Region: Renchen
Verwaltung

Keine neue Spielhalle in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen in Renchen

Petition richtet sich an
Ordnungsamt Oberkirch
411 Unterstützende 309 in Renchen
128% von 240 für Quorum
411 Unterstützende 309 in Renchen
128% von 240 für Quorum
  1. Gestartet 15.05.2024
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Laut geltendem Gesetz sind neue Spielhallen-Lizenzen bei Unterschreitung von 500 Metern Entfernung zu Kinder-und Jugendeinrichtungen verboten.
Dies wird vom Ordnungsamt ausgehebelt mit der Begründung, die Schule und Sportplatz würden prozentual nicht ausreichend von Jugendlichen genutzt.
Das Gesetzt heißt "Kinder- und Jugendeinrichtung" und nennt hier keine prozentuale Unterscheidung.
Das Ordnungsamt argumentiert mit "eigenem Ermessensspielraum" und erteilte 2023 dennoch die Genehmigung. In Renchen gab es 2023 bereits 2 Spielhallen.
In direkter Nachbarschaft baut die Stadt Renchen eine neue KITA und verkauft zahlreiche Bauplätze an privat. Sowohl Schulweg als auch Zufahrt zur Kita führen nun unweigerlich (da nur eine Durchgangsstraße vorhanden ist) an der neuen Spielhalle vorbei.
(Kinder sind Personen bis 13 Jahre, also diese seien nicht schutzwürdig. Nur Jugendliche von 14-17 seien schutzwürdig).

Wir Anwohner fordern die Aberkennung der gegen geltendes Recht erteilten Genehmigung und Nutzung der Lokalität passend zu den nun neuen Gegebenheiten mit Kita, Neubaugebieten und Anwohnerschaft mit zahlreichen Kindern.

Begründung

§ 43 (3) LGlüG
"Zu einer bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen ist ein Mindestabstand von 500 m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, einzuhalten".

In 460 Metern Entfernung ist ein Sport-Gummiplatz der sowohl von der Grundschule als auch öffentlich (von Jugendlichen) genutzt wird und von städtischer Seite explizit genutzt werden darf.
Dennoch wurde eine neue Spielhallen-Lizenz nach "eigenem Ermessen" vom Ordnungsamt (gegen o.g. Landesrecht) erteilt.

Suchteinrichtungen empfehlen auf Anfrage eine direkte Klage mit einstweiliger Verfügung.

In direkter Nachbarschaft wohnen bereits derzeit 12 Kinder die älter werden und somit auch mal Jugendliche sind, Tür an Tür entsteht eine KITA deren Parkplatz direkt an die Spielhalle grenzt und somit Eltern (Väter) einem permanenten Spielreiz ausgesetzt sein werden (genehmigte Öffnungszeit täglich 6:00 bis 0:00, auch sonntags).
(2023 in D 1,3 Mio Spielsüchtige und 3,3 Mio Spielsuchtgefährdete) Betroffene sind aber meist die Kinder, Partner und Angehörige/Familien.

Schulweg zum direkt angrenzenden Bahnhof führt somit vor der Spielhalle vorbei - auch für Jugendliche (gezählt ca. 60 pro Tag und 150 bei Schulausflügen auch der Realschule).
Dies allein war in anderen Gemeinden als Versagungsgrund ausreichend. Beispiel: Epfenbach. Warum nicht hier? Bürgermeister und Gemeinderat sprachen sich zwar im Anhörungstermin der Anwohner und öffentlich gegen die Erteilung der Lizenz aus, stimmten dieser aber letztlich zu und planten einen nicht unerheblichen Vergnügungssteuer Einnahmeposten in die Haushaltpslanung für 2024 und folgende ein).

Andere Online-Petitionen mit ähnlichem Thema mit 10% aktiver Unterstützung der dortigen Bürger nach bereits 3 Tagen. Ein Interesse für die Allgemeinheit besteht also.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Michael Schulte aus Renchen
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Weil die Jugend geschützt werden muss

Was ist hier das Problem? 460 Meter VS 500 ... Als Elternteil bin ich verantwortlich das mein Kind gut duch die Welt kommt. Das schaffe ich in dem ich meinem Nachwuchs Kompetenz vermittle um das selbst zu machen. Verbieten wir jetzt auch den Bierverkauf am Kiosk? Machst du auch Flyer für die Spielhallen in Achern und Offenburg? Für mich sieht das nach mein Haus ist 1,5 Millionen Wert. Wenn die Spielhalle aufmacht weniger Problem.

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