Erfolg
Bürgerrechte

Therapiefreiheit für Tiere erhalten – Tierarzneimittelgesetz überarbeiten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesrat, Bundespräsident
55.400 Unterstützende 54.249 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

55.400 Unterstützende 54.249 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

01.12.2022, 14:37

Liebe Unterstützende,

Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg! Damit noch mehr Menschen davon erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/posts/pfbid02V8SPbQLek4A2mDWYp44vHBDoCJs9YSNPrsoqhX1EbsrPAjJUasZ3StRUFsb6y9gxl

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1598309163100151809

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CloItomsNpO/

Gerne mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von diesem Erfolg erfahren.

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team


16.11.2022, 12:48

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Liebe Unterstützenden,

überall in Deutschland knallen gerade die Korken, Tränen fließen vor Freude und Erleichterung ...

Wir haben es geschafft. Die Therapiefreiheit für unser Tiere bleibt in großen Teilen erhalten. Tiertherapeuten und Tierhalter dürfen wieder apothekenpflichtige homöopathische Humanarzneimittel bei Tieren anwenden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 29. September 2022 besätigt, dass §50 Absatz 2 sowohl gegen den Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (zur Sicherung der freien Berufswahl) als auch gegen Art. 2 Abs. 1 GG (zur Sicherung der freien Entfaltung der Persönlichkeit) verstößt, soweit es sich auf die Anwendung von homöopathischen Humanarzneimitteln bezieht.

Wir danken allen ganz herzlich für die Unterstützung und den Rückhalt, insbesondere auch allen Zeichnern der Petition und dem Zusammenschluss der Tierheilpraktiker-Verbände, die die Verfassungsbeschwerde erst möglich gemacht haben!

Die aktuelle Pressemitteilung des BkTD e. V. und der Unterstützenden Verbände findest sich im Anhang.

Pressemitteilung des BVerfG.:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html

Beschluss des Ersten Senats des BVerfG. vom 29.09.2022:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220929_1bvr238021.html

Die Petition war ein Meilenstein auf dem Weg zu dieser Entscheidung und zu mehr Tiergesundheit und Tierwohl! Mit dem heutigen Tag, werden wir die Sammlung beenden, hoffen aber weiterhin auf eine breite Unterstützung für die Homöopathie für Tiere und andere alternative Therapien, denn unser Ziel ist es auch zukünftig die Tiergesundheit zu stärken, das Tierwohl zu fördern und Antibiotika zu vermeiden, wo immer es geht.

Gemeinsam sind wir stark! Danke!
für das Petitionsteam des BkTD e. V.
Tanja Möller


29.01.2022, 19:32

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Liebe Unterstützenden,

am 19.01.2022 haben wir um exakt 9:30 Uhr mit 50.000 Unterschriften aus Deutschland das Quorum geknackt! Vielen Dank dafür! Das ist ein großartiger Erfolg! Inzwischen haben wir insgesamt weit über 53.000 UnterstützerInnen.

Gestern, am 28.01.2022 ist nun das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten, ohne dass wir bisher etwas gegen die Einschränkungen der Therapiefreiheit für unsere Tiere ausrichten konnten. Wir hatten bis zuletzt auf einen positiven Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes gehofft, der zumindest die Ausführung des Gesetzes mit einer Einstweiligen Anordnung stoppt, bis es zu einer Hauptverhandlung kommt. Das ist leider nicht geschehen, deshalb kämpfen wir weiter.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes können Sie hier nachlesen:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-006.html

Wir haben die Petition nun bis vorerst bis zum 30.06.2022 verlängert, da vorher nicht mit einer Entscheidung im Hauptverfahren zu rechnen ist. Sehr wahrscheinlich wird sich das Verfahren deutlich länger hinziehen.

Wir hoffen auf weiterhin breite und zahlreiche Unterstützung der Petition, die wir im Falle eines Scheiterns der Verfassungsbeschwerde dann nutzen können, um uns über den Petitionsausschuss erneut an die Zuständigen in der Politik zu wenden, um weiter für eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zu kämpfen.

