb zu sehen. Mit dem Bauvorhaben sind massive Geruchs- und Lärmemissionen sowie eine deutliche Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität der Anrainer/innen und angrenzenden Wohnsiedlungen verbunden. Das Projekt gefährdet meiner Meinung nach den sozialen Frieden, das Naherholungsgebiet, die touristische Struktur und die wirtschaftliche Existenz des unmittelbar angrenzenden Gasthauses mit Gästezimmern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.09.2026
Sammlung endet: 04.03.2027
Region: Telfs
Kategorie: Bauen

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Neuigkeiten

  • Regionale Lebensmittelproduktion rechtfertigt nicht diesen Standort
    Die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln ist zweifellos ein wichtiges Ziel. Die zentrale Frage ist, ob der gewählte Standort für dieses Projekt geeignet ist und ob die Interessen der Landwirtschaft, der Anrainer, der Bevölkerung und des Landschaftsschutzes gleichermaßen berücksichtigt werden.

    Größe des Vorhabens
    Auch wenn die Hühnerhaltung nur einen Teil des Gesamtgebäudes umfassen soll, handelt es sich bei einer Haltung von bis zu 1.500 Legehennen keineswegs um eine unbedeutende Nebennutzung. Gemeinsam mit der vorgesehenen Rinderhaltung entsteht ein landwirtschaftlicher Betrieb von erheblicher Größe. Für die Beurteilung dieses Projektes sind nicht allein die Quadratmeterzahlen ausschlaggebend, sondern die tatsächlichen Auswirkungen auf die Umgebung, das Landschaftsbild und die langfristige Entwicklung des Standortes.

    Geruchs- und Immissionsbelastung
    Die Aussage, dass keine relevanten Immissionen zu erwarten seien, stellt lediglich eine Prognose dar. Selbst moderne Stallanlagen verursachen Gerüche durch Tierhaltung, Kotanfall, Entmistung, Lüftungsanlagen sowie den damit verbundenen Verkehr. Auch bei ausschließlicher Stallhaltung können Geruchsemissionen nicht ausgeschlossen werden, da die Abluft aus dem Gebäude abgeführt werden muss. Bei bestimmten Wetter- und Windverhältnissen können Gerüche auch über größere Entfernungen wahrgenommen werden. Der Hinweis auf den geringen Abstand zu Bestandsgebäuden reicht nicht aus, um mögliche Beeinträchtigungen dauerhaft auszuschließen.

    Vergleich mit anderen Standorten
    Vergleiche mit bestehenden Betrieben in der Krehbachgasse oder in anderen Gemeinden sind nur eingeschränkt geeignet. Jeder Standort weist unterschiedliche Geländeverhältnisse, Windströmungen, Bebauungsstrukturen und Nutzungen auf. Dass an anderen Standorten keine Beschwerden bekannt geworden sind, bedeutet nicht automatisch, dass auch in Lehen/St. Veit keinerlei Auswirkungen zu erwarten sein werden.

    Schutz des Landschafts- und Ortsbildes
    Der geplante Standort liegt in einem sensiblen Freilandbereich. Das vorgesehene Stallgebäude stellt einen erheblichen baulichen Eingriff dar, der das Erscheinungsbild dieser Gegend dauerhaft verändert. Es ist daher notwendig zu hinterfragen, ob Größe, Situierung und Ausgestaltung des Bauwerks mit den langfristigen Zielen der örtlichen Raumordnung und dem Schutz des Landschaftsbildes vereinbar sind.

    Verkehr und betriebliche Auswirkungen
    Neben der Tierhaltung selbst sind auch die betrieblichen Begleiterscheinungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen regelmäßige An- und Abtransporte von Futtermitteln, Stroh, Maschinen und sonstigen Betriebsmitteln.

    Breite Ablehnung in der Bevölkerung
    Bei der Beurteilung des Projekts muss berücksichtigt werden, dass bisher rund 1.500 Telfer/innen schriftlich sowie online ihre Ablehnung gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht haben. Die geäußerten Bedenken werden somit von einem erheblichen Teil der Bevölkerung geteilt. Dieses deutliche Signal aus der Bevölkerung muss ernst genommen werden. Eine nachhaltige Ortsentwicklung lebt von Akzeptanz, Transparenz und einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Interessen.

