Die Bewohner des Gesundbrunnen-Viertels und interessierte Bürger der Stadt Halle/Saale fordern die Änderung/Abschaffung der EHS Nr. 55. Die EHS verhindert die zukunftsfähige Umsetzung von Wohn-, Energie- und Mobilitätskonzepten nach heutigen Standards im Stadtteil Gesundbrunnen und ist aus diesem Grund nicht zeitgemäß. Die EHS ist bereits mit ihrem Inkrafttreten veraltet, da sie einen Erhaltungszustand beschreibt, der schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war.
Indoklás:
Die EHS muss geändert bzw. abgeschafft werden, weil sie beliebig, wahllos und unpräzise gefasst ist. Die EHS schafft einen willkürlichen Handlungsspielraum der Behörden. Dieser wird seit zwei Jahren genutzt, um Modernisierungen zu verhindern und die Einwohner des Gesundbrunnen-Viertels in der Gestaltung Ihrer privaten Grundstücke massiv einzuschränken. Die Verwaltung nutzt die EHS um den Rückbau baulicher Maßnahmen zu erzwingen, mit dem Ziel, das Gesundbrunnen-Viertel in den Zustand nach der Erbauung (1930er-Jahre) zurück zu versetzen. Dabei wird auf diese Merkmale abgezielt:
- einheitliche Dachfarbe in Rot
- einheitliche Dacheindeckung mit Biberschwanz Ziegeln und Fledermausgaupe
- Gestaltung und Einfriedung des Vorgartens
Die u.a. folgende Massnahmen verhindern:
- Nutzung von E-Ladestellen auf dem eigenen Grundstück (Energiewende)
- Aufbau von Wärmetauschern (Energiewende)
- Solaranlagen auf Hausdächern (Energiewende)
- Einhausungen von Mülltonnen (Geruchshemmung und Verschönerung)
- Fahrrad-Garagen (alternative Mobilität)
- Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen (Verbesserung der schwierigen Parkplatzsituation)
- barrierefreie und seniorenfreundliche Zugänge
Anzumerken ist, dass die Erhaltungssatzung im Jahr 2004 in Kraft trat und das Gesundbrunnen-Viertel zu diesem Zeitpunkt bereits seit 80 Jahren Veränderungen unterlag. Die als erhaltenswert beschriebenen Merkmale waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben/vorhanden.
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Anwohner wollen keine Erhaltungssatzung: Sie fordern mehr Gestaltungsfreiheit in der Gartenstadt
2024. 11. 10. -on,-en,-ön,-án,-én -
https://www.hallanzeiger.de/topmeldung/23-04-2024-erhaltungssatzung-nr-55
2024. 04. 24. -on,-en,-ön,-án,-én -
Anwohner des Gesundbrunnenviertels diskutieren mit der Stadtpolitik über die Erhaltungssatzung
2024. 04. 15. -on,-en,-ön,-án,-én
Vita
Die Entscheidung über eine Genehmigung liegt immer bei der Stadtverwaltung und ist daheriimmer Willkür. Die Satzung an sich ist nicht verwerflich, aber der Spielraum, den sich die Verwaltung rausnimmt. Es müsste eine ergänzende Richtlinie erarbeitet werden, die besagt, was für Eigentümer machbar und zu genehmigen (auch mit kleinen Auflagen denkbar) ist und was nicht (Haus abreissen als absurdes Beispiel).
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Miért írnak alá az emberek
Halle (Saale)
Der Zweck der Erhaltungssatzung spiegelt in keiner Weise die tatsächlichen Gegebenheiten wider. Die Durchsetzung der Erhaltungssatzung stellt Rechtsmissbrauch dar
Halle (Saale)
Unnötig
Halle (Saale)
Erhltunssatzung ist unnötig
Halle (Saale)
Nicht mehr zeitgemäß und gegen das Interesse der meisten Anwohner.
Halle (Saale)
Weil sie nicht zukunftsträchtig ist. Die Satzung ist unkonkret formuliert und verstößt gegen Bundesgesetze zum Ausbau der Mobilität, Solarenergie und zur Wärmeversorgung.
Desweiteren verstößt die Stadt Halle selbst regelmäßig gegen ihre eigene Satzung bei der Genehmigung von Bauvorhaben !