Missachtung des Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Telfs
„Im Bereich Lehen/St. Veit kommt der Erhaltung eines schützenswerten Landschaftsbildes vorrangige Bedeutung zu. Die Kulturlandschaft … von Lehen und St. Veit ist in der derzeitigen Form besonders zu bewahren und zu schützen. Lehen und St. Veit sind vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.“
Source: Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Telfs §3, (9) vom 18.05.2026