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Sanktionen gegen die Russische Föderation

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Der Deutsche Bundestag, Europäisches Parlament, UN, NATO
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Der Deutsche Bundestag möge zur Beendigung des nach Artikel 2 Abs. 4 der UN-Charta völkerrechtlich unzulässigen Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine folgende Sanktionen gegen die Russische Föderation sofort beschließen:
 
1.   Die deutschen Gasversorgerunternehmen, die einen langfristigen Gasliefervertrag mit Gazprom und/oder Gazprom Export und/oder Gazprom Germania abgeschlossen haben, sind zu verpflichten die langfristigen Verträge zu kündigen.
2.   Die deutsche Bundesregierung ist zu verpflichten zu erklären, dass die Russische Föderation vom SWIFT-System auszuschließen sei.
3.   Die deutsche Bundesregierung ist zu verpflichten Verteidigungswaffen an die Ukraine zu liefern.
4.   Die deutsche Bundesregierung ist zu verpflichten darauf hinzuwirken, dass die NATO eine No-Fly-Zone über der Ukraine einrichtet und die Meerenge im Schwarzen Meer dazu nutzt, um Kriegsschiffen der Russischen Föderation den Zutritt zu ukrainischen Häfen zu erschweren.
5.   Die deutsche Bundesregierung ist zu verpflichten eine Erklärung abzugeben, dass jegliche ökonomischen Beziehungen mit russischen Parteien abzubrechen sind und keine neuen Verträge abgeschlossen werden sollen.

Selgitus

Am 24. Februar 2022 um 4:00 Uhr MEZ setzte die Russische Föderation zu einem Angriffskrieg gegen die Ukraine an. Der russische Präsident Putin rechtfertigte den Angriffskrieg mit einer Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta, da angeblich die Ukraine eine Gefahr für die Russische Föderation darstelle. Er begründete dies damit, dass die Ukraine durch „Faschisten“ regiertes „Marionetten-Regime“ der USA sei und sprach von einem „Genozid“ in der Ostukraine. All dies entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Am 25. Februar 2022 rückten die russischen Truppen weiter in die Ukraine vor und zerstörten sowohl Wohngebiete als auch Privateigentum der ukrainischen Bevölkerung. Am gleichen Tag bezeichnete er die legitim gewählte ukrainische Regierung als „Drogensüchtige Neonazis“, mit denen er keine Verhandlungen führen wolle.
All dies berechtigt dazu, dass die deutsche Bundesregierung sich von der Russischen Föderation sowohl diplomatisch als auch ökonomisch zu distanzieren.

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