Verzoekschrift gericht aan:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der am 01.09.2020 verabschiedeten, novellierten Psychotherapeutenapprobationsordnung (PsychThApprO), und die damit einhergehende Reform, wurde deutschlandweit beschlossen, dass fortan ein polyvalenter und approbationskonformer Bachelor die notwendige Bedingung dafür ist, um sich in den neuen Masterstudiengang "Klinischen Psychologie & Psychotherapie" einschreiben zu können.
Die Novelle sieht vor, dass fortan lediglich oben stehender KliPP Master zur Psychotherapeutenapprobation ermöglicht. Der Sachstand welcher am September 2020 vorlag gab den deutschen Studenten, welche sich in verschiedenen EU Länder erfolgreich immatrikuliert haben (Niederlande, Österreich, Belgien usw.), nicht den aktuellen Wissensstand der Psychotherapeutenreform.
Viele deutsche Universitäten werden beispielsweise den niederländischen Psychologie Bachelor nicht als Masterstudienzulassung für Klinische Psychologie und Psychotherapeut nach neuer Approbationsordnung akzeptieren, da gewisse Module nicht behandelt wurden, aber auch wichtige Praktika im Ausland schlichtweg fehlen.
Wir fordern demnach eine bundesweite Möglichkeit, fehlende Module und Praktika in Form von Nachqualifikationen sowohl während des Bachelors (im Falle eines Universitäts Ortswechsel), als auch nach dem Bachelor zu ermöglichen
Es muss gewährleistet sein, dass europäische Psychologie Bachelorabschlüsse zum einen nicht an Attraktivität verlieren, und zum anderen weiterhin die Möglichkeit bieten, der neuen PsychThApprO zu entsprechen. Alles andere würde auf eklatante Diskriminierung ausländischer Psychologie Bachelorabschlüsse hindeuten.
Reden
Die Petition ist wichtig, weil der Sachstand vom September 2020 intransparent war. Studierenden im Ausland war nicht bewusst, inwieweit der Studiengang mit den deutschen Richtlinien Approbationskonform ist.
Falls diese Petition nicht an Aufmerksamkeit gewinnt, wird es zukünftigen deutschen Studierenden im Ausland nicht möglich sein, die Weiterbildung als Psychologischer Psychotherapeut anzustreben. Demnach wären nur deutsche Universitäten in der Lage, die Approbationskonformität zu gewährleisten.
Das ist aus ethischer Sicht nicht hinzunehmen und würde auch ein chronischen Mangel an Psychotherapeuten fortsetzen. Grund hierfür ist vor allem der unrealistische NCs (Numerus Clausus), welcher den Eintritt in deutsche Universitäten für viele zukünftigen Studenten erschweren wird.
Deshalb müssen ausländische Psychologie Bachelor die Möglichkeit haben, Approbationskonform zu sein, mittels einer Nachqualifizierung.