Helfen Sie uns bitte auch zukünftig, unser Anliegen zu verbreiten. Informieren Sie Tierhalter und Tierfreunde und Menschen die die Homöopathie schätzen. Wir haben dazu die Plakate und Handzettel zum Ausdrucken auf die neue Situation angepasst (diese finden Sie im Anhang).
Unterschriftenlisten sollten Sie wenn möglich neu herunterladen, damit das Enddatum der Petition korrekt ist (aber auch alte Unterschriftenbögen zählen noch!).
Es ist übrigens wirklich klasse, wie viele Unterschriftenbögen uns schon auf dem Postwege erreicht haben, oder direkt von den Unterstützenden hochgeladen wurden! Auch hierfür noch einmal ein riesengroßes Dankeschön!

Herzlichen Dank für die Unterstützung bis hierher und weiterhin! Das bedeutet uns viel!

Tanja Möller - für das Petitionsteam des BkTD


28.01.2022, 23:27

Heute, am 28.01.2022 tritt das neue Arzneimittelgesetz ohne die von uns geforderte Änderung in Kraft. Der Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Der bisherige Petitionstext hatte zur Grundlage, das Gesetz noch vor Inkrafttreten zu überarbeiten. Nun bleibt uns nur, weiter zu kämpfen, auf die Hauptverhandlung der Verfassungsbeschwerde zu setzen oder im Falle eines Scheiterns den Petitionsausschuss anzurufen.

Der Petitionstext wurde auf die aktuelle Lage angepasst (Datumsangaben und Zeitform, aktueller Stand). Inhaltlich und an der Forderung hat sich nichts verändert.


Neuer Petitionstext:

Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28. Januar 2022 in Kraft tretengetreten soll,ist, endet die Therapiefreiheit für unsere Haustiere. Durch die nationale Umsetzung der EU-Arzneimittelverordnung von 2019* drohtgilt jetzt ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen Humanarzneimitteln für HaustierhalterInnen, sofern diese nicht von einem/einer TierärztIn verschrieben wurden.

Dieses Verbot betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere registriert sind und die bisher erfolgreich zum Wohle der Tiere angewendet werden.

NachMit Inkrafttreten des Gesetzes:

  • dürfen TierhalterInnen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen mehr bei ihren Tieren anwenden, wenn diese nicht von einem/r behandelnden TierärztIn verordnet wurden;
  • dürfen auch TierheilpraktikerInnen, ErnährungsberaterInnen und andere tiermedizinisch geschulte Personen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Humanarzneimitttel mehr verordnen oder anwenden;
  • begehen TierhalterInnen und TiertherapeutInnen bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden.

Das Gesetz entmündigt die TierhalterInnen in ihrer freien Entscheidung zwischen alternativer und konventioneller Medizin und schränkt die TierheilpraktikerInnen stark in ihrer Arbeit ein. Klassisch homöopathisch arbeitenden TierheilpraktikerInnen wirdist eine Berufsausübung zudem nahezu unmöglich.unmöglich geworden. Das bedeutet, dass dann die klassische Homöopathie für Tiere als Therapiemethode praktisch nicht mehr zur Verfügung steht; laut Gesellschaft für ganzheitliche Tiermedizin e. V. sind in Deutschland derzeit nur 67 TierärztInnen mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie gelistet (Stand 24.08.21).

Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2021 nach Anhörung von Interessengruppen und Verbänden mehrfach die Möglichkeit, diese massive Einschränkung durch eine Umformulierung zu entschärfen, hat diese Möglichkeit aber bisher nicht genutzt. 

DasVerfassungsbeschwerde TAMGläuft

Unsere mussHoffnung richtet sich nun auf die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Leider wurde der Eilantrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung am 17.09.2127.01.2022 abgelehnt und so die Entscheidung bis zur Hauptverhandlung aufgeschoben.

Sollte in der Hauptverhandlung die Verfassungsbeschwerde scheitern, benötigen wir jede Stimme, damit wir die Zuständigen noch durch den Bundesrat verabschiedet werden. Im Anschluss prüftvon der BundespräsidentTragweite esdieses aufGesetzes Verfassungskonformitätüberzeugen können und unterzeichnetwerden es.spätestens Es besteht also noch Hoffnung fürdann die TherapiefreiheitPetition fürbeim unserePetitionsausschuss Tiere.des DaherBundestages richteneinreichen. wir diesen dringenden Appell an den Bundesrat und den Bundespräsidenten. 

