Obrazovanje

Erfolgreich beendet: G9 braucht Stellen - auch an Schulen in privater Trägerschaft

Peticija je upućena na
Schulministerium des Landes NRW
370 351 u Sjeverna Rajna-Vestfalija

Peticija je prihvaćena.

370 351 u Sjeverna Rajna-Vestfalija

Peticija je prihvaćena.

  1. Pokrenut studenoga 2023
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Uspjeh

Peticija je uspješna!

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Die Aktion der katholischen Elternschaft Deutschland (KED) war erfolgreich, die Finanzierung der Vorgriffsstellen auch an den Schulen in privater Trägerschaft ist gesichert! Daher werden wir diese Petition in den nächsten Tagen schliessen.

Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die Schulpflegschaft der St. Anna-Schule in Wuppertal.

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Mit dem Beginn dieses neuen Schuljahres nähern wir uns immer mehr dem Schuljahr 2026/2027, in dem es wieder an jedem Gymnasium in NRW volle neun Jahrgänge geben wird. Das bedeutet: wir brauchen mehr Lehrkräfte.

Deshalb hat Schulministerin Dorothee Feller angekündigt, ab sofort mit den sogenannten „Vorgriffsstellen“ 3000 neue Lehrkräfte einzustellen.

Diese Maßnahme gilt allerdings nur für die öffentlichen Schulen, da die neu eingestellten Lehrkräfte bis zu ihrem endgültigen Einsatz im Gymnasium an den Grundschulen den dortigen Lehrermangel abmildern sollen.

Die Ersatzschulen (Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft) können von dieser Maßnahme nicht profitieren, und zudem wurde ihnen die Beibehaltung von eventuell vorhandenen oder entstehenden Überhangstellen verwehrt, was es ihnen unmöglich macht, die erforderlichen Lehrerinnen und Lehrer vorsorgend und rechtzeitig einzustellen! (Hierzu berichtet aktuell die Rheinische Post https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrws-kirchliche-gymnasien-in-grosser-sorge-dramatische-personalnot-droht_aid-97563991)

Obrazloženje

Ersatzschulen sind eine gewollte Ergänzung des staatlichen Schulsystems und sparen dem Land Geld, indem ihre Träger einen Eigenanteil zahlen. Schulen in privater Trägerschaft sind unverzichtbar, um den Bedarf zu decken. Sie leisten im Auftrag des Landes gute Arbeit, bieten gleichwertige Lehr- und Erziehungsziele an wie die öffentlichen Schulen, und Schülerinnen und Schüler erfüllen dort die gesetzliche Schulpflicht.

Eine Gleichbehandlung ist verfassungsmäßig geboten!

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