    Sonderfläche Hofstelle bedeutet keine uneingeschränkte Zulässigkeit
    Der Verweis darauf, dass angrenzende Grundstücke als „Sonderfläche Hofstelle“ gewidmet sind, bedeutet lediglich, dass dort eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass jede zusätzliche Tierhaltung oder jede zusätzliche Immissionsbelastung automatisch unproblematisch ist. Auch in landwirtschaftlich geprägten Bereichen sind die Auswirkungen eines konkreten Projektes auf Landschaftsbild, Nachbarn, Lebensqualität und Verkehr gesondert zu beurteilen.

    Langfristige Entwicklung
    Zwar bedarf jede spätere Erweiterung eines eigenen behördlichen Verfahrens, dennoch wird mit einer Bewilligung ein dauerhafter landwirtschaftlicher Standort geschaffen. Damit wird die Entwicklung dieses Gebietes auf Jahrzehnte hinaus geprägt. Die Bevölkerung hat daher ein berechtigtes Interesse daran, die Auswirkungen bereits jetzt umfassend zu beurteilen und nicht erst im Zuge möglicher zukünftiger Erweiterungen.

    Schlussfolgerung
    Die Diskussion sollte nicht als Entscheidung „für oder gegen die Landwirtschaft“ geführt werden. Vielmehr geht es um die Frage, ob der geplante Standort für das Projekt und dessen langfristige Auswirkungen auf Umwelt, Landschaftsbild, Ortsentwicklung und Lebensqualität geeignet ist.

    Die Unterstützung der Landwirtschaft ist wichtig. Ebenso wichtig ist jedoch die sorgfältige Abwägung aller öffentlichen Interessen. Angesichts der bestehenden Bedenken und der breiten Ablehnung des Projekts in der Telfer Bevölkerung ist die Suche nach geeigneteren Standorten unerlässlich.

    Nur so kann sic

  • GR Gufler führt in seiner Stellungnahme an, dass die Unterzeichner/innen der Petition "unzutreffend informiert" worden seien.
    In der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2026 war von 1.500 Legehennen die Rede (siehe Protokollausschnitt). Diese Information wurde verwendet.
    Weitere Informationen zu dem Projekt wurden bisher weder den Anrainern noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

  • openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament eine persönliche Stellungnahme angefordert.
    Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
    www.openpetition.eu/at/petition/stellungnahme/nein-zur-huehnerfarm-im-naherholungsgebiet-lehen-st-veit-telfs-tirol

    Warum fragen wir das Parlament?

    Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
    Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.

    Was können Sie tun?

    Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
    Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
    Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.

„Im Bereich Lehen/St. Veit kommt der Erhaltung eines schützenswerten Landschaftsbildes vorrangige Bedeutung zu. Die Kulturlandschaft … von Lehen und St. Veit ist in der derzeitigen Form besonders zu bewahren und zu schützen. Lehen und St. Veit sind vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.“

Ich habe Einblick in die Planungsunterlagen und muss feststellen, dass es sich bei der geplanten Umwidmung nicht um eine Hühnerfarm, wie in der Petition steht, handelt. Der größte Teil des landwirtschaftlichen Gebäudes besteht aus einem Stall für Großvieh, ein kleinerer Bereich ist für Hühner gedacht und der restliche Teil besteht aus Räumen für landwirtschaftliche Geräte und Nebenräumen. Ich verstehe also die ganze Aufregung nicht wirklich. Es liegt einfach eine Falschonformation vor!!

Warum Menschen unterschreiben

so ein schöner Fleck Erde, braucht keine Farm

Gehört nicht in ein Naherholungsgebiet!!!

Natur belassen braucht es einfach nicht danke

Neben Wohngebiet!

Naturschutz, Tierschutz, Erholungsgebiete erhalten

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