Regio: Beieren
Burgerrechten

Bürgerwillen ernst nehmen – Demokratie stärken!

Petitie is gericht aan
Bayerischern Landtag
785 Ondersteunend 747 in Beieren

Handtekeningeninzameling voltooid

785 Ondersteunend 747 in Beieren

Handtekeningeninzameling voltooid

  1. Begonnen juli 2023
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. overdracht op 11-03-2024
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind bedeutende Instrumente der direkten Demokratie.
Kommunalpolitiker setzen den geäußerten Bürgerwillen aber oft ungern um.
Deswegen sollen Bürgerentscheide künftig länger bindend und umfassender wirksam sein.
Die Initiatoren eines Bürgerentscheides sollen bei der Umsetzung mit beratender Stimme mit einbezogen werden

Reden

Unser Anliegen:
Der Artikel 18a Absatz 13 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird dahingehend geändert, dass

  1. die Bindungsdauer eines Bürgerentscheides künftig bis zum Ende der Amtsperiode des Gemeinderates gilt, während der er angenommen wurde,
  2. bei mehrstufigen Beschlussverfahren, wie z.B. Planungsverfahren, ein Bürgerentscheid in allen Verfahrensstufen Wirksamkeit entfaltet, und nicht erst in der abschließenden Beschlussentscheidung der letzten Stufe,
  3. die Initiatoren eines Bürgerentscheides bzw. von ihnen benannte Personen im Rahmen des Vollzugs des Bürgerentscheides durch die Gemeindeverwaltung mit beratender Stimme miteinbezogen werden.

BEGRÜNDUNG: Artikel 18a Absatz 13 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern lautet bisher:
„Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.“
1. Ausweichmöglichkeiten reduzieren
Die Gemeinderatsmehrheit kann einen missliebigen Bürgerentscheid aktuell einfach aussitzen, indem sie

  • Beschlüsse, die dem Bürgerentscheid entgegenstehen, erst nach Ablauf der Jahresfrist fasst,
  • bei mehrstufigen Beschlussverfahren, eine Entscheidung, welche die Thematik des Bürgerentscheides berührt, während der Bindungsfrist vermeidet,
  • vorbereitende Beschlüsse „ergebnisoffen“ formuliert, sowie den Vollzug des Bürgerentscheides streckt.

Diese Ausweichmöglichkeiten sollen reduziert werden.
2. Demokratieprinzip stärken
Das Ende der gesetzlichen Bindungsdauer, während der ein Bürgerentscheid nicht durch Gemeinderats-beschluss, sondern nur durch erneuten Bürgerentscheid geändert werden darf, soll künftig mit dem Ende der Amtsperiode des Gemeinderates, während der er angenommen wurde, zusammenfallen.
Denn erst bei der Neuwahl des Gemeinderates können die Wählerinnen und Wähler durch ihre Stimmabgabe beeinflussen, ob Gemeinderatsmitglieder gewählt werden, welche den durch Bürgerentscheid getroffenen Beschluss aufrechterhalten, abändern oder aufheben wollen.
3. Beratende Stimme der Initiatoren
Die Initiatoren eines Bürgerentscheids sind an dessen Vollzug mit beratender Stimme zu beteiligen. Dies dient dazu

  • der Auslegung des Bürgerentscheid-Textes durch dessen Urheber bei seiner Umsetzung Geltung zu verschaffen.
  • das regelmäßig vorhandene Fachwissen der Initiatoren zur Thematik für die Verwaltung nutzbar zu machen

und somit die Verwaltung durch die Mithilfe der meist Ehrenamtlichen zu unterstützen und zu entlasten.

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Ich bin klar ein Verfechter von mehr Demokratie. Aber: Nicht vergessen, die ÖDP ist in Bayern Regierungspartei und in Kommunen stark. Sie hatte viele Möglichkeiten die Sache zu stützen. Die Petition zu diesem Zeitpunkt - das ist ein Wahlkampf-Schachzug, um Protest-Bürger zu mobilisieren. Die Sache darf aber nicht parteipolitisch und erst recht nicht wut-bürgerlich vereinnahmt oder gar verzerrt werden. Basis-Demokratie ist keine Protest-Demokratie.

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