Verbot der Verwendung von Insekten in Lebensmitteln!

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EU

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Ansökan riktar sig till: EU

Die EU erlaubt die Beimischung von Insektenmehl in Lebensmitteln. Die Kennzeichnung erfolgt mit dem lateinischen Namen "Tenebrio molitor Pulver" und nicht mit dem verständlichen "Mehlwurmlarven Pulver". Insektenzucht ist extrem billig, doch Verbraucher zahlen trotzdem den vollen Preis. Hersteller werben mit Vitamin D3, doch dieses ist hitzeempfindlich und wird bei Verarbeitung und Lagerung größtenteils zerstört.

Wir fordern ein Verbot der Beimischung von Insekten, um Verbrauchertäuschung zu verhindern und ehrliche, transparente Lebensmittel zu gewährleisten. Unterstütze jetzt diese Petition für klare und bewährte Lebensmittel ohne Insektenzusätze!

Orsak

Betreff: Verbot der Beimischung von Insektenbestandteilen in jeglichen Lebensmitteln

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir fordern ein generelles Verbot der Verwendung von Insekten und Insektenbestandteilen in Lebensmitteln. Es darf nicht sein, dass Verbraucher unwissentlich oder unter irreführenden Gesundheitsversprechen Produkte konsumieren, die Mehlwurmpulver oder andere Insektenproteine enthalten.

Unsere Forderungen:
a) Komplettes Verbot der Beimischung von Insekten in Lebensmitteln:

  • Die Verwendung von Insektenmehl (z. B. "Tenebrio molitor Pulver") als Zutat muss vollständig untersagt werden.
  • Keine Beimischung von Insektenbestandteilen in industriell verarbeitete Produkte wie Backwaren, Teigwaren oder Fertiggerichte.

b) Schutz der Verbraucher vor Täuschung:
Hersteller werben mit einem angeblichen Mehrwert durch Vitamin D3 in Mehlwurmpulver. Eine Studie belegt, dass Vitamin D3 hitzeempfindlich ist und durch Verarbeitung und Lagerung stark abgebaut wird. (Quelle: Vitamin D Incorporation in Foods: Formulation Strategies, Stability, and Bioavailability: Diese Studie untersuchte die Stabilität von Vitamin D3 in Vollkornmehl bei unterschiedlichen Wasseraktivitätsniveaus und Temperaturen. Es wurde festgestellt, dass die Stabilität von Vitamin D3 mit steigender Temperatur abnimmt, wobei die Halbwertszeit des Abbaus bei 45 °C je nach Wasseraktivität zwischen 63 und 87 Tagen lag. PMC)

  • Verbraucher dürfen nicht durch falsche Gesundheitsversprechen in die Irre geführt werden!

c) Berücksichtigung von gesundheitlichen und ethischen Bedenken:

  • Viele Menschen haben kulturelle oder religiöse Gründe, keine Insekten zu essen.
  • Allergiker (z. B. gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben) sind einem unnötigen Risiko ausgesetzt.
  • Die Verarbeitung von Insekten birgt hygienische und gesundheitliche Risiken, die nicht ausreichend erforscht sind.

Warum ist das wichtig?
Wahlfreiheit für Verbraucher: Kein Mensch sollte unwissentlich Insekten konsumieren müssen.
Schutz vor Verbrauchertäuschung: Lebensmittel sollten aus traditionellen, bewährten Zutaten bestehen.
Gesundheitsrisiken ausschließen: Unzureichend erforschte Nebenwirkungen und Allergien sind eine Gefahr.
Ethische Bedenken ernst nehmen: Viele Menschen lehnen den Verzehr von Insekten aus kulturellen oder moralischen Gründen ab.

Schlussfolgerung:
Wir fordern ein gesetzlich vorgeschriebenes Verbot der Beimischung von Insekten in Lebensmitteln. Verbraucher dürfen nicht durch unklare Bezeichnungen oder vermeintliche Gesundheitsvorteile getäuscht werden. Die Lebensmittelindustrie muss auf bewährte und sichere Zutaten setzen.

Bitte unterstützen Sie unsere Forderung für ein vollständiges Verbot von Insekten in Lebensmitteln!

Tack för ert stöd, Natascha Wolf, Amstetten
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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2025-02-13
Insamlingen slutar: 2025-08-12
Region: Europeiska unionen
Kategori : Jordbruk

Nyheter

Inga PRO-argument ännu.

Die Petition wiederspricht sich selbst! Zum einen argumentiert sie mit "Wahlfreiheit", will aber jegliche verwendung verbieten - das absolute gegenteil von Wahlfreiheit! Das Argument mit Vitamin D3 scheitert daran, dass das auf alle verarbeiteten Lebensmittel mit Vitamin D3 zutrifft, nicht nur die mit Insekten - es ist also kein argument gegen Insekten in Lebensmitteln, sondern für eine geänderte Kennzeichnungspflicht ALLER mit hitzeempfindlichen Vitaminen angereicherten Lebensmittel!

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