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Regionale Lebensmittelproduktion rechtfertigt nicht diesen Standort
Die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln ist zweifellos ein wichtiges Ziel. Die zentrale Frage ist, ob der gewählte Standort für dieses Projekt geeignet ist und ob die Interessen der Landwirtschaft, der Anrainer, der Bevölkerung und des Landschaftsschutzes gleichermaßen berücksichtigt werden.Größe des Vorhabens
Auch wenn die Hühnerhaltung nur einen Teil des Gesamtgebäudes umfassen soll, handelt es sich bei einer Haltung von bis zu 1.500 Legehennen keineswegs um eine unbedeutende Nebennutzung. Gemeinsam mit der vorgesehenen Rinderhaltung entsteht ein landwirtschaftlicher Betrieb von erheblicher Größe. Für die Beurteilung dieses Projektes sind nicht allein die Quadratmeterzahlen ausschlaggebend, sondern die tatsächlichen Auswirkungen auf die Umgebung, das Landschaftsbild und die langfristige Entwicklung des Standortes.Geruchs- und Immissionsbelastung
Die Aussage, dass keine relevanten Immissionen zu erwarten seien, stellt lediglich eine Prognose dar. Selbst moderne Stallanlagen verursachen Gerüche durch Tierhaltung, Kotanfall, Entmistung, Lüftungsanlagen sowie den damit verbundenen Verkehr. Auch bei ausschließlicher Stallhaltung können Geruchsemissionen nicht ausgeschlossen werden, da die Abluft aus dem Gebäude abgeführt werden muss. Bei bestimmten Wetter- und Windverhältnissen können Gerüche auch über größere Entfernungen wahrgenommen werden. Der Hinweis auf den geringen Abstand zu Bestandsgebäuden reicht nicht aus, um mögliche Beeinträchtigungen dauerhaft auszuschließen.Vergleich mit anderen Standorten
Vergleiche mit bestehenden Betrieben in der Krehbachgasse oder in anderen Gemeinden sind nur eingeschränkt geeignet. Jeder Standort weist unterschiedliche Geländeverhältnisse, Windströmungen, Bebauungsstrukturen und Nutzungen auf. Dass an anderen Standorten keine Beschwerden bekannt geworden sind, bedeutet nicht automatisch, dass auch in Lehen/St. Veit keinerlei Auswirkungen zu erwarten sein werden.Schutz des Landschafts- und Ortsbildes
Der geplante Standort liegt in einem sensiblen Freilandbereich. Das vorgesehene Stallgebäude stellt einen erheblichen baulichen Eingriff dar, der das Erscheinungsbild dieser Gegend dauerhaft verändert. Es ist daher notwendig zu hinterfragen, ob Größe, Situierung und Ausgestaltung des Bauwerks mit den langfristigen Zielen der örtlichen Raumordnung und dem Schutz des Landschaftsbildes vereinbar sind.Verkehr und betriebliche Auswirkungen
Neben der Tierhaltung selbst sind auch die betrieblichen Begleiterscheinungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen regelmäßige An- und Abtransporte von Futtermitteln, Stroh, Maschinen und sonstigen Betriebsmitteln.Breite Ablehnung in der Bevölkerung
Bei der Beurteilung des Projekts muss berücksichtigt werden, dass bisher rund 1.500 Telfer/innen schriftlich sowie online ihre Ablehnung gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht haben. Die geäußerten Bedenken werden somit von einem erheblichen Teil der Bevölkerung geteilt. Dieses deutliche Signal aus der Bevölkerung muss ernst genommen werden. Eine nachhaltige Ortsentwicklung lebt von Akzeptanz, Transparenz und einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Interessen.Sonderfläche Hofstelle bedeutet keine uneingeschränkte Zulässigkeit
Der Verweis darauf, dass angrenzende Grundstücke als „Sonderfläche Hofstelle“ gewidmet sind, bedeutet lediglich, dass dort eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass jede zusätzliche Tierhaltung oder jede zusätzliche Immissionsbelastung automatisch unproblematisch ist. Auch in landwirtschaftlich geprägten Bereichen sind die Auswirkungen eines konkreten Projektes auf Landschaftsbild, Nachbarn, Lebensqualität und Verkehr gesondert zu beurteilen.Langfristige Entwicklung
Zwar bedarf jede spätere Erweiterung eines eigenen behördlichen Verfahrens, dennoch wird mit einer Bewilligung ein dauerhafter landwirtschaftlicher Standort geschaffen. Damit wird die Entwicklung dieses Gebietes auf Jahrzehnte hinaus geprägt. Die Bevölkerung hat daher ein berechtigtes Interesse daran, die Auswirkungen bereits jetzt umfassend zu beurteilen und nicht erst im Zuge möglicher zukünftiger Erweiterungen.Schlussfolgerung
Die Diskussion sollte nicht als Entscheidung „für oder gegen die Landwirtschaft“ geführt werden. Vielmehr geht es um die Frage, ob der geplante Standort für das Projekt und dessen langfristige Auswirkungen auf Umwelt, Landschaftsbild, Ortsentwicklung und Lebensqualität geeignet ist.Die Unterstützung der Landwirtschaft ist wichtig. Ebenso wichtig ist jedoch die sorgfältige Abwägung aller öffentlichen Interessen. Angesichts der bestehenden Bedenken und der breiten Ablehnung des Projekts in der Telfer Bevölkerung ist die Suche nach geeigneteren Standorten unerlässlich.
Nur so kann sic
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GR Gufler führt in seiner Stellungnahme an, dass die Unterzeichner/innen der Petition "unzutreffend informiert" worden seien.
In der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2026 war von 1.500 Legehennen die Rede (siehe Protokollausschnitt). Diese Information wurde verwendet.
Weitere Informationen zu dem Projekt wurden bisher weder den Anrainern noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. -
Jetzt ist das Parlament gefragt
vor 9 TagenopenPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.eu/at/petition/stellungnahme/nein-zur-huehnerfarm-im-naherholungsgebiet-lehen-st-veit-telfs-tirol
Warum fragen wir das Parlament?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
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so ein schöner Fleck Erde, braucht keine Farm