Reģions: Vācija
Civiltiesības

Streikrecht etablieren damit im Sinne aller, schnelle Arbeitskampflösungen eine Chance bekommen.

Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
57 Atbalstošs 56 iekš Vācija
0% no 50 000 kvorumam
57 Atbalstošs 56 iekš Vācija
0% no 50 000 kvorumam
  1. Sākās 2024.6.3
  2. Kolekcija vēl nav > 4 mēneši
  3. Iesniegšana
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Es piekrītu, ka mani dati tiks saglabāti . Es izlemju, kurš var redzēt manu atbalstu. Es jebkurā laikā varu atsaukt šo piekrišanu .

 

18.04.2024 08:20

Petition verlängert um mehr Unterschriften zu generieren, und das Quorum zu erreichen.


Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 57 (56 in Deutschland)


18.04.2024 08:20

Petition verlängert um mehr Unterschriften zu generieren, und das Quorum zu erreichen.


Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 57 (56 in Deutschland)


03.04.2024 11:01

Petition verlängert um mehr Unterschriften zu generieren, und das Quorum zu erreichen.


Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 56 (56 in Deutschland)


11.03.2024 21:04

Es gibt in Deutschland bisher kein Streikrecht, lediglich das Recht auf Streik, abgeleitet aus Art. 9 Abs.3 GG. Deshalb wurde das EIngangstatement in der "Beschreibung" umformuliert.


Neuer Titel: Streikrecht ändern, etablieren damit im Sinne aller, schnelle Arbeitskampflösungen eine Chance bekommen.

Neuer Petitionstext:

DasDa derzeitigees derzeit kein echtes Streikrecht zeigtgibt sich(nur mehrdie Rechstsprechung deutscher Arbeitsgerichte) werden Arbeitskämpfe zur Farce, und mehr als unfähig, schnelle Lösungen in Arbeitskämpfen zurücken erzielen.in weite Ferne. Streiks haben offensichtlich zunehmend Vorrang vor Verhandlungen und Kompromisse werden seitens der Gewerkschaft ausschließlich seitens der Arbeitgeber erwartet, da sie selber unbeweglich sind, und offensichtlich unfähig in entsprechenden Verhandlungen ihre Forderungen durchzusetzen.

Und das obwohl diverse Rechtssprechung den Streik als Ultimo Ratio bezeichnen, also letztes Mittel.

Erst wenn Streiks (auch Warnstreiks) durch ein entsprechendes Gesetz nur noch als letztes Mittel des Arbeitskampfes erlaubt werden, sind die Gewerkschaftsfunktionäre wieder dazu gezwungen ihre eigentliche Arbeit zu machen und mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Vor einem Streik müssen demnach immer ausreichende Verhandlungen stehen, in denen beide Seiten Kompromisse eingehen müssen. Vor Streiks muss immer eine Schlichtung stehen, falls die Verhandlungen nicht zu einer Lösung führen. Erst wenn das Schlichtungsergebnis von den Mitgliedern der Gewerkschaft abgelehnt wird, darf gestreikt werden. Damit soll erreicht werden, dass sich Gewerkschaftsfunktionäre mit ihren teils weltfremden Forderungen nicht profilieren können. Denn dies war sicherlich nicht die ursprüngliche Idee des Streikgesetztes.

Am Ende darf die Frage eines Streiks immer nur durch eine Abstimmung der Mitglieder einer Branche entschieden werden.



Neues Zeichnungsende: 05.06.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 44 (44 in Deutschland)


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