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und teilen Sie die Petition in Ihren Netzwerken, damit wir die Zuständigen noch von der Tragweite dieses Gesetzes überzeugen können.Netzwerken.

Lassen Sie uns gemeinsam die Gesetzesänderung einfordern. In seiner jetzigen Form bringt das Gesetz Schaden für die Tiergesundheit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – auch im Namen unsererder Tiere!

------Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, 

Wir fordern eine Umformulierung des TAMG, insbesondere des §50 Abs. 2, um die bisherigen Möglichkeiten für TierhalterInnen und TiertherapeutInnen zu erhalten, Tiere mit homöopathischen Mitteln behandeln zu können. Laut neuer EU-Bio-Verordnung, die zeitgleich in Kraft tritt,getreten ist, zählen diese sogar zu den First-Line-Medikamenten, um den Gebrauch von Antibiotika zu verringern, welches das erklärte Hauptziel der EU-Verordnung 2019/6 ist. 

Wir begrüßen das Anliegen des TAMG Tiere vor dem unsachgemäßen Gebrauch und der Anwendung von unverträglichen oder schädlichen Arzneimitteln zu schützen. Um jedoch die Therapievielfalt nicht einzuschränken, fordern wir eine Möglichkeit bewährte und für Tiere gut verträgliche Arzneimittel weiterhin unkompliziert zugänglich zu machen. 

Wenn Sie diesesDas Gesetz in der derzeitigen Form nicht stoppen, tritt esist in Deutschland am 28. Januar 202228.01.2022 in Kraft.Kraft getreten. Es beschränkt das Grundrecht auf Berufsfreiheit der TierheilpraktikerInnen und ignoriert dabei auch eine Stellungnahme der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (Tierheilpraktiker und § 50 Gesetzentwurf BT-Drs. 19/28658, Verletzung der Berufsfreiheit bei Verbot homöopathischer Arzneimittel) die zu dem Fazit kommen:

„Der geplante § 50 Gesetzentwurf, mit dem der tierärztliche Vorbehalt auf Arzneimittel nach § 2 AMG ohne Ausnahme für homöopathische Mittel erweitert werden soll, könnte erhebliche Auswirkungen auf das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG der Tierheilpraktiker haben. Wegen der europarechtlich nicht geforderten Regelung und der geringen zu erwartenden Vorteile für das Tierwohl könnte sie als unverhältnismäßig und damit nicht gerechtfertigt angesehen werden.“ 

Diese ExpertInnenkommission gibt ferner zu bedenken:

„Dabei ist auch zu beachten, dass im Bereich der Humanmedizin homöopathische Mittel frei verkäuflich und ohne ärztliche Anordnung oder Aufsicht individuell angewendet werden können, auch bei Kindern.“ 

Daher bitten wir Sie im Namen aller TierhalterInnen und TierheilpraktikerInnen die notwendige Überarbeitung des Gesetzes einzufordern und es erst dann zu verabschieden.

Für freie Therapiewahl – zum Wohle unserer Tiere – zum Erhalt des Tierheilpraktikerberufs 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 53.207 (52.115 in Deutschland)


28.01.2022, 22:52

Liebe Unterstützenden,
heute, am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz ohne unsere geforderte Anpassung in Kraft getreten und das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen bekannt gegeben, dass es unseren Antrag auf Einstweilige Anordnung ablehnt.

Die Pressemitteilung des Gerichts dazu können Sie hier nachlesen:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-006.html

Da die Hauptverhandlung noch aussteht, werden wir weiter kämpfen und weiter sammeln!

Helfen Sie also bitte auch weiterhin, unser Anliegen zu verbreiten. Informieren Sie Tierhalter und Tierfreunde und Menschen die die Homöopathie schätzen.

Vielen Dank für die Unterstützung bis hierher und weiterhin! Das bedeutet uns viel!


Neues Zeichnungsende: 30.06.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 53202 (52110 in Deutschland)


18.01.2022, 14:51

Liebe Unterstützenden,

Die ersten 50.000 Stimmen sind erreicht. Und das nur dank Ihrer so großartigen Unterstützung.

