Περιοχή: Γερμανία
Εξωτερική πολιτική

Angriffskrieg anklagen, egal wer ihn führt

Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundeskabinett
225 Υποστηρικτικό 224 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

225 Υποστηρικτικό 224 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

  1. Ξεκίνησε Απριλίου 2023
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβλήθηκε την 11.10.2023
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass Mitgliedsländer des UN-Sicherheitsrates die Erhebung von Anklagen am Internationalen Strafgerichtshofes wegen des Verbrechens der Aggression/ des Angriffskrieges nicht mehr blockieren können.  

Die Petition lautet:

Die Bundesregierung möge sich in der Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofes und in ihren Kontakten zu einzelnen Ländern dafür einsetzen, die Bedingungen für die Ausübung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes über das Verbrechen der Aggression (des Angriffskrieges) denen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anzupassen.

Αιτιολόγηση

Es ist eine wichtige Zukunftsaufgabe eine umfassende Reform der UNO auf den Weg zu bringen. Die Petition zielt auf die Ächtung des Krieges durch ein starkes Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) für das Verbrechen der Aggression ein, weil die bestehende Regelung von ihren strukturellen Doppelstandards befreit werden muss.

Da es sich bei der Aggression um das schwerste Verbrechen gegen den internationalen Frieden handelt, sollte diesem auch mit den Mitteln des Völkerstrafrechts entgegengetreten werden. Die bisherige Regelung, wonach sich eine IStGH-Zuständigkeit beim Verbrechen der Aggression nur ergibt, wenn der UN-Sicherheitsrat zustimmt, ist unbefriedigend und wird der generalpräventiven Funktion des Völkerstrafrechts nicht gerecht. Praktisch schützt diese Regelung das Führungspersonal der Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates vor Strafverfolgung.

Mit der Ausdehnung der Zuständigkeit des IStGH auf das Verbrechen Aggression würde die willkürliche Ungleichbehandlung völkerrechtlicher Verbrechen überwunden. Damit käme die Staatengemeinschaft nicht zuletzt den berechtigten Anliegen vieler afrikanischer und südamerikanischer Länder entgegen, die das Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes dazu bereits bei den seinerzeitigen Verhandlungen so ausgestalten wollten, während bspw. Großbritannien und Frankreich sich dagegenstellten. Hier geht es darum, Doppelstandards im Völkerrecht entgegenzuwirken.

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας , pax christi - Deutsche Sektion e.V. από Berlin
Ερώτηση προς τον εκκινητή

Σύνδεσμος προς την αναφορά

Εικόνα με κωδικό QR

Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR

κατεβάσετε (PDF)

Αυτή η αναφορά έχει μεταφραστεί στις ακόλουθες γλώσσες

Νέα


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

  • Änderungen an der Petition

    στον/-ην/-ο 04.05.2023
  • Erweiterung der Begründung

    στον/-ην/-ο 27.04.2023

    Da es sich bei der Aggression um das schwerste Verbrechen gegen den internationalen Frieden handelt, sollte diesem auch mit den Mitteln des Völkerstrafrechts entgegengetreten werden. Die bisherige Regelung, wonach sich eine IStGH-Zuständigkeit beim Verbrechen der Aggression nur ergibt, wenn der UN-Sicherheitsrat zustimmt, ist unbefriedigend und wird der generalpräventiven Funktion des Völkerstrafrechts nicht gerecht. Praktisch schützt diese Regelung das Führungspersonal der Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates vor Strafverfolgung.

    Mit der Ausdehnung der Zuständigkeit des IStGH auf das Verbrechen Aggression würde die willkürliche Ungleichbehandlung völkerrechtlicher Verbrechen überwunden. Damit käme die Staatengemeinschaft nicht zuletzt... παρακάτω

Συζήτηση

Ακόμα κανένα επιχείρημα υπέρ.

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

Αυτή η αναφορά έχει μεταφραστεί στις ακόλουθες γλώσσες

Βοήθεια για την ενίσχυση της συμμετοχής των πολιτών. Θέλουμε, να ακούσουμε τα αιτήματα σας παραμένοντας ανεξάρτητοι.

Προωθήστε τώρα