Region: Hamburg
Gesundheit

Psychotherapeutenausbildung in Gefahr!

Petition richtet sich an
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), Henning Plagge (Landesprüfungsamt Hamburg), Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
3.876 Unterstützende 1.754 in Hamburg

Sammlung beendet

3.876 Unterstützende 1.754 in Hamburg

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Was ist die Situation?

Im Rahmen der Psychotherapeutenausbildung müssen PsychologInnen sogenannte Praktische Tätigkeiten in psychiatrischen Kliniken (PT1), Ambulanzen oder Praxen (PT2) absolvieren. In Hamburg mussten die Ausbildungsinstitute dafür bisher Kooperationsverträge mit diesen Einrichtungen schließen, um diese beim Landesprüfungsamt genehmigen zu lassen. Bis zur Psychotherapie-Reform 2020 (und darüber hinaus) wurden durch das Landesprüfungsamt diese Kooperationsverträge zwischen den Ausbildungsinstituten und den Einrichtungen in der Regel genehmigt. 

Aus rechtlich fragwürdigen Gründen hat die Behörde von Herrn Henning Plagge nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschlossen, dass sämtliche Kooperationsverträge, die nach März 2023 abgeschlossen wurden, nun als ungültig betrachtet werden. Dies bedeutet, dass KandidatInnen, die Praktika auf der Grundlage solcher Verträge absolviert haben, bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung damit konfrontiert werden könnten nicht zur Prüfung zugelassen zu werden.

Was heißt das für PsychotherapeutInnen in Ausbildung konkret?

Alle PsychotherapeutInnen in Ausbildung, die nach diesem Datum in einer Einrichtung ihre Praktische Tätigkeit absolviert haben oder davon ausgegangen sind, dass sie einen neuen Kooperationsvertrag abschließen können, können nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, wenn diese Einrichtung nicht als Kooperationspartner beim Ausbildungsinstitut gelistet war.

Unsere Forderung:

Die Sozialsenatorin Hamburgs Melanie Schlotzhauer und Leiter des Landesprüfungsamtes Henning Plagge sollen die Regelung des Bestandsschutzes anwenden, sodass alle Kooperationsverträge (sowohl bereits gestellte, als auch neue Verträge) bis zum Auslaufen des alten Ausbildungssystems 2032 genehmigt werden!

Begründung

Warum ist unsere Petition wichtig?

Die finanziellen, persönlichen und zeitlichen Herausforderungen während der Ausbildung zur Psychologischen PsychotherapeutIn oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn sind allgemein bekannt. Sollte die Behörde die genannte Auslegung des Rechts umsetzen, könnten erhebliche Schäden und Nachteile entstehen:

  • KandidatInnen müssen damit rechnen, bis zu 1,5 Jahre für die Wiederholung von bereits absolvierten und immer noch prekär bezahlten Praktischen Tätigkeiten aufzuwenden.
  • Erhebliche Nachteile entstehen auch für KandidatInnen, die ihre Ausbildung nach der Übergangsregelung nicht bis 2032 abschließen können, da keine ausreichenden Praktikumsplätze mehr zur Verfügung stehen.
  • Die Versorgung von PatientInnen wird beeinträchtigt, da KandidatInnen nicht wie geplant in den Institutsambulanzen tätig werden können und somit der Druck auf die Nachfrage nach Psychotherapie weiter steigt.
  • Institute könnten mit Schadensersatzklagen von KandidatInnen konfrontiert werden. Zudem könnten KandidatInnen dazu neigen, in andere Bundesländer zu wechseln oder ihre Ausbildung in Hamburg gar nicht erst anzutreten.

Diese spezifische Rechtsauslegung ist uns derzeit nur aus Hamburg bekannt. Andere Bundesländer haben eine solche rechtliche Auslegung nicht übernommen. Sollte diese Rechtsauslegung weiterhin Bestand haben, könnten tausende PiAs ihre Approbationsprüfung nicht ablegen und müssten diese bis zu 1,5 Jahre nach hinten verschieben. Unserer Meinung nach besteht bis zum Auslaufen des alten Ausbildungssystem Bestandsschutz für die AusbildungskandidatInnen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sepehr Asemann aus Hamburg
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