Familie

Reformierung der Düsseldorfer Tabelle für gerechtere Kinderunterhaltszahlungen

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2.858 Unterstützende 2.788 in Deutschland
6% von 50.000 für Quorum
2.858 Unterstützende 2.788 in Deutschland
6% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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12.12.2023, 16:30

Neutralisiert in Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsempfänger


Neuer Petitionstext:

Die Düsseldorfer Tabelle muss dringend an die heutige Zeit angepasst werden. VäterUnterhaltspflichtige können kein normales Leben mehr führen, da die monatlichen Beträge viel zu hoch angesetzt sind!



Neue Begründung:

Wir fordern die

- Abschaffung- Abschaffung von Einkommenstufen (egal wie hoch das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person ist, der Bedarf des Kindes bleibt gleich)

- Das- Das Einkommen von beiden Elternteilen wird berücksichtigt

- Die- Die Unterhaltssumme soll je nach Betreuungstagen festgelegt werden

(Feier-und Ferientage müssen berücksichtigt werden. Sie sind jedes Jahr wiederkehrend)

- Engere- Engere Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und mit der Beistandschaft des Kindes

(Ermittlung der Betreuungstage für die Unterhaltssumme)

- Alle- Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern aufgeteilt

- Unterhalt- Unterhalt für das Kind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit

- Volle- Volle Unterhaltszahlung nur bei Elternteilen, die kein Interesse am Umgang des Kindes haben,

obwohl es finanziell möglich wäre (Hierzu besteht ein Gesetz das Elternteile die Pflicht haben, Umgang mit dem Kind zu haben. Wer dies schlichtweg verweigert, muss Konsequenzen tragen. Das gleichzustellen mit jemanden, der die Pflicht nachgeht, ist ungerecht).

- Ein- Ein möglicher pauschal anrechenbarer Betrag bei der klassischen Wochenendbetreuung (in Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt und den Erziehungsberechtigten für Bildungsausflüge und Unternehmungen)

- Erhöhung- Erhöhung des Selbstbehalts bei Erwerbstätigen Erwerbstätigen 

- Einkommen des EhemannesEhepartners bei erneuter Heirat derdes KindsmutterUnterhaltsempfängers soll mit berücksichtigt werden

- Einkommen des Lebensgefährten derdes KindsmutterUnterhaltsempfängers soll bei ihrem Selbstbehalt mit berücksichtigt werden, so wie es beim KindsvaterUnterhaltspflichtigen auch gemacht wird

- Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Jahre sollte geprüft werden. Eine Frau, die mit ihrem Mann zusammenlebt bekommt auch kein Geld für die ersten 3 Jahre. Elternzeit kann dann meist nur 1 oder 2 Jahre genommen werden da dann das Geld knapp wird.

- Kindsvater kann meist nicht in Elternzeit gehen, wenn er ein weiteres Mal Vater wird, da der Unterhalt für diese Zeit ganz normal weitergezahlt werden muss

- Warum wird der Verdienst aus dem Jahresgehalt berechnet? Warum zählen Sonderzahlungen wie Inflationsprämie, Überstundenauszahlungen oder Weihnachtsgeld mit in die Berechnung? Das darf nicht mit eingerechnet werden. Genau wie Nachtschichtzulagen. Wenn keine Nachtschicht zustande kommt, fehlen locker 300 € im Monat. Der Kindesunterhalt und die Sonderzahlungen sind oftmals auch nicht wiederkehrend. Der Unterhalt sollte vom reinen monatlichen Verdienst ohne Zulagen und ohne Sonderzahlungen berechnet werden und nicht vom Jahresverdienst.

- Der komplette Kindesunterhalt ist viel zu hoch angesetzt. Niemand braucht monatlich 400 € Unterhalt + 250 € Kindergeld im Monat für ein Kind

- KindesmutterUnterhaltsempfänger muss Belege vorlegen können, dass der Kindesunterhalt auch monatlich tatsächlich für das Kind ausgegeben wird. Dies ist oftmals nicht der Fall. Davon werden Urlaube, Autos und neue Möbel finanziert


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 246 (243 in Deutschland)


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