Regio: Beieren
Gegevensbescherming

Registrierungspflicht außer Kraft setzen ! Freie Gastronomie ohne Datensammelei in Bayern!

Petitie is gericht aan
Bayerischer Landtag
25 Ondersteunend 19 in Beieren

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

25 Ondersteunend 19 in Beieren

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

04-01-2022 23:44

Korrektur der Forderung durchgeführt.


Neuer Petitionstext:

Die Corona-Pandemie im Jahr 2020 brachte auch eine verpflichtende Gästeregistrierung in der bayrischen Gastronomie mit sich.

Diese soll auch im Freien (z.B. Gastgarten) notwendig bleiben!

Aktuell gilt die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)

dessen § 6 Kontaktdatenerfassung eine solche regelt.

Auszug:

"(1) Kontaktdaten sind zu erheben bei allen Veranstaltungen jeder Art mit mehr als 1 000 Personen in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig zutrittsbeschränkten Stätten, von Dienstleistern, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, im Beherbergungswesen in Bezug auf Gemeinschaftsunterkünfte."

(Quelle: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/816/baymbl-2021-816.pdf)

Wir wollen keine Spitzelei verordnet von der Politik ohne unsere Rücksicht, das Contact-Tracing konnte bisher keinen einzigen Lockdown verhindern und wird auch keine weiteren Lockdowns verhindern können!

Wir wollen wieder ein Oktoberfest, offenevolle StadienStadien, Hotels ... haben können ,(maximal mit maximal3G-Regel) 3Gunter undEinhaltung andereanderer intelligenteintelligenter Sicherheitskonzepte (z.b Armbänder zur Wahrung des Abstandes, Ordner wie bei normalen Festivitäten, Schnell-Test-Stationen...)

Der Landtag möge beschließen...

die Verordnung bzw. das Gesetz zur Registrierungspflicht (§6 Kontaktdatenerfassung) in der Gastronomie soll unverzüglich (spätestens mit Beginn des Herbst 2021) wieder außer Kraft gesetzt werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (17 in Bayern)


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