Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Nachdem es sich beim Brauch des Adventkranzes in den Schulen um eine gedankliche Vorbeitungszeit auf Weihnachten, also um einen Bestandteil des christlichen Glaubenslebens handelt und uns der Artikel 18 der allgemeinen Menschenrechtscharta 1948 der Vereinten Nationen, verankert über das Völkerrecht in der österreichischen Verfassung, das Glaubensleben im öffentlichen und privaten Bereich uneingeschränkt zusichert, fordern wir:
Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
In Zukunft soll der Brauch des Adventkranzes in den Schulen wieder eingeführt werden.
Begründung
Um diese Petition zu unterstützen kann es definitiv zwei Gründe geben:
Da das Weihnachtsfest in allen christlichen Religionen gefeiert wird und daher auch die Vorbereitungszeit allgemeines Lehrgut aller christlichen Religionen darstellt, ist die Untersagung des Brauchs in öffentlichen Bereichen wie Schulen eine Verletzung der Menschenrechtscharta 1948 und damit der österreichischen Verfassung.
Die Menschen die diese Petition unterschreiben sollten gehören daher entweder selbst dem chrisltichen Glauben an oder wünschen sich, dass die Menschenrechte in Österreich eingehalten werden mögen.
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