Nun fehlen nur noch ein paar Hundert für die „deutschen“ Unterschriften zum Erreichen des Quorums!
Bitte verbreiten Sie die Petition weiter fleißig und klären Sie alle Tierliebhaber in ihrem Umfeld auf.

Auf der Zielgeraden möchten wir noch einmal Gas geben. Je mehr Stimmen am Ende zusammenkommen, desto größer ist die Wirkung - vor allem auch für die Verfassungsbeschwerde, die drei Mitglieder des BkTD noch im November eingereicht haben, um ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit einzufordern und eine Überarbeitung insbesondere des §50 TAMG zu erreichen.

Nach wie vor hoffen wir auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, die den unseren Beruf gefährdenden Paragraphen zunächst außer Kraft setzen und den Tierhomöopathen damit vorerst erlaubt, weiterhin auch homöopathische Arzneimittel, die bisher nur für Menschen zugelassen sind, zu verordnen. In einem endgültigen Verfahren wird das Gesetz dann noch einmal auf seine Rechts- und Verhältnismäßigkeit geprüft. Dieses kann sich aber Monate, wenn nicht Jahre hinziehen. "

### Endspurt auf Social Media ###

Es sind die Fragen zum neuen Tierarzneimittelgesetz, die die Tierhalter bewegen. Wir haben daher die Wichtigsten Fragen zusammengestellt, und werden in den nächsten Tagen immer wieder FAQs zum Thema mit den jeweiligen Antworten posten. Diese können sehr gut in Tiergruppen geteilt werden und sorgen dort hoffentlich für rege Diskussionen und Aufklärung zum Thema.

FAQ Nr. 1 ist gerade auf Facebook und Instagram online gegangen: www.facebook.com/tamg2022/posts/144070808003725

### Wie geht es nach dem 28.012022 weiter? ###

Sollte das Bundesverfassungsgericht keine Einstweilige Anordnung erlassen, tritt das Gesetz zu diesem Datum in Kraft und alle Tiertherapeuten und Tierhalter müssen sich daran halten, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Bereits jetzt sind bei einzelnen Tierheilpraktikern Infoschreiben der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde eingegangen, die sie auf die neue Rechtslage hinweisen.

Insbesondere bei einer Verordnung eines nicht für Tiere zugelassenen, apothekenpflichtigen Arzneimittels, muss nach Inkrafttreten des TAMG immer der jeweils behandelnde Tierarzt zusätzlich das Mittel verordnen, umwidmen und eine schriftliche Behandlungsanweisung aushändigen.

Rechtlich erlaubt sind dann also nur noch

• speziell für die jeweilige Tierart zugelassene Arzneimittel
• vom Tierarzt verordnete, umgewidmete Humanarzneimittel mit konkreter schriftlicher Behandlungsanweisung
• freiverkäufliche Arzneimittel (aus der Drogerie, Supermarkt etc.)

Wir sind überzeugt, dass dies dem Tierwohl in keiner Weise dienlich ist und hoffen weiter auf eine für uns positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und auf Ihre weitere Unterstützung. Gemeinsam sind wir viele!

Folgen Sie uns gerne auf
Facebook www.facebook.com/tamg2022 oder
Instagram www.instagram.com/tamg2022/

Herzlichen Dank im Namen des gesamten Petitionsteams und im Namen der Tiere
i. A. Tanja Möller


30.11.2021, 21:48

Das aktuelle Enddatum 30.11.2021 hatten wir gewählt, um bei Erreichen des Quorums die Petition so rechtzeitig einzureichen, dass ein Änderungen am Tierarzneimittelgesetz bis zum 28.01.2022 auch zeitlich (zumindest theoretisch) noch möglich gewesen wären.

Obwohl wir großartige Unterstützung von vielen Seiten - gerade auch noch einmal in den letzten Tagen - bekommen haben, konnten wir die 50.000 Unterschriften noch nicht ganz erreichen.

Aktuell läuft – seit dem 03. November – eine Verfassungsbeschwerde einiger Mitglieder unseres Verbandes (BkTD e. V.) mit großartiger Unterstützung von 8 weiteren Verbänden.
Wir geben also nicht auf und werden bis zum 28.01.2022 weitersammeln, um dann – auch als Rückendeckung für die Verfassungsbeschwerde – die Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages einzureichen.

