2022-04-03 18:22
Liebe Interessenten!
Die "Registrierungspflicht in der Gastronomie" im Land Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgehoben:
Zunächst wurde ab 23.02 die Formulierung der Anlage 30 Nummer 8, umgewandelt:
„Es wird empfohlen, den anwesenden Personen eine QR-Code-Registrierung für
die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anzubieten.“
In der gegenwärtigen Fassung vom 30.März 2022 findet sich GAR KEIN Hinweis mehr auf eine Kontaktdatenerfassung bzw. einer Anlage 30, die Verordnung ist also gekippt:
www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Dateien/GVOBl.%20Nr.%2011%20v.%2023.2.2022.pdf