Umweltschutz ja – Mehrfachbürokratie nein! Für faire EU-Verpackungsregeln für KMU

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Europäische Kommission

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Petition addressed to: Europäische Kommission

Wir fordern eine KMU-gerechte Reform der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen innerhalb der Europäischen Union.
Konkret fordern wir:

  1. Einen EU-weiten EPR-One-Stop-Shop: Unternehmen sollen Registrierung und Verpackungsmengen über eine zentrale digitale Schnittstelle abwickeln können. Die Daten werden automatisch an die zuständigen Stellen der jeweiligen Mitgliedstaaten weitergeleitet. Nationale Recycling- und Entsorgungsbeiträge sollen weiterhin entsprechend der tatsächlich im jeweiligen Land in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen bezahlt werden.
  2. Eine EU-weite Bagatell- und Vereinfachungsregelung für Kleinstmengen: Kleine grenzüberschreitende Verpackungsmengen dürfen nicht dieselben administrativen Fixkosten und Verfahren verursachen wie Verpackungsmengen großer internationaler Unternehmen.
  3. Keine verpflichtende Mehrfachvertretung für innerhalb der EU niedergelassene Unternehmen: Wer in der EU niedergelassen ist und seine Registrierungs-, Melde-, Systembeteiligungs- und Finanzierungspflichten ordnungsgemäß erfüllt, soll nicht zusätzlich verpflichtet werden, in jedem betroffenen Mitgliedstaat einen kostenpflichtigen EPR-Bevollmächtigten zu bestellen.
  4. Ein europäisches Once-Only-Prinzip: Unternehmensstammdaten sollen nur einmal erfasst werden. Die notwendigen Verpackungsdaten sollen anschließend digital zwischen den zuständigen europäischen und nationalen Systemen ausgetauscht werden.
  5. Einen verbindlichen KMU- und Verhältnismäßigkeitscheck: Die administrativen Pflichten und Fixkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Unternehmensgröße und zur tatsächlich in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge stehen.

Wir fordern keine Befreiung von der Herstellerverantwortung und keine Abschaffung von Recyclingbeiträgen. Unternehmen sollen weiterhin für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen Verantwortung übernehmen und die entsprechenden Beiträge bezahlen.
Wir fordern jedoch, dass diese Verantwortung in einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt digital, effizient und verhältnismäßig erfüllt werden kann.
Recycling finanzieren – nicht Mehrfachbürokratie.

Reason

Als österreichische Unternehmerin erlebe ich gerade selbst, was die neuen europäischen Verpackungsregelungen für ein kleines Unternehmen in der Praxis bedeuten. Wir verkaufen unsere Produkte nicht nur in Österreich, sondern möchten selbstverständlich auch Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten beliefern. Genau dafür gibt es schließlich den europäischen Binnenmarkt. Wir sind bereit, Verantwortung für unsere Verpackungen zu übernehmen. Wir registrieren uns, erfassen unsere Verpackungsmengen und bezahlen die vorgeschriebenen Beiträge für Sammlung und Recycling.

Doch sobald ein kleines Unternehmen grenzüberschreitend verkauft, kann aus dieser sinnvollen Umweltverantwortung ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen: unterschiedliche nationale Register, Meldesysteme, Verträge, Vorgaben und zusätzliche Verpflichtungen. Für große internationale Konzerne sind solche Fixkosten und Verwaltungsstrukturen vergleichsweise leicht zu bewältigen. Für einen kleinen Familienbetrieb, eine Manufaktur oder einen Onlineshop können sie darüber entscheiden, ob sich der Verkauf in ein anderes EU-Land überhaupt noch lohnt.

Und genau hier liegt das Problem:
10 Kilogramm Verpackung dürfen nicht denselben Verwaltungsapparat auslösen wie 10.000 Tonnen.
Wenn kleine Unternehmen aufgrund unverhältnismäßiger Bürokratie beginnen müssen, einzelne EU-Länder von der Belieferung auszuschließen, läuft etwas grundlegend falsch. Der europäische Binnenmarkt soll Grenzen abbauen – nicht neue administrative Grenzen errichten. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Recyclingkosten zu vermeiden. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, soll seinen Beitrag zu deren Sammlung, Sortierung und Recycling leisten.
Aber Recyclingkosten und Bürokratiekosten sind nicht dasselbe.
Die Europäische Kommission hat einen Teil dieses Problems bereits erkannt und eine vorübergehende Aussetzung der in Artikel 45 Absatz 3 PPWR vorgesehenen Bevollmächtigtenpflicht für innerhalb der EU niedergelassene Produzenten vorgeschlagen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, weiterzugehen und das gesamte grenzüberschreitende EPR-System einfacher, digitaler und verhältnismäßiger zu gestalten. Die technischen Möglichkeiten dafür existieren längst. Mit dem One-Stop-Shop bei der Umsatzsteuer zeigt die Europäische Union bereits, dass grenzüberschreitende Meldungen zentral abgewickelt und anschließend den einzelnen Mitgliedstaaten zugeordnet werden können.

Warum sollte ein ähnliches Prinzip nicht auch bei Verpackungen funktionieren?
Diese Petition ist wichtig, weil Europa seine kleinen und mittleren Unternehmen braucht.
Familienbetriebe, Manufakturen, Direktvermarkter und kleine Onlineshops dürfen nicht durch administrative Fixkosten aus dem europäischen Binnenmarkt gedrängt werden.
Umweltschutz und ein funktionierender Binnenmarkt sind keine Gegensätze.
Wir können unsere Verpackungen melden.
Wir können die tatsächlich anfallenden Recyclingbeiträge bezahlen.
Und Europa kann gleichzeitig dafür sorgen, dass wir dafür nicht in jedem Mitgliedstaat dieselben administrativen Hürden immer wieder überwinden müssen.
Umweltschutz ja. Mehrfachbürokratie nein.

Thank you so much for your support, Ute Kindlinger, Ottensheim
Question to the initiator

Petition details

Petition started: 08/09/2026
Collection ends: 02/08/2027
Region: European Union
Topic: Economy

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Why people sign

Ich besitze selber einen Online - Shop und liefere nur in Deutschland aus, weil die Hürden einfach zu groß sind.

Als Konsument bedauere ich den Verlust von Vielfalt. Als Mitarbeiter eines Handelsunternehmens betrifft mich die überbordende Bürokratie und damit einhergehende Kosten

Bürokratieaufwand in der EU sollte verringert werden , nicht vergrößert !)

With the currently planned regulation, small business can't continue to offer EU wide delivery of goods.

Ich bin Künstlerin und von dem neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU 2025/40) direkt betroffen.

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