Weitere Informationen senden wir Morgen im Laufe des Tages an alle Unterstützer, die weiter Informiert werden möchten.

Bitte unterstützen Sie uns weiter. Jede Stimme zählt!


Neues Zeichnungsende: 28.01.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 42327 (41446 in Deutschland)


30.09.2021, 13:19

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Liebe UnterstützerInnen

nachdem das Tierarzneimittelgesetz am 17.09.21 vom Bundesrat verabschiedet wurde, und wir die Petition mit dem Ziel verlängert haben, die neue Bundesregierung zu erreichen, sind die alten Plakate nicht mehr gültig. Es stand das Datum der Bundesratssitzung, sowie eine direkte Forderung an den Bundesrat auf den Aushängen.

Wir haben daher eine neue Datei zum Download erstellt, die Sie sich hier herunterladen können oder unter

t1p.de/tamg-aushang

Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung! Jede Stimme zählt!
i. A. Tanja Möller vom Petitionsteam des BkTD e. V.


19.09.2021, 14:33

Der Bundesrat hat das Gesetz auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses ohne weitere Diskussion durchgewunken. Wir werden nicht aufgeben und bis zur letzten Sekunde kämpfen.

Nach den Wahlen können wir – mit kräftiger Rückendeckung durch die Unterstützenden der Petition – wieder Überzeugungsarbeit bei den neuen Entscheidungsträgern leisten und so hoffentlich doch noch eine Änderung des Gesetzes vor dem 28.01.2022 erwirken!

Erreichen wir das Quorum bis zum 30.11.21 hätten die Verantwortlichen noch zwei Monate Zeit für eine Anpassung des Gesetzestextes. Wir werden dann die Unterschriften medienwirksam an die Zuständigen übergeben.

Herzlichen Dank an alle, die uns auch weiterhin unterstützen!


Neues Zeichnungsende: 30.11.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 24101 (23566 in Deutschland)


17.09.2021, 11:55

Liebe Unterstützenden,

aktuell tagt der Bundesrat und hat als TOP2 das Tierarzneimittelgesetz auf der Tagesordnung. Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik lautet, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Die laufende Sitzung können Sie im Internet im Live-Stream folgen auf www.bundesrat.de.
Die Sitzung hat um 9:30 Uhr begonnen, unser TOP folgt in Kürze.

Gestern früh haben wir mit einem Unterschriftenstand von über 20.000 MitzeichnerInnen die Petition mit einem Anschreiben per Mail an alle Mitglieder des Bundesrates gesendet, der heute über das neue Tierarzneimittelgesetz entscheiden.

Nun drücken wir die Daumen, dass wir und auch die Verbände im Hintergrund doch noch dazu beitragen konnten, dass über das Gesetz noch einmal diskutiert wird.

WIE ES WEITER GEHT

Sollte heute das TAMG verabschiedet werden, bleibt noch Hoffnung. Wir haben Wahlen und können nach der Wahl einen neuen Anlauf starten, Entscheidungsträger von unserem Anliegen zu überzeugen, um das Gesetz noch vor Inkrafttreten zu überarbeiten.

Auch hierbei ist eine Rückendeckung möglichst vieler Unterstützenden sehr wichtig. Wir werden also in diesem Fall die Petition verlängern, um das Quorum von 50.000 Unterschriften noch zu erreichen und diese dann auch medienwirksam zu übergeben.

Unterstützen Sie uns also auch weiterhin! Verteilen Sie die Plakate und Handzettel, sprechen Sie mit Tierliebhabern über das Tierarzneimittelgesetz und seine Problematik!

Schicken Sie uns auch weiter Statements, damit wir in den sozialen Medien mehr Reichweite bekommen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Es ist großartig wieviel wir in gut drei Wochen schon erreicht haben! Der Verlauf der Petition zeigt aber auch, dass unser Anliegen bisher viele, die es betrifft noch nicht erreicht hat, es ist noch viel Luft nach oben!

Herzliche Grüße
Tanja Möller und das Petitionsteam des BkTD


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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