Region: Hamburg
Gesundheit

Psychotherapeutenausbildung in Gefahr!

Petition richtet sich an
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), Henning Plagge (Landesprüfungsamt Hamburg), Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
3.876 Unterstützende 1.754 in Hamburg

Sammlung beendet

3.876 Unterstützende 1.754 in Hamburg

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

13.12.2023, 15:52

Liebe Unterstützende,

damit noch mehr Menschen von der Petition "Psychotherapeutenausbildung in Gefahr!" mitbekommen, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter/X und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

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Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Beiträge sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/ptanerkennen

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team


08.12.2023, 15:01

Änderung vom 08.12.2023: Anpassung des Datums des Entschlusses vom Landesprüfungsamt neue Kooperationsverträge nicht mehr zu genehmigen.


Neuer Petitionstext:

Was ist die Situation?

Im Rahmen der Psychotherapeutenausbildung müssen PsychologInnen sogenannte Praktische Tätigkeiten in psychiatrischen Kliniken (PT1), Ambulanzen oder Praxen (PT2) absolvieren. In Hamburg mussten die Ausbildungsinstitute dafür bisher Kooperationsverträge mit diesen Einrichtungen schließen, um diese beim Landesprüfungsamt genehmigen zu lassen. Bis zur Psychotherapie-Reform 2020 (und darüber hinaus) wurden durch das Landesprüfungsamt diese Kooperationsverträge zwischen den Ausbildungsinstituten und den Einrichtungen in der Regel genehmigt. 

Aus rechtlich fragwürdigen Gründen hat die Behörde von Herrn Henning Plagge nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschlossen, dass sämtliche Kooperationsverträge, die nach demMärz 01.09.20202023 abgeschlossen wurden, nun als ungültig betrachtet werden. Dies bedeutet, dass KandidatInnen, die Praktika auf der Grundlage solcher Verträge absolviert haben, bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung damit konfrontiert werden könnten nicht zur Prüfung zugelassen zu werden.

Was heißt das für PsychotherapeutInnen in Ausbildung konkret?

Alle PsychotherapeutInnen in Ausbildung, die nach demdiesem 01.09.2020Datum in einer Einrichtung ihre Praktische Tätigkeit absolviert haben,haben oder davon ausgegangen sind, dass sie einen neuen Kooperationsvertrag abschließen können, können nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, wenn diese Einrichtung bis zum 01.09.2020 nicht als Kooperationspartner beim Ausbildungsinstitut gelistet war.

Unsere Forderung:

Die Sozialsenatorin Hamburgs Melanie Schlotzhauer und Leiter des Landesprüfungsamtes Henning Plagge sollen die Regelung des Bestandsschutzes anwenden, sodass alle Kooperationsverträge (sowohl bereits gestellte, als auch neue Verträge) bis zum Auslaufen des alten Ausbildungssystems 2032 genehmigt werden!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.186 (652 in Hamburg)


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