26.09.2022, 17:39
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.
Der Medienstaatsvertrag ist über alle 16 Bundesländer geregelt, daher hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags bzw der Deutsche Bundestag keine Entscheidungsgewalt über den Rundfunkbeitrag.
de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag