Region: Hallein
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NEIN zur Einführung von Parkgebühren in der Stadtgemeinde Hallein ab Oktober 2016

Petitioner not public
Petition is directed to
Bürgermeister der Stadtgemeinde Hallein
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  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

04/30/2016, 19:52

Vervollständigung des Textes


Neuer Petitionstext: In Hallein sollen ab Oktober 2016 Parkgebühren auf den bisherigen Gratis – Parkplätzen (Salzberghalle, Pernerinsel) eingehoben werden sowie die Gebührenpflicht auf die Neustadt ausgedehnt werden.
Dies ermöglicht ein Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2015, bei welchem lediglich die Fraktionen NEOS sowie SPÖ GEGEN eine Einführung stimmten. Grüne und FPÖ enthielten sich der Stimmen. Mit der Stimmenmehrheit der ÖVP wurde der Parkraumbewirtschaftung Tür und Tor geöffnet. Es wurden weder Anrainer, noch Kaufeute, Interessensvertreter oder Experten in die Erstellung eines sinnvollen Konzeptes eingebunden. Eine Einführung von Parkgebühren zum jetzigen Zeitpunkt , d.h. WÄHREND der Pflaster – Baustelle, wäre ein Todesurteil für Betriebe und einen extreme Belastung der Innenstadtbewohner. Ein KFZ Stellplatz würde 680 € pro Jahr kosten – für eine durchschnittliche Familie eine erheblich finanzielle Belastung. Innenstadtbewohner nehmen ohnedies bereits in Kauf, dass sie ihre PKWs meist weit entfernt von ihren Wohnungen abstellen müssen. Selbst Experten warnen lautstark vor der Einführung von Parkgebühren, doch der Bürgermeister und seine Fraktion bleiben unbeeindruckt. Die Folgen will man nicht sehen :
1. Weiterer Kaufkraftabfluss durch Abwanderung
2. Verlust der Standortattraktivität für Bewohner, Besucher und Wirtschaftstreibende
3. Gefährdung der Arbeitsplätze
4. Aussterben des Alt- und Innenstadtkerns
5. Gefahr der Betriebsabsiedelung
6. Negative Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette
7. Zusätzliche Belastung für Innenstadtbewohner bis zu EUR 680 für die Jahresgebühr pro KFZ
WIR FORDERN DAHER :
1. NEIN zur Parkraumbewirtschaftung in der derzeit geplanten Form
2. das Aussetzen des Beschlusses für die Einführung der Gebührenpflicht per Oktober
2016
3. das Erarbeiten eines Gesamtkonzeptes unter Einbindung von Experten und
Betroffenen
4. die sanfte Einführung des gemeinsam erarbeitenden Vergebührungsmodelles NACH
der letzten Baustellenetappe 2017



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