Bürgerrechte

Streikrecht etablieren damit im Sinne aller, schnelle Arbeitskampflösungen eine Chance bekommen.

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
57 Unterstützende 56 in Deutschland
0% von 50.000 für Quorum
57 Unterstützende 56 in Deutschland
0% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet 06.03.2024
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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18.04.2024, 08:20

Petition verlängert um mehr Unterschriften zu generieren, und das Quorum zu erreichen.


Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 57 (56 in Deutschland)


18.04.2024, 08:20

Petition verlängert um mehr Unterschriften zu generieren, und das Quorum zu erreichen.


Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 57 (56 in Deutschland)


03.04.2024, 11:01

Petition verlängert um mehr Unterschriften zu generieren, und das Quorum zu erreichen.


Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 56 (56 in Deutschland)


11.03.2024, 21:04

Es gibt in Deutschland bisher kein Streikrecht, lediglich das Recht auf Streik, abgeleitet aus Art. 9 Abs.3 GG. Deshalb wurde das EIngangstatement in der "Beschreibung" umformuliert.


Neuer Titel: Streikrecht ändern, etablieren damit im Sinne aller, schnelle Arbeitskampflösungen eine Chance bekommen.

Neuer Petitionstext:

DasDa derzeitigees derzeit kein echtes Streikrecht zeigtgibt sich(nur mehrdie Rechstsprechung deutscher Arbeitsgerichte) werden Arbeitskämpfe zur Farce, und mehr als unfähig, schnelle Lösungen in Arbeitskämpfen zurücken erzielen.in weite Ferne. Streiks haben offensichtlich zunehmend Vorrang vor Verhandlungen und Kompromisse werden seitens der Gewerkschaft ausschließlich seitens der Arbeitgeber erwartet, da sie selber unbeweglich sind, und offensichtlich unfähig in entsprechenden Verhandlungen ihre Forderungen durchzusetzen.

Und das obwohl diverse Rechtssprechung den Streik als Ultimo Ratio bezeichnen, also letztes Mittel.

Erst wenn Streiks (auch Warnstreiks) durch ein entsprechendes Gesetz nur noch als letztes Mittel des Arbeitskampfes erlaubt werden, sind die Gewerkschaftsfunktionäre wieder dazu gezwungen ihre eigentliche Arbeit zu machen und mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Vor einem Streik müssen demnach immer ausreichende Verhandlungen stehen, in denen beide Seiten Kompromisse eingehen müssen. Vor Streiks muss immer eine Schlichtung stehen, falls die Verhandlungen nicht zu einer Lösung führen. Erst wenn das Schlichtungsergebnis von den Mitgliedern der Gewerkschaft abgelehnt wird, darf gestreikt werden. Damit soll erreicht werden, dass sich Gewerkschaftsfunktionäre mit ihren teils weltfremden Forderungen nicht profilieren können. Denn dies war sicherlich nicht die ursprüngliche Idee des Streikgesetztes.

Am Ende darf die Frage eines Streiks immer nur durch eine Abstimmung der Mitglieder einer Branche entschieden werden.



Neues Zeichnungsende: 05.06.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 44 (44 in Deutschland)


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