05/03/2022 22:11
Sehr geehrter Unterstützer!
Es hat sich ein bisschen was getan bei der Kontakterfassung(Registrierungspflicht in Sachsen).
Sie ist in der Gastronomie auf jeden Fall gekippt:
"Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sieht eine rechtliche Pflicht zur Kontakterfassung nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vor. Nachfolgend finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Kontakterfassung und zur Corona-Warn-App des Bundes, die als digitales System zur Erfüllung der Pflichten zur Kontakterfassung zugelassen ist."
Die Petition läuft weiter für den Fall, dass die Registrierungspflicht nicht gekippt bleibt.
Quellen:
www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regeln-schutz-verordnung-maerz-104~amp.html
www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html?_cp=%7B%7D#a-10401
LG Benjamin aus Wien